Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist zutreffend von der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen, wonach die Vermögensauseinandersetzung zwischen vormaligen Ehegatten nicht streng rechnerisch, sondern nach Billigkeit vorzunehmen ist (RIS-Justiz RS0057501). Eine Ausgleichszahlung kommt dann in Betracht, wenn die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu einem für einen Ehegatten u... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435 EheG §81 ABGB § 1435 heute ABGB § 1435 gültig ab 01.01.1812 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435 EheG §81 StGG Art2 ABGB § 1435 heute ABGB § 1435 gültig ab 01.01.1812 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antrag der Revisionswerberin auf Befassung des Verfassungsgerichtshofes "zwecks Überprüfung der §§ 81ff EheG" ist schon deshalb zurückzuweisen, weil den Parteien diesbezüglich kein Antragsrecht zukommt (SSV-NF 4/153, 6/51; 9 ObA 74/94 ua). Abgesehen davon bieten die Ausführungen der Revisionswerberin keinen Anlaß, an der Verfassungsmäßigkeit der genannten Bestimmungen zu zweifeln. Der Antrag der Revisionswerber... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 EheG §95 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile heirateten 1957. Gemeinsam bewirtschafteten sie bis 1991 ein etwa 250 ha großes bäuerliches Anwesen, an dem die Klägerin gemäß dem Ehepakt vom August 1973 Miteigentum erwarb. In einem Übergabsvertrag vom Dezember 1992 übergaben sie die zu ihrem Hof gehörenden Liegenschaften einem ihrer Söhne. Sie behielten sich nur je 17/41 Anteile an einer ca 3 ha großen Waldparzelle als "Zubuße" zurück. Die restlichen Anteile an dieser Liegenschaft stehen im Eigen... mehr lesen...
Begründung: Die am 6.9.1986 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 6.10.1994 geschieden. Schon ca. ein Jahr vor der Eheschließung bezogen sie ein damals noch großteils unfertiges, im Eigentum der Eltern der Antragsgegnerin stehendes Wohnhaus. Mit Notariatsakt vom 29.5.1991 übertrugen die Eltern der Antragsgegnerin diese Liegenschaft je zur Hälfte ins Eigentum der Parteien. Entgegen dem Plan ihrer Eltern, die neben dem Wohnhaus der Eltern befindliche Liegenschaft al... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 Abs1 JN §42 Abs4 AußStrG §235 Abs1 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Begründung: Klagsgegenständlich ist ein behaupteter Schadenersatzanspruch aus der behaupteten rechtswidrigen Nichtausfolgung von Möbeln, Kindersachen und persönlichen Gebrauchsgegenständen (Wiederbeschaffungswert S 132.112,--, geltend gemacht werden S 70.000,--). Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht der Einrede des Beklagten auf Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges stattgegeben, den streitigen Rechtsweg für unzulässig erklärt und die Rechtssache in das außer... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 22.12.1987 gemäß § 55a EheG geschieden. Zuvor war das anhängige Scheidungsverfahren über die auf § 49 EheG gestützte Klage der Frau gemäß § 460 ZPO unterbrochen worden. In diesem Verfahren war der beklagte Mann anwaltlich vertreten. In der letzten mündlichen Streitverhandlung, in der die Parteien den Antrag auf Scheidung im Einvernehmen stellten und eine schriftliche Vereinbarung über die S... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ff EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Daß die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in das Aufteilungsverfahren verwiesen ist, begründet für sich allein nicht die Unzuläs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235 EheG §81 EheG §86 AußStrG § 235 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten, seiner Tochter, die Räumung der ihm gehörenden Eigentumswohnung sowie die Zahlung des Betrages von S 9.569,17 sA. Er habe diese Wohnung der Beklagten in Erfüllung seiner Unterhaltspflicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 12.1.1996, 7 C 183/95, sei festgestellt worden, daß seine Unterhaltspflicht erloschen sei. Die Beklagte bewohne die Wohnung des Klägers seither ... mehr lesen...
