Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §148 Abs4 BAO §244 BAO §299 BAO § 148 heute BAO § 148 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 148 gültig von 20.07.2022 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland, ist - nach den Sachverhaltsannahmen im angefochtenen Erkenntnis - im Bereich der Geschäftsführung und Verwaltung von Unternehmen, der Beteiligung an Unternehmen, dem Handel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hard- und Software, der Werbeberatung, Werbevermittlung und Werbegestaltung sowie der Vermietung von Pkw tätig. 2 Im Zeitraum 2004 bis 2009 kaufte die Revisionswerberin von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §299; UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litb; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §34 Abs1; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;BFGG 2014 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gegenständliche Fall betrifft die Revisionseinbringung beim Bundesfinanzgericht. Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 31. Juli 2017 wies das Bundesfinanzgericht die (als Beschwerde zu behandelnde) Berufung der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Finanzamts vom 30. November 2009 betreffend die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Bundesfinanzgericht für zulässig. 2 Mit E-Mail vom 15. September 2017 übermittelte die die Revisionswerberin vertretende Rechtsanwälte GmbH (im Folgenden: Rechtsvertreterin) dem Bu... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber stellte mit Schriftsatz vom 21. Jänner 2016 den Antrag, den Einkommensteuerbescheid 2013 (Beschwerdevorentscheidung) vom 18. September 2015 gemäß § 299 BAO aufzuheben, und begründete dies im Wesentlichen damit, dass ein Drittel der Pensionsabfindung, die er im Jahr 2013 erhalten habe, gemäß § 124b Z 53 letzter Satz EStG 1988 steuerfrei zu belassen sei. 2 Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 25. Jänner 2016 als unbegründet ab. 3 Mit dem an... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §299; EStG 1988 §124b Z53; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §34 Abs1; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BA... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §34 Abs1; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, brachte mit Schriftsatz vom 24. November 2010 einen Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO betreffend die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 vom 18. November 2009 sowie den Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer 2005 bis 2007 vom 20. November 2009 ein, der vom Finanzamt mit Bescheiden vom 20. Jänner 2011 abgewiesen wurde. 1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §34 Abs1; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und wurde steuerlich als Grenzgänger veranlagt. Für die Jahre 2004 und 2005 legte er seinen Einkommensteuererklärungen Lohnbescheinigungen bei, die der Einkommensteuerveranlagung zugrunde gelegt wurden. Für das Jahr 2006 gab er weder eine Lohnbescheinigung noch eine Einkommensteuererklärung ab, weshalb die Steuerbemessungsgrundlage vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzt wurde. 1 Der ... mehr lesen...
Index: L69301 Wasserversorgung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO B-VG Art116a Abs1 Z2WLVG Bgld Nord 2007 §1 Abs4WLVG Bgld Nord 2007 §18WLVG Bgld Nord 2007 §33 Abs3 idF 2010/010 B-VG Art. 116a heute B-VG Art. 116a gültig ab 01.10.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Anträge der Revisionswerberin auf bescheidmäßige Vorschreibung der Wasserabgaben für bestimmte Zeiträume und bestimmte Grundstücke mit der Begründung: ab, dass gemäß § 32 des Gesetzes vom 27. September 2007 über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl. Nr. 73/2007, (in der Folge kurz: WLV-G) der Anspruch auf die Wasserbezugsgebühr und die Grundgebühr mit dem durch den Verband herzuste... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte KG mit dem Unternehmensgegenstand Physiotherapie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 8. September 2010 errichtet und am 11. September 2010 in das Firmenbuch eingetragen. 2 Mit Eingabe vom 28. September 2010 meldete die Mitbeteiligte dem Finanzamt den Zusammenschluss der natürlichen Personen W und C nach den Bestimmungen des Art. IV UmgrStG mit Zusammenschlussstichtag vom 1. Jänner 2010. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass die Gewinnermittlung der Mitbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Die Umdeutung klar formulierter Anträge kommt (auch) im Bereich des Verfahrens nach der BAO nicht in Betracht. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. April 2011 eines Organs der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 7.058,17 vorgeschrieben. Der Bescheid wurde mittels Rückscheinbriefes (RSb) zugestellt und von einem Organ der Österreichischen Post AG am 8. April 2011 an der Abgabestelle an einen Mitbewohner übergeben. Mit Schreiben vom 25. Juli 2011 stellte der Beschwerdeführer 1. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §299; UStG 1994 §12 Abs1 Z1;VwRallg; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis ... mehr lesen...
1 Der Erstbeschwerdeführer (Finanzamt) erließ am 8. Jänner 2010 einen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2008, in welchem er die Aufwendungen der zweitbeschwerdeführenden Partei für in Deutschland geleaste Kraftfahrzeuge zur Gänze nach § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994 der Umsatzsteuer unterwarf. Einer dagegen gerichtete Berufung gab das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner 2011 statt. Am 5. Jänner 2012 hob das Finanzamt die Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVRefG 2009;BAO; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2014/17/0116 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/17/0589 E 20. April 2016 RS 2 Stammrechtssatz Die BAO enthält auch nach ihrer Novellierun... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Juni 2011 zog der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführer zur Haftung für die Gästetaxe des Zeitraums 3. April 2009 bis 31. Dezember 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 3.232,79 heran. Begründend führte er aus, der Beschwerdeführer vermiete das im Gemeindegebiet gelegene Ferienhaus "X Hütte" tage- oder auch wochenweise als Unterkunft für Erholungs- bzw Ferienzwecke und sei als Unterkunftgeber gemäß § 17 Abs 4 Vorarlberger Tourismusgese... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 5. April 2013 zog die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde im Instanzenzug den Revisionswerber für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2012 zur Haftung für die Gästetaxe nach dem Vorarlberger Tourismusgesetz (in Folge: Vlbg TourismusG) in der Höhe von EUR 945,40 heran. 2 Mit einem weiteren Bescheid vom 5. April 2013 schrieb die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde dem Revisionswerber im Instanzenzug Tourismusbeitrag fü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §861;BAO;VwRallg; ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Beachte Serie (erledigt im g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde F vom 25. November 2014, womit dieser im Instanzenzug gegenüber dem Revisionswerber Wasserbezugsgebühren für den Zeitraum vom 1. November 2010 bis zum 31. Dezember 2012 in näher angeführter Höhe vorgeschrieben hatte. Das Verwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §299; B-VG Art140 Abs1;MOG 1985 §103;MOG 2007 §19 Abs2; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gült... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg Erkenntnis vom 28. Juni 2011, 2007/17/0174, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof den dort angefochtenen Bescheid betreffend Bestandsprämien für Rinder im Jahre 2004 auf, weil die belangte Behörde nicht auf die Frage eingegangen war, "weshalb das vom Beschwerdeführer unbestritten geführte Verzeichnis beim Zuchtverband (die Betriebsdatenzusammenfassung), das bei der Vorortkontrolle auch vorgelegt wurde ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs7; AVG §68;BAO; VwGG §34 Abs1;VwRallg; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß § 68 AVG ersatzlos als nichtig aufzuheben". Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß Paragraph 68, AVG ersatzlo... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt ge... mehr lesen...
Am 29. Oktober 2012 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Bevollmächtigten, im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eine Mahnklage gegen zwei beklagte Parteien über den Betrag von EUR 4.440,-- s.A. beim Bezirksgericht K ein, wofür die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG EUR 313,50 betrug. Die Buchhaltungsagentur des Bundes verständigte das Bezirksgericht K mit Schreiben vom 16. November 2012 davon, dass die Gerichtsgebühr nicht habe eingezogen werden können. Aus den angeschl... mehr lesen...