RS OGH 1993/3/25 1Ob544/93, 7Ob173/00t, 1Ob17/05i, 5Ob43/07w, 3Ob259/09y, 6Ob66/10i

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Veröffentlicht am 25.03.1993
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Norm

EheG §81 ff
IPRG §20

Rechtssatz

Die nacheheliche Vermögensaufteilung - namentlich die Zuweisung der Ehewohnung - ist der Kollisionsnorm der § 20 IPRG zu unterstellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077270

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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