Begründung: Am 3. 10. 1997 schlossen die Streitteile mit Notariatsakt eine Vereinbarung, in der zunächst festgehalten wird, dass sie eine auf Dauer abgestellte Lebensgemeinschaft begründet haben. Dem Wesen der Lebensgemeinschaft entsprechend sei ihre Beendigung „und damit die nachstehende, bedungene Vermögensaufteilung jederzeit einseitig bedingungslos einforderbar“ (Punkt 1 des Notariatsakts). In Punkt 3 verpflichtete sich die Klägerin „binnen zwei Monaten ab Erklärung über di... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 2.Fall
Rechtssatz: Ein berücksichtigungswürdiger Bedarf eines Kindes ist nicht erst dann zu bejahen, wenn durch einen Umzug das Kindeswohl gefährdet wäre; andererseits wird aber ein solcher Bedarfsfall erst dann angenommen werden können, wenn das Verlassen der bisherigen Wohnung zumindest mit gewissen Beeinträchtigungen des Kindes im persönlich und sozialen Lebensalltag verbunden wäre. Anmerkung Bem: Di... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §835 AEheG §81EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Eine nach sachenrechtlichen Gesichtspunkten zu treffende Benützungsregelung iSd §835 ABGB über eine Liegenschaft mit der Ehewohnung ist auch nach rechtskräftiger Scheidung solange unzulässig, als ein Verfahren nach §§81ff EheG noch läuft oder noch anhängig gemacht werden kann; dies gilt auch dann, wenn ein Dritter einen Liegenschaftsanteil eines Ehegatten (in casu: durch Zuschlag im Exe... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Ist die Ehewohnung nicht in die Aufteilung einzubeziehen, scheidet auch eine Einbeziehung des zu Gunsten des Antragstellers bestehenden Fruchtgenußrechts aus. Entscheidungstexte 4 Ob 185/99f Entscheidungstext OGH 13.07.1999 4 Ob 185/99f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Das einem Ehepartner - wenn auch während aufrechter Ehe - vom anderen Ehepartner zur Abgeltung vorehelicher Leistungen eingeräumte Fruchtgenußrecht an dem im Eigentum dieses Ehepartners stehenden und als Ehewohnung dienenden Haus ist weder eine Wertanlage noch dient es dem Gebrauch beider Ehegatten. Entscheidungstexte 4 Ob 185/99f Entscheid... mehr lesen...