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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1 Z4;Rechtssatz
Die zwingende Angabe des Leistungszeitpunktes ist erforderlich und geeignet, die korrekte Erhebung der Umsatzsteuer sicherzustellen. Sie beeinträchtigt die Interessen des Leistungsempfängers schon deshalb nicht mehr als erforderlich, weil die Aufnahme des Leistungszeitpunktes in die Rechnung dem Rechnungsaussteller ohne Schwierigkeiten möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006150315.X08Im RIS seit
02.06.2009Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011