RS Vwgh 2003/4/30 97/13/0145

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0126 E 11. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein auf § 299 BAO gestützter Aufhebungsbescheid einer Aufsichtsbehörde schon dann nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt erweist (Hinweis E 19.3.1986, 85/13/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130145.X01

Im RIS seit

09.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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