Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1;Rechtssatz
Weist eine Urkunde nicht die von § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Angaben auf, berechtigt sie auch dann nicht zum Vorsteuerabzug, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich erfolgt sein sollte (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das hg. Erkenntnis vom 21. November 2007, 2004/13/0133).Weist eine Urkunde nicht die von Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1994 geforderten Angaben auf, berechtigt sie auch dann nicht zum Vorsteuerabzug, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich erfolgt sein sollte vergleiche aus der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das hg. Erkenntnis vom 21. November 2007, 2004/13/0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150205.X01Im RIS seit
15.12.2008Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013