Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in den verbundenen Familienrechtssachen der Antragstellerin Margarete S*****, vertreten durch Dr.Heinz Wille, Rechtsanwalt in Wien, wider den Antragsgegner Mag.Gerhard K*****, vertreten durch Dr.Anton Krautschneider, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Begründung: Die am 3.September 1971 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 1.September 1993 gemäß § 55 EheG geschieden. Die am 3.September 1971 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 1.September 1993 gemäß Paragraph 55, EheG geschieden. Die Antragstellerin beantragte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Sie erklärte sich zunächst einverstand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mündet eine Lebensgemeinschaft in eine Ehe, behalten die von den Lebensgefährten einzeln oder gemeinsam in die Ehe eingebrachten Sachen ihre bisherige rechtliche Zuordnung, sei es als Eigentum eines der beiden Lebensgefährten, sei es als gemeinschaftliches Eigentum, und gehören im Fall der Auflösung der Ehe nicht in die Aufteilungsmasse (EvBl 1983/102 uva). Die Frage, wer den Hausbau finanziert hat und wer Eigentüme... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Auch wenn der Antragsgegner - so wie bereits im Verfahren zweiter Instanz - nunmehr auch im Revisionsrekurs den angefochtenen Beschluß "zur Gänze" anficht, ist doch aus dem Vorbringen in Verbindung mit dem Rechtsmittelantrag zweifelsfrei zu entnehmen, daß er sich inhaltlich lediglich gegen die Zuweisung der Ehewohnung an die Antragstellerin einerseits und die Auferlegung einer Ausgleichszahlung von bloß S 50.000... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Villach vom 2.3.1992 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin begehrte die nacheheliche Vermögensaufteilung und beantragte ua die Übertragung des Drittelanteiles an der Liegenschaft EZ ***** KG ***** vom Antragsgegner an sie, da im 1.Stock dieses Hauses die Ehewohnung gelegen sei und ihr hinsichtlich dieser ein Optionsrecht zustehe. Sie sei auf die vormalige Ehewohnung an... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG §83 Abs1 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 b... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Der Revisionsvorwurf, daß bei der Aufteilung ein vor der Eheschließung vom Antragsgegner eingegangener Kredit bei der Aufteilung mitberücksichtigt worden ist, trifft zwar zu, ihm kommt jedoch keine Bedeutung zu. Der erkennende Senat schließt sich der Ansicht Gamerith's in RdW 1987/183 ff [186] an, wonach auch Schulden, die schon vor der
Begründung: der ehelichen Lebensgemeinschaft für die Anschaffung der (späteren) ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 13.2.1970 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Mödling vom 10.10.1990 aus dem Verschulden beider Parteien geschieden. Der Ehe entstammen die am ***** geborene Tochter Petra und die am ***** geborene Tochter Sonja F*****. Die Antragstellerin begehrte im vorliegenden Aufteilungsverfahren die Übertragung des ehelichen Hauses zur Gänze in ihr Eigentum. Sie brachte vor, daß das einzige wesentliche Gebrauchsvermögen das eh... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 14.1.1971 die Ehe, aus der der am 14.7.1972 geborene Markus, die am 6.2.1977 geborene Tamara und die am 23.5.1978 geborene Judith stammen. Mit Wirkung vom 12.11.1991 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 31.12.1990 aufgehoben. Mit dem am 22.5.1992 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrt die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermöge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mündet eine Lebensgemeinschaft in eine Ehe, behalten die von den Lebensgefährten einzeln oder gemeinsam in die Ehe eingebrachten Sachen ihre bisherige rechtliche Zuordnung; sie gehören im Fall der Auflösung der Ehe nicht in die Aufteilungsmasse (EvBl. 1983/102, EFSlg. 57.321 uva). Diese Regel wird nur durch § 82 Abs.2 EheG durchbrochen. Nach § 82 Abs.1 Z 1 EheG unterliegen aber Sachen im Sinne des § 81 EheG nicht d... mehr lesen...
