Norm: ABGB §1073 EheG §81 GBG §9 ABGB § 1073 heute ABGB § 1073 gültig ab 01.01.1812 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft ist das Eigentumsrecht je zur Hälfte für den Antragsteller und seine vormalige Ehegattin einverleibt. Hinsichtlich beider Liegenschaftshälften ist ein Vorkaufsrecht (C-LNR 2 a) sowie ein Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Kärnten gemäß Wohnbauförderungsgesetz 1968 (C-LNR 4 a) und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364 c ABGB zugunsten Franz Gerhard B*****, geb 24.1.1951, (C-LNR 6 a) eingetr... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 18.Jänner 1995 gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser Ehe entsprossen zwei Söhne; der eine wurde am 28.August 1985, der andere am 20.November 1989 geboren. Sie befinden sich in der Obsorge ihrer Mutter. Die eheliche Wohnung der Streitteile befand sich in einem Einfamilienhaus in Lieboch. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 18.Jänner 1995 gemäß Paragraph 49, EheG aus dem Verschulde... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §95 EheG §97 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte verkennt, daß die Klägerin die Klage vor Ablauf der Frist des § 95 EheG nicht mit Erfolg einbringen konnte, weil der aus § 97 ABGB abzuleitende familienrechtliche Benützungsanspruch zwar nur für die Dauer der Ehe gilt, nach der Auflösung der Ehe aber durch den Aufteilungsanspruch nach § 87 EheG ersetzt wird. Solange über diesen Anspruch nicht rechtskräftig entschieden wurde und die Frist, die Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (SZ 60/269; 4 Ob 528/95) gehört die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes dem Tatsachenbereich an. Die Verkehrswertermittlung wäre daher nur dann einer Überprüfung im Rahmen der Rechtsrüge zugänglich, wenn sie auf Schlußfolgerungen beruhte, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (SZ 52/185; SZ 60/269; 4 Ob 524, 525/95 ua). Zur Ermittlung des Verkeh... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien ist seit 1990 geschieden. Am 14.6.1991 beantragte die Frau die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse dahin, daß ihr die Ehewohnung zugewiesen werde. Ihrem geschiedenen Mann möge die Rückstellung "von Schmuck und Pretiosen" und eine angemessene Ausgleichszahlung aufgetragen werden. Zum aufzuteilenden Vermögen gehörten ua zwei Superädifikate (Badehütten) sowie eine Liegenschaft in Neunkirchen*****. Unstrittig ist, daß di... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.3.1968 geschlossene Ehe der Streitteile, die beide österreichische Staatsbürger sind, wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vom 5.4.1993 geschieden. Dieses Urteil ist am 28.1.1994 in Rechtskraft erwachsen und wurde in der Folge auch vom österreichischen Bundesministerium für Justiz anerkannt. Das Urteil spricht auch über die ehegüterrechtlichen Folgen der Scheidung ab; ausgespart von der Entscheidung blieb jedoch die im gleichteiligen Miteigentum... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2 EheG §81 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1969 bücherlicher Alleineigentümer einer Liegenschaft in St.U*****, auf der ein Bungalow mit einer Wohnnutzfläche von 115 m2 errichtet ist. Er begehrt, eine Benützungsregelung dahin zu treffen, daß ihm die Benützung des Wochenendhauses monatlich abwechselnd mit der Antragsgegnerin überlassen werde; in eventu beantragt er, die Räumlichkeiten dieses Hauses je zur Hälfte zur ausschließlichen Benützung durch ihn und die Antragsgegnerin aufzuteilen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde durch das seit 8.Mai 1992 rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 13.April 1992 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG geschieden, daß der Ehemann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet hat. Der Ehe entsprossen die Kinder Peter, geboren am 18.Juli 1978, und Julia, geboren am 19.März 1981. Die Klägerin bezog 1989 ein monatliches Durchschnittseinkommen von 6.416 S; dagegen verdiente der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Die am 25.11.1970 von den Streitteilen geschlossene Ehe wurde am 11.3.1993 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden. Der Antragsteller war am 1.7.1991 aus der Ehewohnung ausgezogen. Der Ehe entstammt der am 3.5.1972 geborene mj.Daniel, der bei seiner Mutter in dem früher als Ehewohnung dienenden Einfamilienhaus in H***** in der A*****straße ***** lebt. Die Liegenschaft, auf der sich das erwähnte Haus befindet, wurde der Antragsgegnerin auf Gr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508, a Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ord... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, deren am 29.9.1962 geschlossene Ehe mit Urteil des Bezirksgerichtes Waidhofen/Ybbs vom 23.4.1991, 1 C 907/88t, aus gleichteiligem Verschulden geschieden wurde, sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft ***** A*****. Diese Liegenschaft besteht aus den als Bauland gewidmeten Grundstücken *****, welche zusammen ein Flächenausmaß von 1277 m2 haben, sowie aus dem vorwiegend als landwirtschaftliches Grünland gewidmeten Grundstück Nr ***** im Ausmaß ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266 AußStrG §235 EheG §81 EheG §82 Abs1 Z1 EheG §94 ABGB § 1266 heute ABGB § 1266 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1266 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 18.9.1976 die Ehe. Der Kläger war grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 3 KG K***** (mit den Grundstücken Nr. 6, Baufläche Haus Nr. 3, 7, Baufläche, im Inwohnerhäusl, 47/1 Wiese, 164 Garten, 50/1 Garten, 47/2 Garten und 53/3 Wiese) und EZ 60 KG K***** (mit dem Grundstück 44/2 Wald). Mit Schenkungsvertrag vom 10.11.1987 übertrug der Kläger der Beklagten das Hälfteeigentum an diesen Liegenschaften. Im Frühling 1990 brac... mehr lesen...
