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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1 litd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/13/0006Rechtssatz
Die inhaltliche Untauglichkeit der für eine Berufung gegebenen Begründung, ihr zu einem Erfolg zu verhelfen, ist dem - einer Mängelbehebung nach § 275 BAO erst zugänglichen und bedürftigen - Fehlen einer Begründung nicht gleichzuhalten ist (Hinweis E 23. April 2001, 99/14/0104; E 20. Jänner 1999, 98/13/0063; E 17. Dezember 1998, 97/15/0130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130005.X03Im RIS seit
18.11.2005