RS Vwgh 2002/5/22 99/15/0119

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Veröffentlicht am 22.05.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §295;
BAO §299;

Rechtssatz

Unter einem Bescheid im Sinne des § 299 BAO ist auch ein gemäß § 295 BAO ergangener Bescheid zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150119.X07

Im RIS seit

19.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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