Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin erwarb mit drei Notariatsakten vom 30. Dezember 1998 Geschäftsanteile an der Privat Radio BetriebsgmbH von N in der Höhe von S 110.000,-- (= 22 % Stammkapital), von C in der Höhe von S 5.000,-- (= 1 % Stammkapital) und vom W in der Höhe von S 35.000,-- (= 7 % Stammkapital). Der jeweils im Punkt Zweitens der Notariatsakte vereinbarte Kauf- und Abtretungspreis betrug für die Geschäftsanteile von N S 110.000,--, C S 5.000,-- und W S 300.000,00... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §871;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Die einmal entstandene Steuerpflicht betreffend die Börsenumsatzsteuer erlischt nicht durch einen späteren Wegfall des diese Steuerpflicht begründenden... mehr lesen...
Marianne (auch Maria Anna) N. war testamentarische Alleinerbin nach dem am 15. Februar 1997 verstorbenen Alois N. Die Erbin gab im Verlassenschaftsverfahren eine unbedingte Erbserklärung ab. Alois N. vermachte seinem Sohn Alois N. und der erblasserischen Schwiegertochter Silvia N. ein lebenslanges Wohnungsrecht an einer bestimmten Liegenschaft. Mit Bescheiden vom 6. April 1998 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz Alois N. Erbschaftssteuer in Höhe von S 3.450,-... mehr lesen...
An der Y - GesmbH waren die X - AG sowie die A, B und C (letztere = Beschwerdeführerin) zu je einem Viertel (Nennbetrag des Geschäftsanteiles je S 3,675.000,--) beteiligt. Am 21. Juni 1995 schloss die X - AG als Verkäuferin mit A, B und C einen Kauf- und Abtretungsvertrag über den Verkauf ihres Geschäftsanteiles an der Y - GesmbH, wobei die drei Käufer diesen Anteil der X - AG zu je einem Drittel übernehmen sollten. Als Kaufpreis wurde S 1,-- pro Käufer vereinbart. Diesem Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;ErbStG §12 Abs1;ErbStG §13 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabenanspruch nach § 4 Abs 1 BAO bzw nach § 12 Abs 1 ErbStG entsteht ex lege, also ohne behördliche Tätigkeit. Das Gleiche gilt auch für die Entstehung der Haftungsverpflichtung. Werden die Haftungsvoraussetzungen erfüllt, wird also der materiell-rechtliche Haftungstatbesta... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;KVG 1934 §18 Abs2 Z3;KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: In den Erkenntnissen des VwGH vom 19.2.1998, 97/16/0341, und vom 29.10.1998, 98/16/0217, wurde ausgesprochen, dass eine vertraglich übernommene Haftungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf in die Bemessungsg... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer stand als Verfügungsberechtigten über einen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einzelrichtmenge zu. Im Wirtschaftsjahr 1990/91 lieferte der Beschwerdeführer nicht nur an den für ihn zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb Milch, sondern an den Betrieb L auch Magermilch für die Graukäseerzeugung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die für das Jahr 1990/91 geleistete Lieferrücknahmeprämie von S 68.105,-- gemäß §§ 76 Abs. 2 und 79 Abs. 2 MOG in der F... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer stand als Verfügungsberechtigten über einen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einzelrichtmenge zu. In den Wirtschaftsjahren 1990/91 und 1991/92 lieferte der Beschwerdeführer nicht nur an den für ihn zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb Milch, sondern an den Betrieb L auch Magermilch für die Graukäseerzeugung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die für das Jahr 1990/91 und das Jahr 1991/92 geleistete Lieferrücknahmeprämie von S 16.865,-- bzw. S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §4 Abs1;MOG 1985 §78 Abs1;MOG 1985 §79 Abs2 idF 1993/969;MOG 1985 §91c Abs1 Z4 idF 1993/969;MOG/ViehWGNov 1993;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0336 E 18. Oktober 1999 RS 3 Stammrechtssatz § 79 Abs 2 MOG trat nach § 91c Abs 1 Z 4 MOG idF BGBl Nr 969/1993 mit 1.1.1994 in Kraft. Diese No... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §4 Abs1;MOG 1985 §78 Abs1;MOG 1985 §79 Abs2 idF 1993/969;MOG 1985 §79;MOG 1985 §91c Abs1 Z4 idF 1993/969;MOG/ViehWGNov 1993;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0336 E 18. Oktober 1999 RS 3 Stammrechtssatz § 79 Abs 2 MOG trat nach § 91c Abs 1 Z 4 MOG idF BGBl Nr 969/1993 mit 1.1.1994 in Kr... mehr lesen...
