RS Vwgh 2005/10/24 2002/13/0005

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Veröffentlicht am 24.10.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litd;
BAO §275;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/13/0006

Rechtssatz

Die inhaltliche Untauglichkeit der für eine Berufung gegebenen Begründung, ihr zu einem Erfolg zu verhelfen, ist dem - einer Mängelbehebung nach § 275 BAO erst zugänglichen und bedürftigen - Fehlen einer Begründung nicht gleichzuhalten ist (Hinweis E 23. April 2001, 99/14/0104; E 20. Jänner 1999, 98/13/0063; E 17. Dezember 1998, 97/15/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002130005.X03

Im RIS seit

18.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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