RS Vwgh 1992/9/14 91/15/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §275;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 6

Stammrechtssatz

Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides die Erklärung mit ein, wie weit diese Anfechtung reicht (Hinweis E 23.10.1969, 1132/68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150135.X06

Im RIS seit

14.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten