RS Vwgh 1992/9/14 91/15/0135

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Veröffentlicht am 14.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §85;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/08/14 89/17/0174 2

Stammrechtssatz

Bei Beurteilung von Anbringen, so auch von Berufungen, kommt es nicht auf die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes an (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, S 618; E 18.10.1984, 83/16/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150135.X07

Im RIS seit

14.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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