Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995 UStG 1994 §21 Abs4 UStG 1994 §21 Abs9 UStG 1994 § 21 heute UStG 1994 § 21 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 21 gültig von 01.01.2025 bis... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995 UStG 1994 §21 Abs4 UStG 1994 §21 Abs9 UStG 1994 § 21 heute UStG 1994 § 21 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 21 gültig von 01.01.2025 bis... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, ein Telekommunikationsunternehmen, das in einem Drittland (Japan) ansässig ist und in Österreich weder über einen Sitz noch über eine Betriebsstätte verfügt, reichte für die Jahre 2010 bis 2012 Anträge auf Vorsteuererstattung gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 iVm der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995 ein. Die Revisionswerberin, ein Telekommunikationsunternehmen, das in einem Drittland (Japan) ansässig ist und in Österreich weder über einen Sitz noch über eine Betriebs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §253 UStG 1994 §21 Abs3 UStG 1994 §21 Abs4VwRallg BAO § 253 heute BAO § 253 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 253 gültig von 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §253 UStG 1994 §21 Abs3 UStG 1994 §21 Abs4 BAO § 253 heute BAO § 253 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 253 gültig von 19.04.1980 bis 19.04.1980 au... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber, einem im Kleintransportgewerbe tätigen Einzelunternehmer, fand eine Außenprüfung betreffend die Jahre 2007 bis 2011 statt. Im Bericht über das Ergebnis dieser Außenprüfung vom 19. September 2013 wurde u.a. festgestellt, die vom Revisionswerber an die F M GmbH gelegten Rechnungen seien Scheinrechnungen, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liege. Die von der E A KEG sowie vom Einzelunternehmer C S (als Subunternehmen) an den Revisionswerber gelegten Rechnung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198 Abs2 UStG 1994 Art1 UStG 1994 §1 Abs1 Z1 UStG 1994 §1 Abs1 Z2 UStG 1994 §21 Abs4 UStG 1994 §21 Abs9 BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995 UStG 1994 §21 Abs4 UStG 1994 §21 Abs9 UStG 1994 § 21 heute UStG 1994 § 21 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 21 gültig von 01.01.2025 bis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198 Abs2ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995 §4 Abs1 UStG 1994 §21 Abs4 UStG 1994 §21 Abs9 BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei, ein Telekommunikationsunternehmen, das in einem Drittland ansässig ist und in Österreich weder über einen Sitz noch über eine Betriebsstätte verfügt, reichte für die Jahre 2010 und 2011 Anträge auf Vorsteuererstattung gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 iVm der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995 ein. Die mitbeteiligte Partei, ein Telekommunikationsunternehmen, das in einem Drittland ansässig ist und in Österreich weder über einen Sitz noch über eine Betriebsstätte ver... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin betreibt ein Linienverkehrsunternehmen. Im Revisionsverfahren sind die Fragen strittig, ob im Hinblick auf die Einräumung von Fahrberechtigungen an Mitarbeiter Umsätze iSd § 3a Abs. 1a UStG 1994 zu berücksichtigen sind; und ob im Hinblick auf eine von einem Drittunternehmer betriebene Kantine, in der Mitarbeitern der Revisionswerberin verbilligtes Essen angeboten wird, ein Vorsteuerabzug zusteht. Die Revisionswerberin betreibt ein Linienverkehrsunternehm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §253 BAO §260 BAO §261 Abs1 UStG 1994 §21 Abs3 UStG 1994 §21 Abs4 BAO § 253 heute BAO § 253 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 253 gültig von 19.04.1980 bis ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21 Abs3; UStG 1994 §21 Abs4; UStG 1994 § 21 heute UStG 1994 § 21 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 21 gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/20... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §279 Abs3 idF 2013/I/014; BAO §93a; UStG 1994 §21 Abs3; UStG 1994 §21 Abs4; BAO § 279 heute BAO § 279 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 279 gültig von 12.08.2... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21 Abs3; UStG 1994 §21 Abs4; UStG 1994 § 21 heute UStG 1994 § 21 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 21 gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/20... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21 Abs3; UStG 1994 §21 Abs4; VwGG §34 Abs1; UStG 1994 § 21 heute UStG 1994 § 21 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 21 gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 6. August 2014, dem Revisionswerber zugestellt am 13. August 2014, setzte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug die Umsatzsteuervorauszahlungen April bis Dezember 2012 fest (§ 21 Abs. 3 UStG 1994). 