Begründung: Die am 26.Juli 1980 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 19.Juni 1990 aus beiderseits gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt die am 21.Jänner 1981 geborene Tochter Tanja, die bei der Antragsgegnerin aufwächst. Mit dem am 21.Februar 1991 eingebrachtem Antrag begehrte der Antragsteller die "entsprechende" Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und verwies auf seine Aufwendungen für das während der Ehe errichtete Einfamilienhaus. I... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 5. Juni 1990 geschieden. Der Antragsteller beantragte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und begehrte unter anderem als Ausgleich dafür, daß die - von der Antragsgegnerin in die Ehe eingebrachte - Ehewohnung der Antragsgegnerin verbleibt, einen Betrag von S 50.000,--. Das Erstgericht sprach der Antragsgegnerin die Ehewohnung zu und erkannte sie schuldig, dem Antr... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 22.5.1979 geschlossene Ehe, der die beiden Kinder Sylvia, geboren am 14.11.1979 und Markus, geboren am 21.6.1981, entstammen, wurde mit Urteil vom 16.12.1985 rechtskräftig geschieden. Die Frau hatte in die Ehe kein Vermögen eingebracht und war während der Ehe ausschließlich im Haushalt und mit der Kindererziehung beschäftigt. Der Mann war bereits vor der Eheschließung Eigentümer von Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen, welche er teilweise dur... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. April 1961 geschlossenen und mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 10. Februar 1984 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschiedenen Ehe der Parteien entstammen die Söhne Johann, geboren ***** 1961, Thomas, geboren ***** 1963, und Christian, geboren ***** 1965. Die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgte im Herbst 1983. Die Antragstellerin führte zunächst den Haushalt und betreute die Kinder. Seit 1978 war sie beim Antragsgegner b... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.11.1988, 4 C 59/88-6, wurde die zwischen den Parteien am 22.5.1958 vor dem Standesamt Salzburg geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und nach § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß der Antragsgegner (im folgenden: Mann) die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.11.1988, 4 C 59/88-6, wurde die z... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 22.11.1985 aus seinem Alleinverschulden erfolgten Scheidung seiner Ehe mit der Antragsgegnerin beantragte der Antragsteller fristgerecht die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse; beide Parteien haben einen Aufteilungsvorschlag erstattet. Das Erstgericht traf nach Verhandlung folgende Vermögenszuweisungen: 1. Der Hälfteanteil des Antragstellers an der Liegenschaft EZ ***** samt lebenslänglichem unentgeltlichem Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26.5.1976 die Ehe, aus der die am 16.12.1977 geborene Iris F*** und der am 6.5.1982 geborene Markus F*** stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21.(31.)10.1986 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin blieb mit den Kindern, nachdem der Antragsgegner die häusliche Gemeinschaft schon im April 1986 aufgehoben hatte, weiterhin in der rund 90 m2 großen Ehewohnung... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. Oktober 1957 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 2. Dezember 1982 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. Dieser Ehe entsprossen 3 Kinder (Peter, geboren 21. April 1958; Michael, geboren 25. Juni 1961; Stefan, 22. August 1972). Die Elternrechte bezüglich des minderjährigen Stefan S*** stehen der Antragstellerin zu. Der Antragsgegner hat für dieses Kind monatlich S 4.000,-- an Unterhalt zu zahlen. Die Streitteile stellte... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 6.9.1957 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.10.1981 geschieden. Das Urteil erwuchs erst nach Ausschöpfung des Instanzenzuges am 18.6.1984 in Rechtskraft. Der Ehe entstammt der am 30.8.1960 geborene Alexander. Die Antragstellerin begehrte die Zuweisung des ihren Behauptungen zufolge einzigen der nachehelichen Aufteilung noch unterliegenden Vermögensrechtes des Antragsgegners, und zwar seines Fruchtgenußrechte... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 2. März 1987 (6 Cg 8/87-9) wurde die am 22. Dezember 1973 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe nach § 55 Abs. 1 EheG geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten über die beiden aus der Ehe stammenden Kinder Christopher, geboren am 7. April 1975, und Kerstin, geboren am 2. Mai 1977, stehen der Antragstellerin zu. Als Ehewohnung diente den Streitteilen das Einfamilienhaus Gwantengasse 5 auf der beiden je zur Häl... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die im Februar 1960 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. November 1983, 17 Cg 332/83-14, aus dem gleichteiligen Verschulden der Streitteile geschieden (ON 42). Die Antragstellerin, die ihren Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse am 15. Juni 1984 geltend gemacht hatte, begehrt - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch vo... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller begehrte die Einräumung eines unbeschränkten Wohnrechtes an der früheren Ehewohnung, hilfsweise die grundbücherliche Einverleibung des lebenslänglichen Fruchtgenußrechtes an dieser Wohnung, in eventu die Zuerkennung einer Ausgleichszahlung von S 2,000.000,-. Weiters wurde die Zuweisung einer Reihe von Gegenständen beantragt. Die Zweitantragstellerin stellte den Antrag auf Aufteilung dahin, daß ihr die Ehewohnung samt Einrichtung verbleibe. Das E... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 12. Dezember 1964 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen die Kinder Michael (geb. 20. Juni 1965), Armin (geb. 27. Dezember 1967) und Roswitha (geb. 23. August 1969). Die Antragsgegnerin führte während der Ehe den Haushalt und betreute die Kinder, der Antragsteller war stets berufstätig. Im September 1984 wurde die häusliche Gemeinschaft der Parteien aufgelöst. Der Antragsteller wohnte nunmehr im Haus seiner Eltern (der ursprünglichen Ehewohnung... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht schied die am 29. Juli 1972 geschlossene Ehe der Parteien mit Urteil vom 3. Dezember 1986 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers. In Bezug auf die der Ehe entstammenden Kinder, den am 24. Februar 1973 geborenen Gerhard und den am 17. Juni 1975 geborenen Reinhard, wurden die elterlichen Rechte und Pflichten der Antragsgegnerin übertragen. Die beiden Kinder wohnen mit ihrer Mutter in der dieser zugeschriebenen Eigentumswohnung in der Gum... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. März 1975 geschlossene Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. Juli 1985, 14 Cg 216/81, aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt die am 16. September 1975 geborene mj. Alexandra. Die Antragstellerin begehrte die Übertragung der im bücherlichen Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Ehewohnung in der Rudolf Hochmayergasse 2... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 25. Oktober 1967 miteinander verheiratet; ihrer Ehe entstammen vier Kinder. Der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Mann) begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der beklagten und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Frau). Der Mann ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 382 KG Gratwein, bestehend aus den Grundstücken Nr. 302 Baufläche und Nr. 177/2 Garten mit einem Flächenausmaß von 5.663 m2. Auf der Li... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. September 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 4. Juli 1985 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. An diesem Tage wurde auch die eheliche Gemeinschaft aufgehoben. Der Ehe entstammen zwei bereits volljährige Söhne. Die Ehewohnung in der Ebendorferstraße 10/14, 1010 Wien, wurde von den Parteien nach der Ehescheidung verlassen. Die Antragstellerin beantragte zuletzt - nach Einigung über die Aufteilung von Einrichtungsgegenständen - eine Ausgleichsz... mehr lesen...