Norm
ASVG §258 Abs4Rechtssatz
Eine in einem Verfahren gemäß §§ 81 ff EheG gerichtlich protokollierte Vereinbarung zwischen den geschiedenen Gatten über eine Unterhaltsleistung ist grundsätzlich als Titel im Sinn des § 258 Abs 4 ASVG zu qualifizieren.Eine in einem Verfahren gemäß Paragraphen 81, ff EheG gerichtlich protokollierte Vereinbarung zwischen den geschiedenen Gatten über eine Unterhaltsleistung ist grundsätzlich als Titel im Sinn des Paragraph 258, Absatz 4, ASVG zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0057438Dokumentnummer
JJR_19901204_OGH0002_010OBS00382_9000000_001