Norm: AußStrG §235 ABGB §830 B1 ABGB §830 B5 EheG §81 AußStrG § 235 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 830 h... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Bis zum Wegzug der Klägerin 1997 diente den Streitteilen eine Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ ***** KG K***** errichteten Wohnhaus als Ehewohnung. Diese Liegenschaft steht ebenso wie die weiteren Liegenschaften EZ ***** KG Ke***** sowie EZ ***** KG K***** im Hälfteeigentum der Streitteile. An der Liegenschaft EZ ***** KG K***** ist die Klägerin zu einem Drittel, der Beklagte zu zw... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß den § 81 ff EheG anhängig. Die Antragstellerin begehrte unter anderem die Zuerkennung einer Ausgleichszahlung in der Höhe von S 1,500.000,--. Mit den am 12. 3. 1999 beim Erstgericht eingelangten Schriftsätzen dehnte sie ihr Begehren hinsichtlich der Ausgleichszahlung um S 20,000.000,-- aus und beantragte zur Sicherung ihrer Aufteilungsansprüche ein... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1 EheG §81 EheG §82 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: In einem seit 1998 beim Erstgericht anhängigen Verfahrens auf nacheheliche Vermögensaufteilung brachte die Antragstellerin vor, die Ersparnisse des Antragsgegners zum Scheidungszeitpunkt seien nicht genau bekannt. Sie beantragt, ihm aufzutragen, noch rechtzeitig vor der nächsten Verhandlung eine genaue Aufstellung über seine Ersparnisse zum Zeitpunkt der Ehescheidung "darzustellen", des weiteren eine Aufstellung - im Sinn des § 91 EheG - der seit 14. 10. 1992 bis ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung, an die sich das Rekursgericht gehalten hat, beginnt der Lauf der materiellrechtlichen Ausschlußfrist des § 95 EheG mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Entscheidung über die Scheidung der Ehe und daher im Falle eines von beiden Teilen abgegebenen Rechtsmittelverzichtes schon zu diesem Zeitpunkt und nicht erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung des ehelichen Vermögens, wobei sie einen - im Antrag allerdings nicht bezifferten - Ausgleichsbetrag anstrebt. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner auf, eine Aufstellung über seine Ersparnisse sowie über die bis zur Scheidung vorgenommene Verringerung derselben vorzulegen. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Antragsgegners aus der Erwägung zurück, die bekämpfte prozeßleitende Verfügung greife in ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien lebten in jahrelanger Lebensgemeinschaft und wohnten in einem Haus, das der Kläger am 18. 5. 1988 erworben hatte. Der Kaufpreis wurde dadurch aufgebracht, daß beide Parteien einen Kredit aufnahmen. Am 6.10. 1988 veräußerte der Kläger die angekaufte Liegenschaft mit einem Übergabsvertrag an die Beklagte. Gleichzeitig wurde vereinbart, daß für den Kläger und Übergeber ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht begründet wird. Im Sommer 1996 wurde die Leb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 55a EheG darf eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn die Ehegatten nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgen Übereinstimmung herbeiführen. Die Vereinbarung muß sich insbesondere auf die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis zueinander (§ 98 ABGB, §§ 81 ff EheG) beziehen und dem Gericht entweder schriftlich vorgelegt oder vor Gericht geschlossen werden ... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 10. 1995 wurde die zwischen den Parteien im Jahre 1972 geschlossene Ehe geschieden; der Scheidungsausspruch erwuchs am 1. 12. 1995 in Rechtskraft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien ist seit 30. 6. 1988 aufgehoben. Die Ehewohnung befand sich in jenem Haus, in dem die Antragstellerin nach wie vor wohnt. Das Haus wurde von den Parteien während aufrechter Ehe (seit 1979) auf einer im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft errichtet. ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin im Jahre 1973 geschlossene Ehe, der zwei 1976 bzw 1979 geborene Kinder entstammen, wurde im Jahre 1997 aus dem Verschulden beider Parteien (rechtskräftig) geschieden, wobei ausgesprochen wurde, daß das Verschulden des Antragstellers überwiege. Im Jahre 1979 verkaufte die Mutter des Antragstellers ihrem Sohn eine Liegenschaft in der Rudolfstraße, auf der ein Wohnhaus errichtet ist. Dorthin übersiedelten die Ehel... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Verfahrensbeteiligten wurde am 5. 3. 1997 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Zur Sicherung ihres gegen den Antragsgegner gerichteten Aufteilungsanspruches begehrt die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wonach dem Antragsgegner die Veräußerung und Belastung der in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaften EZ 120 GB V***** und EZ 314 GB L***** sowie seines Hälfteanteils an der Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. 10. 1952 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 18. 11. 1996 rechtskräftig geschieden. Bereits am 8. 1. 1993 ist der Antragsteller aus der häuslichen Gemeinschaft ausgezogen. Mit dem am 21. 7. 1997 eingebrachten Antrag stellte der Antragsteller das Begehren auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse „nach den Grundsätzen der Billigkeit“. In der Tagsatzung vom 1. 10. 1998 brachte e... mehr lesen...
