Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1 lita;BAO §303;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Bei deutlicher Bescheidgestaltung, wenn die behördlichen Erledigungen etwa eine Trennung in Wiederaufnahmebescheide und Abgabenbescheide klar erkennen lassen, kommt der Bezeichnung des Gegenstandes der Berufung (Berufung betreffend Wiederaufnahmebescheide und/oder Sachbescheide) entsprech... mehr lesen...
Nach einer bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter anderem Bescheide betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 und 1984 erlassen. In der Berufung gegen diese Bescheide wandte sich die Beschwerdeführerin insbesondere gegen die - im Hinblick auf das Fehlen von Büchern für die Jahre 1983 und 1984 auf der Vergleichsbasis der Ergebnisse der Vorjahre 1981 und 1982 vorgenommenen - Schätzung der Gewinne. So wurde in der mehrere Seiten umfassende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Einwendungen in einer Berufungsschrift nicht mit einem rechnerisch ausgeführten Änderungsantrag verbunden sind, nimmt diesen Ausführungen nicht die Qualifikation einer
Begründung: iSd § 250 Abs 1 lit d BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;
Rechtssatz: Eine allenfalls unschlüssige oder unzutreffende
Begründung: eines Rechtsmittels kann dem Fehlen einer
Begründung: nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 23.10.1969, 1132/68; hier Ausführungen über das Vorliegen eines Verlustes und Antrag auf Festsetzung des Gewinnes mit S Null). European ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1410/68 E 15. Jänner 1969 VwSlg 3841 F/1969; RS 1 Stammrechtssatz Als "
Begründung: " einer Berufung kann nicht schon jede nicht näher begründete Behauptung, daß der Bescheid ungesetzlich oder die vorgeschriebene Abgabe zu hoch sei und dgl, angesehen werden. Auch das allgemeine Vorbringen, die dem Bescheid... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Juli 1985 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde als Baubehörde erster Instanz dem Erstbeschwerdeführer die baubehördliche Bewilligung zum "Zubau Umbau" zum bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück in O, Gst. Nr. nn1 KG O. In Punkt 12.) der "Anlage A" zu diesem Bescheid mit der Überschrift "Allgemeine Bauauflagen" wurde verfügt, die Niederschlagswässer seien in den öffentlichen Kanal (Regenwasserkanal) einzuleiten. Laut Punkt 13.) der Auflagen seien... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc;BAO §289 Abs2;LAO Bgld 1963 §195 litc;LAO Bgld 1963 §213 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/04 90/13/0164 8 Stammrechtssatz In der Berufungsentscheidung ist über das Berufungsbegehren abzusprechen. Wird die Berufung als unbegründet abgewiesen, so i... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 2. November 1990 setzte das Finanzamt Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1988 im Schätzungswege fest, weil die entsprechenden Abgabenerklärungen von der Beschwerdeführerin nicht eingereicht worden waren. In der Berufung vom 12. November 1990 gegen diese Bescheide wurde das Berufungsbegehren folgendermaßen bezeichnet: "Ansatz der Veranlagung wie laut vorgelegten Steuererklärungen". In dem Schriftsatz wurde angekündigt, daß die entsprechenden Steuererklärung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/14 91/15/0135 5 Stammrechtssatz Das Erfordernis einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf erst später vorzulegende Abgabenerklärungen stellt keine
Begründung: eines Rechtsmittels dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992130192.X08 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 87/14/0013 1 Stammrechtssatz AusfzF, weshalb eine Berufung dem Erfordernis der "Erklärung, in welchen Punkten der bekämpfte Bescheid angefochten wird" und der "Erklärung, welche Änderungen beantragt werden" nicht entsprochen hat. Europe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;
Rechtssatz: Die eingetretene Fiktion der Zurücknahme der Berufung gemäß § 275 BAO kann durch eine nach Ablauf der angemessen bestimmten Frist eingebrachte Mängelbehebung nicht mehr beseitigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992130192.X09 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 89/17/0174 1 Stammrechtssatz Die Berufung muß einen bestimmten oder bestimmbaren Inhalt haben, wobei sich die Bestimmbarkeit aus der Berufung ergeben muß (Hinweis E 27.2.1990, 89/14/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §250 Abs1;BAO §85; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 89/17/0174 2 Stammrechtssatz Bei Beurteilung von Anbringen, so auch von Berufungen, kommt es nicht auf die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes an (Hinweis Stoll, Bundesa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 6 Stammrechtssatz Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;BAO §85 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0286 E 18. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten M... mehr lesen...
