RS OGH 1996/7/9 5Ob2171/96t

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Veröffentlicht am 09.07.1996
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Norm

ABGB §1073
EheG §81
GBG §9

Rechtssatz

Ist im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens eine Ausgleichszahlung für eine Liegenschaft zu leisten, so handelt es sich dabei nicht um einen Liegenschaftsverkauf und steht ein einverleibtes Vorkaufsrecht einer Eigentumsübertragung nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 2171/96t
    Entscheidungstext OGH 09.07.1996 5 Ob 2171/96t
    Veröff: SZ 69/158

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103241

Dokumentnummer

JJR_19960709_OGH0002_0050OB02171_96T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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