RS OGH 1994/12/13 1Ob571/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1994
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Norm

AnfO §8
EheG §81
EheG §82

Rechtssatz

Der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist ein Individualanspruch des Antragstellers, der keine Anfechtungsbefugnis gewährt. Vom materiellen Bestehen einer Geldforderung kann während eines laufenden Aufteilungsverfahrens keine Rede sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050290

Dokumentnummer

JJR_19941213_OGH0002_0010OB00571_9400000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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