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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2Rechtssatz
Ein Bescheid betreffend Vorsteuerrückerstattung gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 hat zwar u.a. das Fehlen von Umsätzen iSd § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 zur verfahrensrechtlichen Voraussetzung, spricht selbst aber nicht über Art und Höhe der vom Unternehmer erzielten Umsätze ab. Veranlagungsbescheide hingegen müssen zusätzlich zur Höhe der Umsatzsteuer auch die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage (insbesondere die Summe der Umsätze des Veranlagungszeitraumes und die in den Veranlagungszeitraum fallenden Vorsteuern) enthalten.Ein Bescheid betreffend Vorsteuerrückerstattung gemäß Paragraph 21, Absatz 9, UStG 1994 hat zwar u.a. das Fehlen von Umsätzen iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 und Artikel eins, UStG 1994 zur verfahrensrechtlichen Voraussetzung, spricht selbst aber nicht über Art und Höhe der vom Unternehmer erzielten Umsätze ab. Veranlagungsbescheide hingegen müssen zusätzlich zur Höhe der Umsatzsteuer auch die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage (insbesondere die Summe der Umsätze des Veranlagungszeitraumes und die in den Veranlagungszeitraum fallenden Vorsteuern) enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150087.L01Im RIS seit
26.07.2023Zuletzt aktualisiert am
05.09.2023