RS OGH 2024/10/24 1Ob544/93; 7Ob173/00t; 1Ob17/05i; 5Ob43/07w; 3Ob259/09y; 6Ob66/10i; 1Ob58/24x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1993
beobachten
merken

Rechtssatz

Die nacheheliche Vermögensaufteilung - namentlich die Zuweisung der Ehewohnung - ist der Kollisionsnorm der § 20 IPRG zu unterstellen.Die nacheheliche Vermögensaufteilung - namentlich die Zuweisung der Ehewohnung - ist der Kollisionsnorm der Paragraph 20, IPRG zu unterstellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077270

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten