Norm: ABGB §94 ABGB §97 EheG §81 EheG §94 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind seit 1.April 1967 verheiratet. Der Ehe entstammen zwei Kinder, von denen die in Wien studierende Tochter Anna noch nicht selbsterhaltungsfähig ist und vom Beklagten alimentiert wird. Der Beklagte ist am 25.8.1991 aus der Ehewohnung ausgezogen. Seither leben die Parteien getrennt. Die Ehewohnung befindet sich in dem im gleichteiligen Miteigentum des Beklagten und seines Bruders stehenden Hause *****. Sie ist 111,3 m2 groß, möbliert und z... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2 EO §382 Z8 litc IVD EheG §81 EheG §98 AußStrG § 13 heute AußStrG § 13 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 13 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2018 EO § 382 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten 1971 die Ehe geschlossen. Sie standen damals beide im 22.Lebensjahr. 18 Jahre später wurde ihre Ehe durch Scheidungsurteil aufgelöst. Der Ehe entstammen die 1975 geborene Tochter Monika und deren älterer Bruder Thomas. Die Frau hatte bereits vor der Eheschließung ein Grundstück erworben. Unmittelbar nach der Eheschließung begannen die Eheleute auf diesem Grundstück mit der Errichtung eines Einfamilienhauses, in das sie etwa zwei Jahre später ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Porf.Dr.Gunther Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Edgar Huber, Dr.Birgit Jelinek, Dr.Ronald Rohrer und Dr.Ilse Huber als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin E***** G*****, vertreten durch Dr.Walter Schlick, Rechtsanwalt in Graz, wider den Antragsgegner K***** L*****, vertreten durch Dr.Otmar Franiek, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien vom 19.8.1992 (ON 134) wurden Irmtraud Ü*****, die Vormünderin der beiden im
Spruch: angeführten Minderjährigen, sowie Margit G***** deren Mutter, gemäß § 22 UVG zur Rückzahlung der dem Mj. Gabriel Ü*****, im April und Mai 1991 gewährten Unterhaltsvorschüsse verpflichtet, nachdem sich herausgestellt hatte, daß sich der Minderjährige seit 28.3.1991 in Heimpflege befindet. Aus Anlaß eines Rekurses der Irmtraud Ü*****, in dem ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ff IPRG §20 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 IPRG § 20 heute IPRG § 20 gültig ab 01.01.1979 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 Abs1 Z3 EheG §94 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im vorliegenden Aufteilungsverfahren lediglich die Höhe der Ausgleichszahlung und diese nur bezüglich der Frage, ob und mit welchem Betrag die für das Unternehmen des Antragstellers aufgenommenen und auf der im Wohnungseigentum der Antragsgegnerin stehenden Ehewohnung hypothekarisch sichergestellten Kredite bei der zu leistenden Ausgleichszahlung zu berücksichtigen sind. Das Rekursgericht bestätigte eine vom Erstgericht der Antragsgegnerin auferlegte... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §94 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 94 heute EheG § 94 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 1.Juni 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21.November 1989, AZ Sch 60/89, gemäß § 55 a Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden. Zu dieser Tagsatzung waren beide - sonst anwaltlich vertretene - Parteien unvertreten beim Erstgericht erschienen, hatten die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe beantragt und eine schriftliche Vereinbarung vorgelegt, die dem Akt als Vergleich über die Scheidungsfolgen gemäß § 55 a Abs 2 EheG ang... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 Abs1 Z3 EheG §83 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. Götz B*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Dr. H*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, wegen Aufteil... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 7. Jänner 1967 geschlossen und, nachdem die eheliche Gemeinschaft Anfang Juli 1986 aufgehoben wurde, am 26. Jänner 1987 aus gleichteiligem Verschulden der Eheleute geschieden. Mit Kaufvertrag vom 22. März 1966 erwarb der Antragsgegner die Liegenschaft EZ 647 KG A***** und begann auf diesem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten. Bis zur Eheschließung im Jänner 1967 war das Haus im Rohbau samt Dach und Fenstern, Zwischenwänden, Elektro-,... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §83 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein vom Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Kläger genannt) betriebenes Scheidungsverfahren anhängig. Der Kläger war grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung Nr. ***** in Wien 19., N*****. Diese Eigentumswohnung wurde in einem von der R*****BANK betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren zu 6 E 19/88 des Bezirksgerichtes Döbling um S 3,500.000,- verwertet. Nach dem noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Meistbotsverteilungsbesch... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 22.5.1979 geschlossene Ehe, der die beiden Kinder Sylvia, geboren am 14.11.1979 und Markus, geboren am 21.6.1981, entstammen, wurde mit Urteil vom 16.12.1985 rechtskräftig geschieden. Die Frau hatte in die Ehe kein Vermögen eingebracht und war während der Ehe ausschließlich im Haushalt und mit der Kindererziehung beschäftigt. Der Mann war bereits vor der Eheschließung Eigentümer von Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen, welche er teilweise dur... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Das Recht aus einer Bittleihe unterliegt nicht der Aufteilung des ehelichen Vermögens nach den §§ 81 ff EheG. Das Recht aus einer Bittleihe unterliegt nicht der Aufteilun... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Auch unkörperliche Sachen, somit Rechte können eine eheliche Ersparnis darstellen, sofern sie einer Verwertung zugänglich sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. September 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 29. Dezember 1986 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der Ausspruch über die Ehescheidung an sich ist mit 17. Dezember 1987 in Rechtskraft erwachsen. Mit dem am 13. Mai 1988 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte die Antragstellerin die Aufteilung folgender Vermögenswerte: 1. Eheliches Wohnhaus EZ 2355 KG S***** mit einem Wert von S 1,5 Millionen; grund... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.11.1988, 4 C 59/88-6, wurde die zwischen den Parteien am 22.5.1958 vor dem Standesamt Salzburg geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und nach § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß der Antragsgegner (im folgenden: Mann) die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.11.1988, 4 C 59/88-6, wurde die z... mehr lesen...