Begründung: Die 1946 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem seit 21. April 1994 rechtskräftigen Urteil eines Bezirksgerichts vom 18. Dezember 1992 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Bereits im Herbst 1987 trennten sich die Eheleute, lebten seither voneinander getrennt und „führten gänzlich getrennte Kassen.“ Eingeleitet wurde das Aufteilungsverfahren über Antrag des während des Verfahrens verstorbenen Mannes vom 24. Februar 1994. Beide Teile beantragt... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß vom 16. 2. 1998 gemäß § 55a EheG geschieden, nachdem die Eheleute in der an diesem Tag stattgefundenen Tagsatzung einen gerichtlichen Vergleich geschlossen hatten, in dem hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse folgendes vereinbart wurde: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß vom 16. 2. 1998 gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden, nachdem die Eheleute in der an diesem... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 1987 verheiratet. Die Ehe ist aufrecht. Ihr entstammen vier Kinder im Alter zwischen zehn und vier Jahren. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit diesen vier Kindern eine Genossenschaftswohnung in Wien, die 127,53 m2 groß ist und zu der eine Terrasse im Ausmaß von 11,5 m2 und eine Gartenfläche von 125,72 m2 gehören. Diese von den Ehegatten ursprünglich gemeinsam benützte Wohnung mietete der Beklagte von einer Wohnbaugenossenschaft mit Vertrag vom 7. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgerichtes für ZRS Graz gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden und dabei ausgesprochen, daß gemäß § 61 Abs 3 EheG den Antragsgegner das Verschulden trifft. Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgeric... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235 EheG §81 AußStrG § 235 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 Recht... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 10. 1981 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 25. 4. 1997 aus dem beiderseitigen Verschulden geschieden. Aus der Ehe stammen die beiden minderjährigen Kinder Stephanie, geboren am 4. 4 1985, und Sophie, geboren am 1. 5. 1988. Die Obsorge betreffend die beiden Kinder kommt vereinbarungsgemäß der Antragstellerin zu. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des Ehevermögens nach §§ 81 ff EheG dahin, daß ihr der dem Antragsgegner gehörende Hälftea... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Aufteilungsantrag nach §§ 81 ff EheG und den Sicherungsantrag nach § 382 Abs 1 Z 8c EO wegen Verfristung des Aufteilungsantrages ab. Die Verfahrenskosten hob es gegeneinander auf. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß hinsichtlich der Abweisung des Haupt- und des Sicherungsbegehrens und änderte die Kostenentscheidung im Sinne einer Kostenersatzverpflichtung der Antragstellerin ab. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp (Nachweise ua bei Bernat in Schwimann ABGB2 Rz 15 zu § 82 EheG; RIS-Justiz RS0058382 und RS0058398) unterliegt der Aufteilung nach § 81 EheG auch eine von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachte, von Todes wegen erworbene oder ihm von einem Dritten geschenkte Ehewohnung, sofern ein Ehegatte auf deren Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist. Es liegt hier eine "Ausnahme von d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil vom 11. 5. 1994 wurde die 1973 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe gemäß § 55 EheG geschieden und gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den Beklagten treffe. Dieses Urteil ist am 2. 9. 1994 in Rechtskraft erwachsen. Mit Urteil vom 11. 5. 