Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer im Gaststätten- und Immobilienwesen tätigen GmbH, fand im Jahr 2011 eine Außenprüfung betreffend u.a. die Körperschaft- und Kapitalertragsteuer der Jahre 2004 bis 2008 statt. In der dem Prüfungsbericht zugrundeliegenden Niederschrift über die Schlussbesprechung wurde ausgeführt, die Revisionswerberin habe der A-GmbH und der E-GmbH, deren Gesellschafter die Söhne der Gesellschafter der revisionswerbenden GmbH seien, ab 2001 jährliche Darlehen bis zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer die Jahre 2010 bis 2013 betreffenden Außenprüfung bei der B GmbH vom 27. November 2014 wurde u.a. festgehalten, aufgrund von festgestellten Buch- und Kassenmängeln seien die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln gewesen; die Umsätze seien kalkulatorisch verprobt worden. Die festgestellten Kalkulationsdifferenzen seien als verdeckte Ausschüttung zu beurteilen und unterlägen somit dem Kapitalertragsteuerabzug. Im vorliegenden Fall we... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte u.a. verdeckte Ausschüttungen im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Liegenschaft fest, welche die Revisionswerberin zuvor von ihrem Gesellschafter (55 %) und Geschäftsführer FR erworben hatte. 2 Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ einen entsprechenden Körperschaftsteuerbescheid 2016 sowie einen Haftungsbescheid betreffend ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 KStG 1988 §9 Abs1 idF 2004/I/057 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
1 Zum bisherigen Verfahrensgeschehen ist eingangs auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. März 2023, Ro 2022/13/0015, zu verweisen. 2 Daraus ist hervorzuheben, dass die (nunmehrige) erstmitbeteiligte Partei (die BB GmbH), eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 ab dem Veranlagungsjahr 2017 beantragte. Gruppenträger solle die erstmitbeteiligte Partei sein, Gruppenmitglie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine am 2. August 2010 gegründete GmbH, in die am 24. September 2010 das Einzelunternehmen des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers FE eingebracht wurde, beteiligte sich am 28. Dezember 2010 mit einer echten stillen Einlage an der am 2. Februar 1999 gegründeten Y GmbH, deren Stammkapital zu 75 % von FE und zu 25 % von dessen Ehefrau KE gehalten wurde, welche auch die Geschäftsführerin der Y GmbH war. 2 Im Jahr 2014 wurde bei der Revisionswerberin... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 KStG 1988 §7 62019CJ0403 Societe Generale VORAB EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988 § 2 gültig von 01.01.2019 bis 28.07.2022 zuletzt geänder... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine österreichische Privatstiftung, die im verfahrensgegenständlichen Zeitraum neben (steuerfreien) Beteiligungserträgen gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 fast ausschließlich gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 KStG 1988 gesondert zu versteuernde (zwischensteuerpflichtige) - in- und ausländische - Kapitaleinkünfte erzielte. In allen verfahrensgegenständlichen Jahren tätigte die Revisionswerberin Zuwendungen jeweils in einem die zwische... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §12 BAO §188 BAO §192 BewG 1955 §10 Abs2 BewG 1955 §12 EStG 1988 §4 EStG 1988 §4 Abs2 Z2 EStG 1988 §6 EStG 1988 §6 Z1 EStG 1988 §6 Z2KStG 1988 KStG 1988 §18 Abs1 KStG 1988 §18 Abs2UGBVwRallg BAO § 188 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §1 KStG 1988 §7 KStG 1988 §8 KStG 1988 § 1 heute KStG 1988 § 1 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 1 gültig von 02.08.2016 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine im Jahr 2000 gegründete Aktiengesellschaft, die im Jahr 2014 gemäß § 239 ff AktG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt wurde. In den Jahren 2013 und 2014 bilanzierte sie nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. März bis 28. Februar. Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine im Jahr 2000 gegründete Aktiengesellschaft, di... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein (in der Folge als X FL bezeichnet). Sie ist (durch Verschmelzung) Rechtsnachfolgerin einer österreichischen GmbH (in der Folge X GmbH). Strittig im Verfahren sind steuerliche Konsequenzen aus (behaupteten) Leistungen zwischen der X FL und der X GmbH. 2 Nach den Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts wurde die X GmbH mit Gesellschaftsvertrag vom 23. Jänner 1995 gegründet; Gesellschafte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7; KStG 1988 §8; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 26. Juni 2007 entsprach das Finanzamt dem Antrag vom 14. Juni 2007 auf Feststellung einer Gruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 zwischen der A GmbH als Gruppenträger und der B GmbH als Gruppenmitglied ab dem Jahr 2008. 1 Mit Bescheid vom 26. Juni 2007 entsprach das Finanzamt dem Antrag vom 14. Juni 2007 auf Feststellung einer Gruppe gemäß Paragraph 9, Absatz 8, KStG 1988 zwischen der A GmbH als Gruppenträger und der B GmbH als Gruppenmitglied ab dem Jahr 2008... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7 KStG 1988 §9 Abs1 idF 2004/I/057 KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
1 Eine mit Bericht vom 9. Juni 2009 abgeschlossene Außenprüfung bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft führte zu zwei das Jahr 2002 betreffenden Feststellungen, die die Streitpunkte des vorliegenden Verfahrens bilden: 2 Erstens - Erwerb und Veräußerung eigener Aktien - war der Vorstand der beschwerdeführenden Partei mit Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Jänner 2000 wie folgt ermächtigt worden: "Die Hauptversammlung erteilt dem Vorstand für die Dauer von 18 Monaten a... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §65 Abs1 Z8 idF 2001/I/042;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/13/0119 E 21. September 2016
Rechtssatz: Die Verbindung zwischen der Besteuerung der (sonstigen) Unternehmensgewinne und der Gewinne aus der Veräußerung rückerworbener eigener Aktien ist nicht so eng, dass von einer doppelten steu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7; KStG 1988 §8; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7; KStG 1988 §8 Abs2; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (nunmehr in Liquidation) wurde im März 2004 errichtet und im Firmenbuch eingetragen. Seit dem Ausscheiden eines Gründungsgesellschafters ist eine österreichische Privatstiftung (Z-PS) alleinige Gesellschafterin der Beschwerdeführerin; das Stammkapital beträgt 35.000 EUR. Geschäftsführer waren M und L. Strittig ist im vorliegenden Verfahren, ob der von der Beschwerdeführerin in den Jahren 2004 bis 2007 geltend gemachte "Zinsenaufwand Gewinnschein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §7; KStG 1988 §9 Abs1 idF 2004/I/057; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses (bzw. Beschlusses, § 30 Abs. 5 VwGG) oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wä... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §95;KStG 1988;UStG 1994; VwGG §30 Abs2; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bi... mehr lesen...