RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0339

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §289 Abs3;
UStG 1994 §21 Abs3;
UStG 1994 §21 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Als abändernde, aufhebende oder ersetzende Bescheide im Sinne des § 289 Abs. 3 BAO kommen nur solche Bescheide in Betracht, die nicht nur dieselbe Abgabenart, sondern auch denselben Zeitraum zum Gegenstand haben. Dies trifft im Falle von Umsatzsteuerjahresbescheiden und Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden nicht zu.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150339.X02

Im RIS seit

19.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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