1994 wurde die 1973 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe gemäß Paragraph 55, EheG geschieden und gemäß Paragraph 61, Absatz 3, EheG ausgesprochen,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 5. 12. 1980 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe entstammt ein gemeinsames Kind. Am 27. 1. 1993 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits im Februar 1991 durch den Auszug des Antragstellers aus der Ehewohnung aufgelöst. Das aufzuteilende eheliche Gebrauchsvermögen besteht im wesentlichen aus einem Haus in F*****, das als Ehewohnung diente und im Alleineigentum der A... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe am 3.12.1992 gemäß § 55a EheG, einen Vergleich, in dem der Antragstellerin vom Antragsgegner u.a. das Alleineigentum an der ehelichen Liegenschaft EZ *****, GB ***** P***** mit Wohnhaus übertragen wurde. Laut Punkt IX) des Scheidungsvergleiches wurde vereinbart, daß damit alle wechselseitigen Ansprüche auf Aufteilung verglichen und bereinigt sind und das beide Streitteile auf eine Antragstellung nach den ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm in insgesamt sieben Punkten (1. Zuweisung eines Miteigentumsanteils des Antragstellers an einer Liegenschaft mit Wohnhaus an die Antragsgegnerin, 2. Zuweisung eines Hälfteanteils der Antragsgegnerin an einer Liegenschaft an den Antragsteller, 3. Zuweisung eines Pkws an die Antragsgegnerin, 4. Zuweisung der derzeit in der Ehewohnung befindlichen Fahrnisse an die Antragsgegnerin, 5. Übernahme näher bezeichneter Darlehens- und Kreditverbindlichkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß vom 14.9.1994 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die nunmehrige Gemeinschuldnerin errichtete vor dem Jahr 1992 eine Wohnungsanlage mit Wohnungseigentumseinheiten und eine damit in Verbindung stehende Golfanlage. Die Klägerin war von der Gemeinschuldnerin mit der Durchführung von Baumeisterarbeiten beauftragt. Die Nebenintervenentin finanzierte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Erbe nach seiner verstorbenen Mutter, die unter anderem Eigentümerin eines Wiener Einfamilienhauses mit (nun) nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen war. Am 7.11.1991 schloß die Rechtsvorgängerin des Klägers mit dem Beklagten über eine in ihrem Haus befindliche Wohnung einen ab 1.12.1991 auf ein Jahr befristeten Mietvertrag. Dieser wurde in der Folge einvernehmlich auf ein weiteres Jahr bis 30.11.1993 verlängert. Die Vermieterin verstarb a... mehr lesen...
Begründung: Die am 1.5.1971 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 6.5.1992, das hinsichtlich des Ausspruches der Scheidung am 7.1.1993 bestätigt wurde, geschieden. Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 3.11.1995 wurde ausgesprochen, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe die Parteien zu gleichen Teilen treffe. Der Ehe entstammen drei Kinder, und zwar der am 18.10.1971 geborene Karl, die am 16.5.1973 Sieglinde und der am 14.3.... mehr lesen...
Norm: ZPO §393ZPO §391AußStrG §229EheG §81
Rechtssatz: Im Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse sind Teilentscheidungen im Sinn des § 391 ZPO ebenso unzulässig wie Zwischenentscheidungen (§ 393 ZPO) darüber, ob eine bestimmte Sache der Aufteilung unterliegt. Entscheidungstexte 10 R 91/98d Entscheidungstext LG St. Poelten 13.05.1998 10 R ... mehr lesen...
Begründung: Zum bisherigen Verfahrensverlauf darf zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die mehrfachen Vorentscheidungen des Rekursgerichtes, zuletzt vom 27.3.1997 (ON 67), verwiesen werden. Aufgrund der dort enthaltenen Verfahrensergänzungsaufträge hat das Erstgericht die Zeugin Johanna S***** vernommen und einen Ortsaugenschein durchgeführt. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß hat es - ohne diesbezüglichen Parteienantrag - das Aufteilungsverfahren auf das... mehr lesen...