Norm
PVG §26 Abs2Schlagworte
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch einzelne PV; Zuständigkeit der PVAB für PVO; einzelne PV nur bei Zurechenbarkeit; Zuständigkeit des ZWARechtssatz
Im Fall behaupteter Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch einzelne Personalvertreter:innen, deren Verhalten dem PVO als Kollegialorgan nicht zuzurechnen ist, besteht somit keine Zuständigkeit der PVAB, sondern ausschließlich die Zuständigkeit des ZWA.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2023:A2.PVAB.23Zuletzt aktualisiert am
10.05.2023