Da der Beschwerdeführer der Aufforderung zur Einreichung von Umsatz- und Einkommensteuererklärung für 1989 innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist nicht nachgekommen war, setzte das Finanzamt die erwähnten Abgaben auf Grund einer Schätzung fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 10. November 1991 Berufung. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer unter Fristsetzung bis 12. Dezember 1991 zur Behebung von Mängeln auf, die der Berufung anhafteten. Dieser Auftrag enthielt die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0185/77 E 13. September 1977 VwSlg 5155 F/1977; RS 1 Stammrechtssatz Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung kein... mehr lesen...
Das Finanzamt setzte gegenüber der S-GmbH (im folgenden "GmbH") die Umsatzsteuer für das Jahr 1987 mit einer Gutschrift von S 18,833.103,-- und für das Jahr 1988 mit einer Gutschrift von S 10,608.276,-- fest. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem folgenden Sachverhalt fest: Die GmbH, ein Erzeuger von Sportbekleidung habe die Ausstattung der österreichischen alpinen Skinationalmannschaft mit Rennanzügen und Thermobekleidung in den Wintersaisonen 198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §85; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 89/17/0174 2 Stammrechtssatz Bei Beurteilung von Anbringen, so auch von Berufungen, kommt es nicht auf die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes an (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, S 618; E ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc;
Rechtssatz: Das Erfordernis einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150135.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0286 E 18. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 6 Stammrechtssatz Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0185/77 E 13. September 1977 VwSlg 5155 F/1977; RS 1 Stammrechtssatz Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung kein... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, dem Inhaber eines "Automatenvertriebes", wurde von 1981 bis 1985 eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Zeiträume 1970 bis 1980 vorgenommen. Nach dem Prüfungsbericht erfolgte die Prüfung im Auftrag des Kreisgerichtes N. zur GZ. 8 Vr 12/81 (keine Datumsangabe). Nach den Prüfungsfeststellungen war für das Jahr 1979 ein "Wareneingangsbuch" geführt worden, in dem Wareneingänge und sonstige Betriebsausgaben, aber keine Kasseneingänge verzeichnet waren. Ein Kassabuch (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc;BAO §289 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In der Berufungsentscheidung ist über das Berufungsbegehren abzusprechen. Wird die Berufung als unbegründet abgewiesen, so ist dieser Ausspruch so zu werten, als ob die Berufungsbehörde einen mit dem Bescheid der unteren Instanz im
Spruch: übereinstimmenden neuen Bescheid ... mehr lesen...
Zu HRA nn (G) des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg ist die Firma der "Hotel X B RS & Co." im Firmenbuch eingetragen. Laut Eintragung vom 7. März 1980 handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, wobei der Beschwerdeführer KS Komplementär, der bisherige persönlich haftende Gesellschafter RS Kommanditist ist. Mit dem an "Hotel X RS & Co. B" gerichteten Bescheid vom 26. Juni 1987, Zl. R4/1987, stellte die Kurkommission Badgastein fest, daß die Kurtaxe vom Oktober 1985 bis ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;BAO §250 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO Slbg 1963 §208 Abs1;LAO Slbg 1963 §208 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/17/0068
Rechtssatz: Ist der Abspruch in einem Berufungsbescheid eindeutig materiellr... mehr lesen...
In einer an das zuständige Finanzamt gerichteten Eingabe vom 20. September 1990 stellte der Beschwerdeführer nach Darstellungen über die Gründung einer GmbH und beabsichtigte "Überleitung" seines Einzelunternehmens in diese wörtlich folgendes Begehren: "Aus all diesen Gründen stelle ich den Stundungsantrag für alle Erklärungen und ev. Zahlungen, da ich überhaupt dzt. über keinerlei Unterlagen verfüge." Das Finanzamt erließ ohne weiteres Verfahren einen Bescheid, dessen Spruch: laut... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §288 Abs1;BAO §289 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die AbgBeh erster Instanz ohne Durchführung eines Vorhalteverfahrens, wozu sie im Hinblick auf den undeutlichen Inhalt des Anbringens des Abgab... mehr lesen...