Entscheidungen zu § 26 Abs. 4 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Pvak 2017/2/7 A 4-PVAB/17

A 4-PVAB/17 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des BezInsp A wegen behaupteter Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch den Vorsitzenden des Dienststellenausschusses der Justizanstalt Leoben (DA) RevInsp B und C als weiteres Mitglied dieses DA gemäß  41... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 07.02.2017

RS Pvak 2017/2/7 A 4-PVAB/17

Norm: PVG §26 Abs4 Schlagworte Keine Zuständigkeit der PVAB für Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, sondern ausschließliche Zuständigkeit des ZWA
Rechtssatz: Nach PVG ist die einzige Sanktion einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch PV die Aberkennung ihres Mandats, die gemäß § 26 Abs. 4 PVG in einem Verwaltungsverfahren iSd Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) durch den zuständigen Zentralwahlausschuss (ZWA)... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 07.02.2017

TE Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

A 23-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag der Mitglieder des Dienststellenausschusses bei der HTL *** (DA) Prof. A und Prof. B., zu prüfen, ob die Nichteinberufung einer DA-Sitzung durch den DA-Vorsitzenden C binnen zwei Wochen ab dem Verlangen der Ant... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 19.12.2016

RS Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

Norm: PVG §26 Abs1PVG §26 Abs2PVG §26 Abs4PVG §41 Abs1 Schlagworte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; keine Zuständigkeit der PVAB
Rechtssatz: Nach § 26 Abs. 4 PVG obliegt es dem zuständigen Zentralwahlausschuss, Personalvertreter/innen, die die ihnen obliegende gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verletzen, ihr Mandat in einem Verwaltungsverfahren iSd AVG abzuerkennen. Im Fall geltend gemachter möglicher Verletzung der Verschwiegenh... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 19.12.2016

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