RS Vwgh 2003/4/30 97/13/0165

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;
BAO §299;

Rechtssatz

Wenn ein - gegenüber dem vom Finanzamt festgestellten oder von ihm zu Grunde gelegten Sachverhalt - neuer Sachverhalt angenommen wird, hat die Oberbehörde vor Aufhebung eines Bescheides Parteiengehör (§ 183 Abs. 4 BAO) zu gewähren (Hinweis E 26.11.2002, 98/15/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130165.X03

Im RIS seit

18.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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