Norm: AnfO §8 EheG §81 EheG §82 AnfO § 8 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 E... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der gefährdeten Partei (in der Folge Antragsteller genannt) und der Erstgegnerin des Antragstellers (in der Folge Erstantragsgegnerin genannt) wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 22.1.1993 aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Am 22.6.1993 beantragte der Antragsteller die Aufteilung des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens und der gesamten ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG,... mehr lesen...
Begründung: Die am 25.6.1983 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes St.Pölten 2.9.1992, 1 C 39/92 nach § 49 EheG wegen gleichteiligen Verschuldens beider Ehegatten geschieden. Das Urteil ist seit 3.9.1992 rechtskräftig. Im Scheidungsverfahren schlossen die Ehegatten in der Tagsatzung vom 2.9.1992 einen Vergleich. In dessen Punkt 1 stellten sie einvernehmlich fest, daß zwischen ihnen - auch für den Fall der Not, geänderter Verhältnisse oder geänder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger oberstgerichtlicher Rechtsprechung, daß maßgebender Zeitpunkt für den Umfang der Aufteilungsmasse die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft (EFSlg 69.313 uva), der für die Bewertung der Aufteilungsmasse aber der Zeitpunkt erster Instanz ist (EFSlg 69.311 uva), sodaß Wertsteigerungen, die ohne bes. Zutun eines der beiden Ehegatten zwischen Aufhebung der Lebensgemeinschaft und Verfahrensschluß ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 13.11.1976 geschlossene Ehe wurde am 1.10.1990 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Der Ehe entstammen der mj.Jürgen, geboren am 24.5.1977, und der mj.Klaus, geboren am 13.12.1979. Mit ihrem am 19.10.1990 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens durch Zuweisung verschiedener - nicht mehr streitgegenständlicher - Haushaltsgeräte, Verpflicht... mehr lesen...
Begründung: In den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren 1 C 37/88d und 1 C 4/89b des Bezirksgerichtes K***** (im folgenden Anlaßverfahren) begehrten die nunmehrige Klägerin und ihr Gatte mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe. Am 28.August 1989 stellte die Klägerin im Anlaßverfahren den Antrag, zur Sicherung ihres Anspruches auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, insbesondere der Ehewohnung (eine gemeinsam bewohnte, im Alleineigen... mehr lesen...
Norm: ABGB §97 EheG §81 ABGB § 97 heute ABGB § 97 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Bei der Abgrenzung zwischen Gebrauchsvermögen und Ersparnis kommt es auf den tatsächlichen Gebrauch an. Liegt ein solcher - zum Unterschied von Eigentum oder Besitz als bl... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1985 verheiratet. Mit am 20.5.1992 eingebrachter Scheidungsklage begehrte der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei die Scheidung aus dem Verschulden der Beklagten und nunmehr gefährdeten Partei, die ihrerseits mit am 30.6.1992 eingebrachter Widerklage die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Klägers begehrte. Der Gegner der gefährdeten Partei war seit 1980 Mieter einer Wohnung im Haus 1090 Wien, H*****gasse *****, das im Eigentu... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** E***** mit dem Haus T*****straße 78, welches den Streitteilen als Ehewohnung diente. Mit Kaufvertrag vom 15.7.1993 hat er diese Liegenschaft samt Inventar um 1,5 Mill.S an Alfred J***** verkauft und den Kaufpreis noch am selben Tag ausbezahlt erhalten. Der Zeitwert des Hauses betrug 3,080.000,-- S, der Wert des Inventars S 486.000,--. Ein von der Klägerin im Zusammenhang mit einem von ihr e... mehr lesen...
Norm: EheG §81 KO §7 Abs1KO §7 Abs3 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Ein anhängiges Aufteilungsverfahren wird unabhängig von der Beteiligung des Masseverwalters daran durch die Konkurseröffnung über das Vermögen eines der ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 7.12.1990 geschieden. Den Gegenstand des am 9.4.1991 vom Ehemann und am 23.4.1991 von der Ehefrau eingeleiteten Aufteilungsverfahrens bilden - nach rechtskräftiger Zurückweisung der Anträge auf Aufteilung der auf den Grundstücken EZ 74 KG Schulleredt und EZ 304 KG Haitzing betriebenen Unternehmen (ON 6) - nur mehr die im Hälfteeigentum der vormaligen Ehegatten stehende EZ 83 KG Schulleredt, auf welcher sich ein Einfamilienhaus (die ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ff LBG §2 ZPO §503 Z4 E4c4 ZPO §503 Z4 E4c5AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d4 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 LBG § 2 heute LBG § 2 gültig ab 01.07.1992 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer einer Liegenschaft in Salzburg. Der Beklagte ist der leibliche Sohn der früheren Gattin des Zweitklägers, deren Ehe mit dem Zweitkläger am 23.4.1990 geschieden wurde. Die Mutter des Beklagten bewohnte seinerzeit mit ihrem Gatten, dem Zweitkläger, nachdem sie vorerst im 3. Stock gewohnt hatten, eine Wohnung im zweiten Stock des auf der im Miteigentum der Kläger stehenden Liegenschaft befindlichen Hauses (Ehewohnung). Neben dies... mehr lesen...