M R war Kommanditistin der E J GmbH & Co KG und der F G Nachf. GmbH & Co KG. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten erliegt der mit 28. Februar 1991 datierte Gesellschaftsvertrag über die Errichtung der F G Nachf. GmbH & Co KG. Punkt XV dieser Vertragsurkunde lautet: „1. Hinsichtlich der Entnahmen wird folgendes vereinbart: Die auf die Verzinsung der Privatkonten anfallenden Beträge sind den Gesellschaftern am Ende des Geschäftsjahres auszubezahlen. Vermögen-,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1ErbStG §12 Abs1 Z2ErbStG §18VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/00672000/16/00682000/16/00692000/16/00702000/16/0071
Rechtssatz: Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Z... mehr lesen...
Mit Zahlungsauftrag des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 15. Jänner 1997 wurde dem Beschwerdeführer die Kanalbenützungsgebühr für das Jahr 1997, ausgehend von einem Wasserverbrauch von 2265 m3 und einem Gebührensatz von S 22,37 je m3 mit S 50.668,-- vorgeschrieben. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Zahlungsauftrag Einspruch. Daraufhin schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg mit Bescheid vom 13. Februar 1997 die Kanalbenützungsgebühr für ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37165 Kanalabgabe Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;B-VG Art7;KanalbenützungsgebührenV Salzburg 1973 §4 Z1;KanalbenützungsgebührenV Salzburg 1973 §4 Z3;KanalbenützungsgebührenV Salzburg 1973 §8 Z1;LAO Slbg 1963 §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/17/0315 ... mehr lesen...
Am 3. Dezember 1994 schloss die mitbeteiligte Gemeinde mit verschiedenen Personen, darunter den Beschwerdeführern, ein Parzellierungsübereinkommen. Darin wurde die Übereignung näher genannter Grundstücke an die mitbeteiligte Gemeinde vereinbart. In Punkt III. 3) dieses Abkommens heißt es: "Der Rechtsgrund und die Gegenleistung für die vorgenannte Übergabe resultiert daraus, dass von der Gemeinde A (der mitbeteiligten Gemeinde) als Verwalterin des öffentlichen Gutes die erfor... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens hinsichtlich der Milchlieferungen von den Betrieben des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin eine Kürzung der Einzelrichtmenge für den Betrieb des Erstbeschwerdeführers auf 19.668 kg "mit 1.6.1990" vorgenommen und gegenüber der Zweitbeschwerdeführerin für die Wirtschaftsjahre 1990/91 bis 1993/94 und das Rumpfwirtschaftsjahr 7-12/1994 eine Nachforderung an zusätzlichem Absatzförderungsbe... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL82001 Bauordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §4 Abs1;BAO §92;BauG Bgld 1997 §10;BauG Bgld 1997 §9;LAO Bgld 1963 §183;LAO Bgld 1963 §3 Abs1;LAO Bgld 1963 §69;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0320 E 28. Februar 2000
99/17/0321 E ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §4 Abs1;MOG 1985 §79 Abs2 idF 1993/969;MOG 1985 §91c Abs1 Z3 idF 1993/969;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/17/0420
Rechtssatz: Der Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften bedeutet, dass mangels besonderer Überg... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 15. Februar 1993 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung von Abgabenansprüchen an. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass der Anspruch auf die sicherzustellenden Abgaben bereits entstanden sei, ergebe sich aus den Bestimmungen des § 4 BAO im Zusammenhang mit § 19 UStG. Auf Grund der Aktenlage bestehe der Verdacht auf umfangreiche Abgabenhinterziehungen und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1 Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld E... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 17. Februar 1998 wurde dem Beschwerdeführer nach der Kanalgebührenordnung der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 17. Dezember 1990 in der Fassung vom 17. Dezember 1993 die Kanalanschlussgebühr für eine näher bezeichnete Liegenschaft mit S 55.150,70 vorgeschrieben. Dieser Vorschreibung legte die erstinstanzliche Abgabenbehörde eine Gebührenberechnungsgrundlage von 277 m2 (bebaute Fläche) sowie den gemäß § 2 Abs. 4 der K... