RS Vwgh 2003/3/26 2002/13/0152

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Veröffentlicht am 26.03.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293;
BAO §293b;
BAO §299;

Rechtssatz

Die allenfalls der Oberbehörde gegebene Möglichkeit, einen Bescheid gemäß § 299 BAO aufzuheben, schließt es nicht aus, dass das Finanzamt den Bescheid selbst berichtigt, falls die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hiezu erfüllt sind (Hinweis E 18.12.1968, 301/67, VwSlg 3834 F/1968).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130152.X01

Im RIS seit

22.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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