Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248; BAO §250 Abs1; BAO §275; BAO §308 Abs1; BAO §80; BAO §9; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; BAO § 248 heute BAO § 248 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243; BAO §250 Abs1; BAO §303; BAO §307 Abs1; BAO §92;VwRallg; BAO § 243 heute BAO § 243 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 243 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.201... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;VwRallg; BAO § 250 heute BAO § 250 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 250 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd; BAO §284 Abs1 Z1;VwRallg; BAO § 250 heute BAO § 250 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 250 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184; BAO §250 Abs1; BAO § 184 heute BAO § 184 gültig ab 01.01.1962 BAO § 250 heute BAO § 250 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geänder... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Strittig ist die Vorschreibung von Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen. Mit dem angefochtenen Bescheid zog die belangte Behörde das beschwerdeführende Kreditinstitut im Instanzenzug zur Haftung für Kapitalertragsteuer der Monate Juli und August 1998 heran. Mit Beschluss vom 29. September 2004, A 2004/0015 bis 0017-1, stellte der Verwaltungsgerichtshof an den Verfassungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1; VwGG §34 Abs1; BAO § 250 heute BAO § 250 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 250 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Anlässlich einer Kontrolle nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz fand bei der beschwerdeführenden Partei eine Überprüfung lohnabhängiger Abgaben für die Jahre 1999 bis 2004 statt. Dem darüber aufgenommenen Bericht ist zunächst zu entnehmen, dass "die Vorlage von Unterlagen ... verweigert wurde". Im Darstellungsteil des Berichtes wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin Rechnungen an "diverse Firmen über überlassene Arbeitskräfte" gelegt und in diesem Zusammenhang bei sich ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Einschränkung des Berufungsbegehrens hat zur Folge, dass sich die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof nur mehr in jenen Punkten beschwert erachten kann, hinsichtlich derer sie ihr Berufungsbegehren nicht eingeschränkt hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. September 1990,... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, der keine Steuererklärungen eingereicht hatte, führte das Finanzamt eine abgabenbehördliche Prüfung durch. Aus Anlass von Feststellungen des Zollamtes über den Schmuggel von Zigaretten schätzte das Finanzamt Umsätze und Gewinne aus dem Handel mit Zigaretten. Im Anschluss an diese Prüfung erließ das Finanzamt Bescheide betreffend betreffend Umsatzsteuer für 2003 und 2004, Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum Jänner bis März 2005, Ei... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt kann erschlossen werden, dass der Beschwerdeführer entsprechend dem Ergebnis einer Prüfung (Unterlagen dazu finden sich nicht im Akt) für die Jahre 1999 bis 2004 zur Umsatz- und Einkommensteuer veranlagt wurde und ein bescheidmäßiger Abspruch über die Anspruchszinsen für den Zeitraum 2000 bis 2004 erfolgte (die Bescheide liegen nicht im Akt). Gegen diese Bescheide hat der Beschwerdeführer die am 29. Dezember 2006 beim Finanzamt eingelangt... mehr lesen...
Im Zug einer bei der beschwerdeführenden GmbH durchgeführten Außenprüfung trafen die Prüfer u.a. die Feststellung, dass am Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgewiesenen Beträgen sowie unter dem Titel "Kilometergeld" und "sonstiger Aufwand" ausbezahlten Beträgen (kapitalertragsteuerpflichtige) verdeckte Gewinnausschüttungen zu Grunde lägen. Diese Beträge an "Kilometergeld" und "sonstigem Aufwand" seien auch nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen und erhöhten soh... mehr lesen...
Rechtssatz: In einer Berufungsbegründung muss erkennbar sein, was die Partei anstrebt und "womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt" (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2575, mwN). Die im § 250 Abs. 1 lit. d BAO geforderte Angabe soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, aus welchen Gründen der Berufungswerber die Berufung für Erfolg versprechend hält (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Jänner 2004, 99/13/0120). Von einem gänzlichen Fehlen einer
Begründung: ist er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/15/0246 E 28. Mai 2008 RS 1 Stammrechtssatz In einer Berufungsbegründung muss erkennbar sein, was die Partei anstrebt und "womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt" (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2575, mwN). Die im § 250 Abs. 1 lit. d BAO geforderte Angabe soll die Berufungsbehörde in die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0104 E 23. April 2001 RS 1
(hier ohne Klammerausdruck im zweiten Satz) Stammrechtssatz Durch das im § 250 Abs 1 lit c BAO vorgesehene Erfordernis der Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzt werden, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Ber... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer für das Jahr 2001 zur Einkommensteuer veranlagt. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. März 2005 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2001 gemäß § 303 Abs 4 BAO wieder auf und erließ - ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 14. März 2005 - einen Einkommensteuerbescheid 2001. Im Anschluss an eine abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 14. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1 lita;
Rechtssatz: Jene Bezeichnung eines mit Berufung zu bekämpfenden Bescheides, die das Finanzamt in der Berufungsschrift verwendet wissen will, reicht auch für die Individualisierung des zu bekämpfenden Bescheides in einem Fristverlängerungsansuchen nach § 245 Abs 3 BAO hin. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO §273 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde Unklarheit geschaffen, indem der Wiederaufnahmebescheid und der Sachbescheid im
Kopf: gleich bezeichnet wurden (nämlich als "EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2001" ) und in der Rechtsmittelbelehrung sowohl des Wiederaufnahmebescheides als auch des Sachbescheid... mehr lesen...