Begründung: Die am 9.6.1990 geschlossene zweite Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8.5.1991, 4 C 13/91-3, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Dieser Entscheidung lag eine schriftliche Vereinbarung in Form eines gerichtlichen Vergleiches vom selben Tage zugrunde, die unter anderem folgenden Wortlaut hat: ".... 2.Die Antragsteller sind nach Maßgabe des Mietvertrages vom 15. Juni 1989 Mieter der im Haus ***** K*****, gelegenen, im 4. Stock befindliche... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C2d4AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C4 AußStrG §229 ff EheG §81 EheG §98 AußStrG § 229 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf Zuweisung der Ehewohnung gerichteten Antrag der Frau ab. Das Rekursgericht faßte inhaltlich einen Aufhebungsbeschluß und sprach aus, daß der ordentlichen Revisionsrekurs zulässig sei. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Mannes, dessen Zulässigkeit jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Rechtliche Beurteilung Auch für das Aufteilungsverfahren nach §§ 229 ff AußStrG gilt seit der WGN 198... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 20. 8. 1970 bis 28. 1. 1989 verheiratet. Ein nacheheliches Aufteilungsverfahren ist anhängig. Gegenstand der Aufteilung ist unter anderem eine im Miteigentum beider Parteien stehende Liegenschaft in Graz, auf der sie während der Ehe ein Wohnhaus errichtet haben, das als Ehewohnung diente. Auf der Liegenschaft war ein der Firma Bettenreich D*****, deren Alleininhaberin die Beklagte ist, gewährter, inzwischen zur Gänze zurückbezahlter Kredit von... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 26.2.1962 miteinander die Ehe. Sie wohnten sodann im Haus M*****, das im Eigentum der Eltern der Antragsgegnerin gestanden war. Das Haus befindet sich auf dem Grundstück Nr.***** im Ausmaß von 960 m2 (EZ 251 KG M*****). Es war ursprünglich nur ebenerdig gewesen. Da auch die Eltern der Antragsgegnerin noch dort wohnten, war den Parteien zunächst nur ein Raum zur Verfügung gestanden; Küche und Sanitäranlagen konnten sie bei den (Schwieger)Eltern... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4 EheG §81 ff ASVG § 258 heute ASVG § 258 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ASVG § 258 gültig von 01.05.2024 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/2024 ASVG § 258 gültig von 01.08.199... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23.November 1988, 4 Sch 134/88-4, gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Der von den Parteien gemäß § 55 a Abs 2 EheG am selben Tage abgeschlossene Vergleich über die Scheidungsfolgen hat unter Punkt 6. nachstehenden Wortlaut: Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23.November 1988, 4 Sch 134/88-4, gemäß Paragraph 55, a ... mehr lesen...
Begründung: Die am 3.11.1980 von den Streitteilen, die bis dahin seit 13.1.1967 eine Lebensgemeinschaft geführt hatten, geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Juli 1987 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden, nachdem die eheliche Gemeinschaft schon vorher am 5.7.1985 aufgelöst worden war. Der Ehe entstammen zwei durch die nachfolgende Eheschließung legitimierte Kinder: Peter E***, geboren 19.11.1967, und I... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 EheG §81 KO §1KO §14 Abs1 IO §1 AußStrG § 229 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...