Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4; UStG 1994 §11 Abs2; UStG 1994 §12 Abs1 Z1; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1; UStG 1994 §12; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;61999CJ0177 Ampafrance Sanofi VORAB;62006CJ0271 Netto Supermarkt VORAB;EURallg; UStG 1994 §11 Abs1 Z4; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Bei der Gemeinschuldnerin wurde eine Umsatzsteuersonderprüfung für die streitgegenständlichen Zeiträume durchgeführt. Im Zuge der Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass von der Gemeinschuldnerin Rechnungen der H Bau GmbH verbucht wurden, die die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht erfüllten, weil die H Bau GmbH an der in ihren Rechnungen angegebenen Adresse in W weder die Geschäftsleitung noch den Betriebssitz gehabt habe. Das Finanzamt schloss sich den Ausführungen der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1; UStG 1994 §11 Abs1 Z1; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, die sich nach ihren Angaben im Jahresabschluss 2002 mit dem "Handel und Verleih von Autos und Baumaschinen" befasst, ermittelt ihren Gewinn und ihre Umsätze nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr jeweils zum Bilanzstichtag 31. Mai. Im Ergebnis einer im Jahr 2003 bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurden folgende streitgegenständliche Feststellungen getroffen: "Tz. 17 Umsatzsteuer 6/2001 : Hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde, nachdem ein erstes Straferkenntnis im Instanzenzug aufgehoben und die Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wurde, von dieser in der Folge für schuldig erkannt, er habe als selbständiger Unternehmer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume Febru... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2005/13/0033, betreffend einen Berufungsbescheid vom 5. Juli 2004 u.a. über die von der Beschwerdeführerin für die Jahre 2000 und 2001 zu entrichtende Umsatzsteuer, zu verweisen. Mit im dritten Rechtsgang ergangenem Bescheid vom 28. Oktober 2005 setzte das Finanzamt die von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1999 zu entrichtende Umsatzsteuer mit 791,19 EUR fest. In die Bemessungsgrundlage ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Beschwerdeführerin) betrieb in Wien ein Cafe (Gastgewerbebetrieb) und machte mir ihrer Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2001 Vorsteuern in Höhe von rund 142.000 S geltend, welchen Rechnungen einer S-GmbH in Wien, G-Gasse, über "geleistete Lokal umbauarbeiten, renovierungen und instandsarbeiten" im Gastgewerbebetrieb der Beschwerdeführerin "lt. Auftrag von 01.06.2001", nämlich eine erste Teilrechnung vom 30. Juli 2001 über den Leistungszeitr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;UStG 1994 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0039 E 28. Februar 2007 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - auch bereits zur inhaltsgleichen Bestimmung des UStG 1972 - muss in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 USt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Beschwerdeführerin) betrieb in Wien ein Cafe (Gastgewerbebetrieb) und machte mir ihrer Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2001 Vorsteuern in Höhe von rund 142.000 S geltend, welchen Rechnungen einer S-GmbH in Wien, G-Gasse, über "geleistete Lokal umbauarbeiten, renovierungen und instandsarbeiten" im Gastgewerbebetrieb der Beschwerdeführerin "lt. Auftrag von 01.06.2001", nämlich eine erste Teilrechnung vom 30. Juli 2001 über den Leistungszeitr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;UStG 1994 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0039 E 28. Februar 2007 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - auch bereits zur inhaltsgleichen Bestimmung des UStG 1972 - muss in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 USt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) betrieb im Streitjahr ein Unternehmen, welches die Tätigkeit eines Baumeisters, insbesondere auf dem Gebiete des Innenausbaus, vor allem betreffend Zusammensetzen von systemisierten Handlauf- und Geländerelementen samt deren Befestigung, ausübte. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 17. April 1998 über eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung finden sich unter Tz 3 "Fremdleistu... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0179 E 20. November 1996 RS 6
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Ob das Finanzamt den leistenden Unternehmer steuerlich erfaßt hat, ist für die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht relevant. Nicht relevant ist auch, ob an der Wohnung des Unternehmers ein Namensschild angebrac... mehr lesen...
Die im Baugewerbe tätige beschwerdeführende GesmbH (Beschwerdeführerin) machte mit ihren Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum der Monate September bis Dezember 2001 als Vorsteuern Umsatzsteuerbeträge geltend, welche ihr in Höhe von zusammen 1,064.328 S von der Z. Bau GmbH und in Höhe von zusammen 1,015.298 S von der C. Bau GmbH in Rechnung gestellt worden seien. In den vorgelegten Verwaltungsakten ist eine Niederschrift vom 28. März 2002 über eine bei der Beschwerdeführerin du... mehr lesen...