Nach einer abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt gegenüber der beschwerdeführenden GmbH einen Bescheid betreffend u. a. die Festsetzung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 1994 bis 1996. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, und zwar hinsichtlich 1994 wegen der als verdeckt gewerteten Ausschüttungen von S 159.767,99 (Hinweis auf Tz 51c des Bp-Berichtes), und "b) hinsichtlich des restlichen Betrages, weil durch die eingebrachten bzw. einzubrin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass mit dem Finanzamt eine "Vereinbarung" getroffen worden ist, keine Berufungsvorentscheidung zu erlassen, ist für die Beurteilung, ob eine Berufung den Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 BAO entspricht, nicht relevant. Selbst wenn das Finanzamt eine solche Beurteilung vorgenommen haben sollte... mehr lesen...
Im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO am 26. März 2003 neue Sachbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2000. Im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO am 26. März 2003 neue Sachbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2000. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0241 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Ziel der Bestimmung des § 250 Abs. 1 lit. a BAO, nach welcher die Berufung die Bezeichnung des Bescheides enthalten muss, gegen den sie sich richtet, ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Beruf... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Die Beschwerdeführerin brachte gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 15. Dezember 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) die Berufung vom 22. Dezember 2003 ein. Mit Bescheid vom 27. Februar 2004 erklärte das Finanzamt diese Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen, weil die Beschwerdeführerin dem Auftrag, die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 18. Mai 2005, mit denen festgestellt wurde, dass die Berufung vom 10. Februar 2005 gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2000 bis 2002 sowie die Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 12/2003 und 9/2004 gemäß § 275 BAO als zurückgenommen gilt, als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe gegen die mit 7. Jänner 2005 datier... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in der im Mai 2002 für das Jahr 2000 eingereichten Einkommensteuererklärung Einkünfte aus seinem einzelunternehmerischen Gewerbebetrieb (Tanzschule, hinsichtlich derer er die Gewerbeberechtigung mit 1. Februar 2000 als ruhend gemeldet hat) in folgender Höhe: Laufender Verlust 2000 - 33.412,98 S Veräußerungsgewinn/-verlust 0,00 S Aufgabegewinn 6.050,00 S Steuerliches Ergebnis - 27.362,98 S In Bezug auf den "Veräußerungsgewinn/-verlust" von... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;
Rechtssatz: Die Beurteilung durch das Finanzamt, es liege eine mängelfreie Berufung vor bzw die ursprünglich der Berufung anhaftenden Mängel seien behoben worden, vermag den unabhängigen Finanzsenat nicht zu binden. Selbst wenn ein Mängelbehebungsauftrag vom Finanzamt erlassen worden ist, ist die Berufungsbehörde zur Erlassung des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0225 E 28. Februar 1995 RS 2 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder zwar innerhalb der gesetzten Frist aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebungsa... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, die einen Gebrauchtwagenhandel betreibt, brachte gegen die - im Anschluss an eine Buch- und Betriebsprüfung ergangenen - Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren (Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 bis 1998), Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 bis 1998 sowie Umsatzsteuer 1999, Körperschaftsteuervorauszahlungen 2000, Kapitalertragsteuer 1996 bis 1998 und Normverbrauchsabgabe 1998 mit Eingabe vom 2. November 2000 Berufung ein. In der Berufung g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/15/0135 E 14. September 1992 RS 5 Stammrechtssatz Das Erfordernis einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0137 E 10. März 1994 RS 3 Stammrechtssatz Der Berufungsantrag muß einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt haben. Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, schließt neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstande... mehr lesen...