Begründung: Am 19.12.1996 um 21.56 Uhr langte beim Erstgericht ein im Wege der Telekopie (Telefax) übermittelter Antrag (auf Aufteilung gemäß § 81 EheG) folgenden Inhalts ein: Am 19.12.1996 um 21.56 Uhr langte beim Erstgericht ein im Wege der Telekopie (Telefax) übermittelter Antrag (auf Aufteilung gemäß Paragraph 81, EheG) folgenden Inhalts ein: "Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Baden vom 20.12.1995 zu 2 C 152/95a g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach §§ 81ff EheG ist ein in Geld bewertbarer Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur (4 Ob 551/91; 8 Ob 1551/92 und 5 Ob 531/93), weshalb dem Rekursgericht die Nachholung des entgegen § 13 Abs 1 Z 1 AußStrG unterbliebenen Ausspruches über den Wert des Entscheidungsgegenstandes aufzutragen war. Da der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 21.7.1995 rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Während der aufrechten Ehe wurde ein Haus in Wien, das im Alleineigentum der Antragstellerin steht und von ihr in die Ehe eingebracht wurde, von den Streitteilen als Ehewohnung benützt. Im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren erstellte der Antragsgegner in der Kanzlei des damaligen Rechtsvertreters der Antra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch die in § 81 Abs 1 zweiter Satz EheG genannten Schulden sind im gerichtlichen Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG zu berücksichtigen. Allerdings räumt der Gesetzgeber der Einigung der Ehegatten über die Aufteilung den Vorrang gegenüber einer gerichtlichen Aufteilung ein; letztere soll erst dann und nur insoweit Platz greifen, als die Einigung ausbleibt (stRsp RIS-Justiz RS0046057; Pichler in Rummel ABGB2 Rz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Zur Sicherung des Anspruches auf "Zuweisung des Hälfteanteils" im Aufteilungsverfahren nach der Scheidung: Die einstweilige Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO kann nach dem Wortlaut des Gesetzes nur "im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Aufteilung dieses Vermögens oder im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklär... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Aufhebung des Miteigentums an einer Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung und weiters die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe des Schlüsselbunds (unter Konkretisierung der darauf befindlichen Schlüssel) oder zur Ausfolgung von Duplikaten der auf dem Schlüsselbund befindlichen Schlüssel sowie zur Rechnungslegung über sämtliche Einnahmen, insbesondere der Mieteinnahmen, aus der Verwertung dieser Liegenschaft. Sie brachte dazu vor, si... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 EheG §94 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in den verbundenen Familienrechtssachen der Antragstellerin Margarete S*****, vertreten durch Dr.Heinz Wille, Rechtsanwalt in Wien, wider den Antragsgegner Mag.Gerhard K*****, vertreten durch Dr.Anton Krautschneider, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 Abs1 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 Abs1 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 81 Abs 1 EheG sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufzuteilen. "Eheliche Ersparnisse" sind Wertanlagen, welche die Gatten während der ehelichen Lebensgemeinschaft angesammelt haben und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind (§ 81 Abs 3 EheG). Ausgenommen von der Aufteilung sind Sachen, die unter die in § 82 Abs 1 EheG angeführten Tatbestände fallen. D... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §83 EheG §91 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7.3.1996 eingelangten Unterhaltsklage verband die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge Klägerin) den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagter) die Bezahlung eines monatlichen Unterhalts von S 10.213,80 anstelle des von ihm bisher monatlich bezahlten Betrags von S 6.300,-- aufgetragen werden sollte. Die Ehe der Streitteile sei aus dem alleinigen Verschulden des ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist geschieden. Beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ist zu 29 F 13/94 ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse anhängig. Mit Beschluß vom 11.5.1995 wurde dieses Verfahren bis zur rechtkräftigen Erledigung des Verfahrens über die vorliegende Klage innegehalten. Die Klägerin begehrt vom Beklagten, gemäß Art XLII EGZPO sein Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung am 22.3.1986 und ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235 Abs1 EheG §81 EGZPO ArtXLII IDcEGZPO ArtXLII IJ AußStrG § 235 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch Eröffnung des Konkurses wird das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen des Gemeinschuldners gemäß § 1 Abs 1 KO seiner Verfügung entzogen und fällt in die Konkursmasse (SZ 54/50). Der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens ist zwar nach § 330 EO der Exekution entzogen, außer er ist durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht. Es geht aber hier nicht darum, ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2 ABGB §1380 H EheG §81 GBG §9 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...