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 6. August 2014, dem Revisionswerber zugestellt am 13. August 2014, setzte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug die Umsatzsteuervorauszahlungen April bis Dezember 2012 fest (Paragraph 21, Absatz 3, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §253 idF 2013/I/014; BAO §274; UStG 1994 §21 Abs3; UStG 1994 §21 Abs4; BAO § 253 heute BAO § 253 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 253 gültig von 19.04.1980 b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §253 idF 2013/I/014; BAO §262 idF 2013/I/014; BAO §264 idF 2013/I/014; UStG 1994 §21 Abs3; UStG 1994 §21 Abs4; BAO § 253 heute BAO § 253 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §253 idF 2013/I/014; BAO §300 idF 2013/I/014; UStG 1994 §21 Abs3; UStG 1994 §21 Abs4; BAO § 253 heute BAO § 253 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 253 gültig v... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 11. November 2011 (gemäß § 293 BAO berichtigt mit Bescheid vom 25. November 2011) wurde die Umsatzsteuer für den Zeitraum 10-12/2010 festgesetzt. Begründend führte das Finanzamt aus, die Festsetzung sei unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen seien, erfolgt. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 11. November 2011 (gemäß Paragraph 293, BAO beri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug die Umsatzsteuer für einen Teilzeitraum des Jahres 2007 (Monate Februar bis Oktober) fest. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, zunächst an den Verfassungsgerichtshof erhobene, Beschwerde vom 27. August 2010 (ergänzender Beschwerdeschriftsatz für das verwaltungsgerichtliche Verfahren nach Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof vom 30. Mai 2011). Das Finanzamt hat nunmehr eine A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21 Abs3; UStG 1994 §21 Abs4;VwRallg; UStG 1994 § 21 heute UStG 1994 § 21 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 21 gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026 zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Rahmen eines von der F-AG in Zürich angebotenen Vorsorgemodells mit Kaufvertrag vom 3. Dezember 2004 eine Eigentumswohnung in Wien um den Kaufpreis von 165.504 EUR erworben. In der Einkommensteuererklärung 2004 führte der Beschwerdeführer in Liechtenstein erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an, die in Österreich bloß für einen Progressionsvorbehalt relevant seien. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden nicht ausgewiesen. Der Beschwerde... mehr lesen...
Mit dem der Beschwerdeführerin am 4. Oktober 2006 zugestellten Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug Umsatzsteuer für den Kalendermonat Oktober 2004 fest. Gegen diesen Bescheid richtet sich die am 15. November 2006 zur Post gegebene, mit einem Eventualantrag auf Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof verbundene Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom 13. Dezember 2006, B 192... mehr lesen...
Die mitbeteiligte GmbH war Eigentümerin mehrerer Grundstücke eines Betriebsansiedelungsgebietes, zu dessen Erschließung ein Kreisverkehr errichtet wurde. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung ergingen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate Juni, Juli, August, November und Dezember 2001, mit welchen der mitbeteiligten GmbH ein Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten des Kreisverkehrs mit der Begründung: verwehrt wurde, dass es sich bei der Errichtung des Kreisverkehrs um... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §289 Abs3;UStG 1994 §21 Abs3;UStG 1994 §21 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Als abändernde, aufhebende oder ersetzende Bescheide im Sinne des § 289 Abs. 3 BAO kommen nur solche Bescheide in Betracht, die nicht nur dieselbe Abgabenart, sondern auch denselben Zeitraum zum Gegenstand haben. Dies trifft im F... mehr lesen...
Im Unternehmen der beschwerdeführenden GmbH, die einen Espressobetrieb führte, fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Unter Tz. 14a des Berichtes der Betriebsprüferin vom 14. Mai 2001 ("Mängel der Buchhaltung") wird unter "1) nicht gedeckte Lebenshaltungskosten" ausgeführt, der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin und dessen Ehefrau seien an der beschwerdeführenden GmbH zu jeweils 50 % beteiligt. In den Jahren 1995 bis 1999 hätten die Lebenshaltungskosten des Geschäftsführers... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Inland weder Sitz noch eine Betriebsstätte und stellte unter Verwendung des amtlichen Formblattes einen mit 24. Juni 1998 datierten Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen für die Kalendermonate Jänner bis Dezember 1997. Im Gefolge einer Prüfung der Aufzeichnungen (§ 151 Abs. 1 BAO) stellte der Prüfer in seinem Bericht vom 19. März 1999 fest, dass die Beschwerdeführerin in Österreich Kommunikationsleitungen miete. Für 1996 sei einem Erstattung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §150;ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995;UStG 1994 §21 Abs4;UStG 1994 §21 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Einem (nach § 21 Abs. 4 UStG 1994 ergangenen) Bescheid über die Veranlagung zur Umsatzsteuer für ein Kalenderjahr kommt weder eine einen (sich auf § 21 Abs. 9 UStG 1994... mehr lesen...