Die im Baugewerbe tätige beschwerdeführende GesmbH (Beschwerdeführerin) machte mit ihren Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum der Monate September bis Dezember 2001 als Vorsteuern Umsatzsteuerbeträge geltend, welche ihr in Höhe von zusammen 1,064.328 S von der Z. Bau GmbH und in Höhe von zusammen 1,015.298 S von der C. Bau GmbH in Rechnung gestellt worden seien. In den vorgelegten Verwaltungsakten ist eine Niederschrift vom 28. März 2002 über eine bei der Beschwerdeführerin du... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115;BAO §119;UStG 1994 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Zumal die auf den Rechnungen angeführten Anschriften unbestritten die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschriften der Subunternehmer waren, wäre es an der Abgabenbehörde gelegen, durch eindeutige, nachprüfbare Feststellungen klarzulegen, dass ihre bloße Annahme und "die Ansi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;UStG 1994 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - auch bereits zur inhaltsgleichen Bestimmung des UStG 1972 - muss in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sowohl der richtige Name als auch die richtige Anschrift des liefer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;UStG 1994 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - auch bereits zur inhaltsgleichen Bestimmung des UStG 1972 - muss in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sowohl der richtige Name als auch die richtige Anschrift des liefer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115;BAO §119;UStG 1994 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Zumal die auf den Rechnungen angeführten Anschriften unbestritten die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschriften der Subunternehmer waren, wäre es an der Abgabenbehörde gelegen, durch eindeutige, nachprüfbare Feststellungen klarzulegen, dass ihre bloße Annahme und "die Ansi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde am 1. Februar 2001 in das Firmenbuch eingetragen, ihr Alleingesellschafter und - geschäftsführer ist Mag. K. Im April 2001 langte beim Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2001 ein, in der keine Umsätze erklärt und Vorsteuern von insgesamt 201.590 S geltend gemacht wurden. Über Vorhalt des Finanzamtes übermittelte die Beschwerdeführerin eine "Rechnungskopie zur Dokumentation des Umsatzsteuerguthabens 02/2001". Die mit 1. Februar 2001 da... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Vorliegen der in der Rechnung beschriebenen Leistung ist materielle Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer (Hinweis E vom 27. März 2002, 96/13/0148). Für erst zu erbringende Leistungen kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt (Hinweis Ruppe, UStG3, Tz. 38 zu § 12).... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Beschwerdeführerin) betrieb im Streitzeitraum 1999 und 2000 wie schon in den Jahren zuvor ein Unternehmen mit dem Gegenstand u.a. der Personalbereitstellung und des Baugewerbes. Ihre Firma (§§ 17ff HGB) besteht aus dem Familiennamen ihres Dienstnehmers H.B. und dem Zusatz "Gesellschaft mbH". Die beschwerdeführende Gesellschaft (Beschwerdeführerin) betrieb im Streitzeitraum 1999 und 2000 wie schon in den Jahren zuvor ein Unternehmen mit dem Gegenst... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §2 Abs1;
Rechtssatz: Umsatzsteuerlich sind Leistungen demjenigen Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer auf eigene oder fremde Rechnung tätig wird (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2001, 97/13/0066 und 0067, VwSlg 7583 F/2001, mwN). Dem Unternehmer s... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) wurde 1987 gegründet und befasste sich in den Streitjahren im Wesentlichen mit dem Kopieren von Videoaufzeichnungen und mit dem Übertragen von Videoaufzeichnungen eines Systems auf ein anderes System. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum Ing. E.N., welcher auch mit 100.000 S am Stammkapital von 500.000 S beteiligt war. In seinem Bericht vom 29. August 1994 über eine bei der Besch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/13/0008
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972 konnte der im Gesetz näher bestimmte Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistunge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiber im Raum Oberösterreich. Sie beliefert sowohl Endkunden als auch Lieferanten. Mit Schreiben vom 31. Mai 2005 erließ die Energie-Control GmbH gegenüber der Beschwerdeführerin eine "Verfahrensanordnung gemäß § 10 Abs. 2 E-RBG" folgenden Inhalts: Mit Schreiben vom 31. Mai 2005 erließ die Energie-Control GmbH gegenüber der Beschwerdeführerin eine "Verfahrensanordnung gemäß Paragraph 10, Absatz 2, E-RBG" folgenden Inhalts: "Die Energie Rie... mehr lesen...