Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;
Rechtssatz: Werden die gesetzlich geforderten Mindesterfordernisse einer Berufung (§ 250 Abs 1 BAO) nicht erfüllt, darf sie dennoch nicht zurückgewiesen werden, sondern hat die Abgabenbehörde in einem Verfahren gemäß § 275 BAO dem Berufungswerber die Behebung der vorhandenen Mängel aufzutragen (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar, 2565).... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Transportunternehmer, brachte mit Stichtag 1. Jänner 1987 sein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein. Im Zuge dieser Einbringung überführte er das unbewegliche Anlagevermögen (Garage, Tankstelle, Einstellhütte, Grund und Boden) in sein Privatvermögen. Dabei setzte er als Teilwert der entnommenen Wirtschaftsgüter deren Buchwert in Höhe von S 582.101,-- an. Der in der Folge erlassene, seiner Erklärung folgende Einkommensteuerbescheid für das Streitj... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/05 90/13/0167 1 Stammrechtssatz Richtet sich eine Berufungsschrift ausdrücklich nur gegen die Sachbescheide und enthalten weder Berufungsantrag noch
Begründung: der Berufung auch nur andeutungsweise einen Hinweis darauf, daß sich der Abgabepflichtige durch die W... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei erhob (im Anschluß an eine Betriebsprüfung) am 15. April 1987 wie folgt Berufung: "Gegen die KÖSt-, GW-, U- und KESt-Bescheide 1983 bis 1985 erheben wir Berufung und stellen den Antrag, diese ersatzlos aufzuheben. Wir ersuchen Sie, eine angemessene Nachfrist zur Ergänzung zu setzen. Es handelt sich um eine sehr umfangreiche Materie, wobei auch Beweismittel nachzuschaffen sein werden." Da diese Berufung nicht den Erfordernissen des § 250 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;
Rechtssatz: Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder zwar innerhalb der gesetzten Frist aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebungsauftrag - unzureichend entsprochen, gilt die Berufung kraft Gesetzes als ... mehr lesen...
1. Mit Bescheiden vom 10. April 1992 und 14. April 1992 wurden gegenüber der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1989 und 1. Jänner 1990 der Einheitswert des Betriebsvermögens festgestellt sowie Vermögensteuer und Erbschaftsteueräquivalent vorgeschrieben. Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens veranschlagte das Finanzamt Wertpapiere, die zur Deckung von Abfertigungsvorsorgen angeschafft worden waren, unter den Besitzposten; es verweigerte den Abzug von Baukostenzus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §279 Abs1;BAO §289;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0152 93/15/0213 93/15/0153
Rechtssatz: Es liegt im Wesen der der Berufungsbehörde durch § 289 BAO aufgetragenen meritorischen Berufungsentscheid... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde für die Jahre 1984 und 1985 zur Einkommensteuer veranlagt; dabei wurde vom Finanzamt unter anderem festgestellt, daß dem Beschwerdeführer Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausmaß von S 504.998,-- (1984) und S 490.275,-- (1985) zugeflossen seien. Es handle sich dabei um verdeckte Gewinnausschüttungen einer GmbH, bei der Hinzuschätzungen zum Gewinn erfolgt seien, und an der der Beschwerdeführer beteiligt gewesen sei. In der Begründung: der Bescheide wurde auf da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §276 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige erstattete ein umfangreiches Berufungsvorbringen mit zahlreichen Beweisanboten, daß von der Abgabenbehörde angenommene Schwarzgeschäfte der GmbH, an der er beteiligt war, nicht oder zumindest nicht im fe... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. war im Streitzeitraum Dr. St. zu 100 % beteiligt. Die Alleingesellschafterin war gleichzeitig Geschäftsführerin der GmbH. Darüberhinaus war die Gesellschafterin auch selbst als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin (Einzelunternehmen) sowie für die weiteren Steuerberatungsgesellschaften T GmbH und W GmbH tätig. In den der Abgabenbehörde vorgelegten Bilanzen wurden von der Beschwerdeführerin Gewinn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für eine Berufungseinschränkung ist die Einhaltung besonderer Formalvorschriften nicht vorausgesetzt; dennoch muß sie ihrem Inhalt nach bestimmt sein, um rechtliche Folgen nach sich zu ziehen (hier: der Abgabenpflichtige erstattete der Abgabenbehörde gegenüb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §256 Abs1;BAO §256 Abs3;ZollG 1955 §174 Abs3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0156 E 16. Oktober 1986 VwSlg 6158 F/1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine Berufungseinschränkung besteht verfahrensrechtlich darin, daß der Berufungswerber die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird, später dahin ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines privaten Kindergartenbetriebes. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung erließ das Finanzamt unter Bezugnahme auf § 187 BAO Bescheide über die Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für 1985 bis 1989. Gleichzeitig ergingen Gewerbesteuerbescheide ebenfalls für die Jahre 1985 bis 1989. In einem von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft verfaßten Schriftsatz vom 28. September 1992 wurde als Gegenstand der Eingabe "Berufung gegen die Gewe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine von einem befugten Parteienvertreter verfaßte Berufung sowohl durch die Bezeichnung im Rubrum als auch im Einleitungssatz und im Schlußsatz des Schriftsatzes in völliger Klarheit und Deutlichkeit ausschließlich gegen die Gewerbesteuerbescheide gerichtet, so kommt eine dem Abgabepflichtigen allenfalls vorsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;BAO §276 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;GewStG §6 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Sind sowohl im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz als auch - nach einem Vorhalt der Stellungnahme des Betriebsprüfers - in einem die... mehr lesen...
Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt L. gegenüber der Beschwerdeführerin die Verfahren betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer für die Jahre 1988 bis 1990 wieder auf und erließ neue Sachbescheide. Weiters setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin (erstmals) Kapitalertragsteuer für die Jahre 1988 und 1989 fest. Die Bemessungsgrundlagen ermittelte das Finanzamt jeweils im Schätzungswege unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/14 91/15/0135 5 Stammrechtssatz Das Erfordernis einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;
Rechtssatz: Eine nicht näher begründete Behauptung, daß der Bescheid nicht dem Gesetz entspricht, stellt keine
Begründung: iSd § 250 Abs 1 lit d BAO dar (Hinweis E 28.4.1993, 91/13/0223). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150137.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 5 Stammrechtssatz Die Nichtbefolgung eines Mängelbehebungsauftrages gem § 275, § 250 Abs 1 lit c BAO hinsichtlich von Teilen einer Berufung hat den Eintritt der Fiktion der Berufungszurücknahme nicht zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0286 E 18. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;
Rechtssatz: Der Berufungsantrag muß einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt haben. Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, schließt neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechtung eines Bescheides die Er... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übte im Streitzeitraum den Beruf eines Steuerberaters aus. Im Anschluß an eine in ihrem Unternehmen durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung nahm das Finanzamt Baden mit Bescheiden je vom 27. Dezember 1989 die Verfahren betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Streitjahre gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und erließ unter einem der Beschwerdeführerin nachweislich am 8. Jänner 1990 zugestellte neue Sachbescheide. Mit Schriftsatz vom 1. Februar 1990 stel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;AVG §37;BAO §115 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §85;
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Charakters eines Anbringens ist sein wesentlicher Inhalt, der sich aus dem gestellten Antrag erkennen läßt und die Art des in diesem gestellten Begehrens maßgebend. Es kommt nicht auf Bezeichnungen und zufällige Verbalformen an, sondern auf d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juli 1989 schrieb das Finanzamt Villach (in der Folge: Finanzamt) der Beschwerdeführerin für den PKW der Marke Mercedes 190 E für den Steuerzeitraum 1987/1988 Kraftfahrzeugsteuer samt Abgabenerhöhung von insgesamt S 5.400,-- vor, weil weder die Kraftfahrzeugsteuerkarte für das Kraftfahrzeug dem Finanzamt übergeben, noch anderweitig der Nachweis der Steuerentrichtung erbracht wurde. Mit einem am 25. August 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz wurde gegen diesen Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0286 E 18. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte als "Überprüfer von Gemeindeabgaben". In den Steuererklärungen behandelte der Beschwerdeführer diese Einkünfte zum Teil als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, zum anderen Teil als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die letztgenannten Einkünfte wurden jeweils durch Lohnzettel verschiedener Gemeinden und Gemeindeverbände der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland sowie - ab 1982 - einer GmbH mit dem Unternehmensgeg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1 lita;BAO §303;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Bei deutlicher Bescheidgestaltung, wenn die behördlichen Erledigungen etwa eine Trennung in Wiederaufnahmebescheide und Abgabenbescheide klar erkennen lassen, kommt der Bezeichnung des Gegenstandes der Berufung (Berufung betreffend Wiederaufnahmebescheide und/oder Sachbescheide) entsprech... mehr lesen...
Nach einer bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter anderem Bescheide betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 und 1984 erlassen. In der Berufung gegen diese Bescheide wandte sich die Beschwerdeführerin insbesondere gegen die - im Hinblick auf das Fehlen von Büchern für die Jahre 1983 und 1984 auf der Vergleichsbasis der Ergebnisse der Vorjahre 1981 und 1982 vorgenommenen - Schätzung der Gewinne. So wurde in der mehrere Seiten umfassende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Einwendungen in einer Berufungsschrift nicht mit einem rechnerisch ausgeführten Änderungsantrag verbunden sind, nimmt diesen Ausführungen nicht die Qualifikation einer
Begründung: iSd § 250 Abs 1 lit d BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;
Rechtssatz: Eine allenfalls unschlüssige oder unzutreffende
Begründung: eines Rechtsmittels kann dem Fehlen einer
Begründung: nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 23.10.1969, 1132/68; hier Ausführungen über das Vorliegen eines Verlustes und Antrag auf Festsetzung des Gewinnes mit S Null). European ... mehr lesen...