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe OberösterreichL37294 Wasserabgabe Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1 Abs1 lita;InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1 Abs4;KanalgebührenO Bad Ischl 1990 §1... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 10. März 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Beschwerdeführer für die Errichtung der Recyclingstraße und den Bau der Mülldeponie Sölden "gemäß § 2 der Müllgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Dezember 1993" (richtig wohl vom 25. Oktober 1993 in der Fassung der Verordnung vom 17. Dezember 1993, im Folgenden: Verordnung 1993), "in der Fassung vom 21. Dezember 1994" (richtig wohl vom 30. November 1994, im Folgenden: Verordnung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. März 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Erstbeschwerdeführer (für das Objekt G) für die Errichtung der Recyclingstraße und den Bau der Mülldeponie Sölden gemäß § 2 der Müllgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Dezember 1993 (Verordnung 1993) idF. vom 21. Dezember 1994 (Verordnung 1994) die Anschlussgebühr in der Höhe von S 25.059,10 vor. Dieser Betrag war zu einem Drittel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheide... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §4 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs2;LAO Tir 1984 §3 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/17/0004 E 22. November 1999 99/17/0003 E 22. November 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/26 96/17/0459 6(hier ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §4 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs2;LAO Tir 1984 §3 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0020 E 22. November 1999
99/17/0021 E 22. November 1999
99/17/0022 E 22. November 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/26 96/17/0459 6
(hier ohne Klammerausdruck... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer stand als Verfügungsberechtigten über einen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einzelrichtmenge zu. In den Wirtschaftsjahren 1986 und 1987 bis einschließlich 1991/92 lieferte der Beschwerdeführer nicht nur an den für ihn zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb Milch, sondern lieferte an den Betrieb L auch Magermilch für die Graukäseerzeugung. Nach Bekanntwerden dieser Vorgangsweise leitete der Milchwirtschaftsfonds ein (später von der Agrarmarkt Aus... mehr lesen...
Dem Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers stand als Verfügungsberechtigten über einen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einzelrichtmenge zu. In den Wirtschaftsjahren 1988/89 bis einschließlich 1991/92 lieferte der Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers nicht nur an den für ihn zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb Milch, sondern lieferte an den Betrieb L auch Magermilch für die Graukäseerzeugung. Nach Bekanntwerden dieser Vorgangsweise leitete der Milchwirtschaftsfond... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/17/0236 E 22. November 1999 Rechtssatz: § 79 Abs 2 MOG trat nach § 91c Abs 1 Z 4 MOG idF BGBl Nr 969/1993 mit 1.1.1994 in Kraft. Diese Novelle enthält keine Bestimmung, der zufolge die Vorschrift auf frühere Zeiträume anzuwenden wäre. Demnach ist § 79 Abs 2 MOG nur auf Abgabenzeiträume ab dem 1.1.1994 anzuwenden. Die Rückforderung hat im Falle des Entstehens des Abgabenanspruches vor dem 1.1.1994 gegenüber dem Bearbeitungsbetrieb und V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §4 Abs1;MOG 1985 §78 Abs1;MOG 1985 §79 Abs2 idF 1993/969;MOG 1985 §79;MOG 1985 §91c Abs1 Z4 idF 1993/969;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/18 94/17/0336 3 Stammrechtssatz § 79 Abs 2 MOG trat nach § 91c Abs 1 Z 4 MOG idF BGBl Nr 969/1993 mit 1.1.1994 in Kraft. Diese Novelle enth... mehr lesen...