Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO;GewStG;KStG 1966;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211;BAO §217;LAO Stmk 1963 §160;LAO Stmk 1963 §165;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob die Festsetzung von Säumniszuschlägen vom Abgabenschuldner erfolgreich mit dem Argument bekämpft werden kann, er hätte zur Sicherung des Abgabengläubigers Sparbücher unter (das Verfügungsrecht des Abgabengläubigers über die Sparb... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;LAO Stmk 1963 §165;
Rechtssatz: Der Säumniszuschlag setzt nach der Stmk LAO nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungschuldigkeit, nicht aber die sachliche Richtigkeit der Abgabenfestsetzung voraus. Eine Minderung von Säumniszuschlagsfestsetzung bei späterer Herabsetzung von Abgabenfestsetzungen ist in der Stm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 impl;BAO §217 impl;LAO Stmk 1963 §160;LAO Stmk 1963 §165; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 338;
Rechtssatz: Ein Gerichtserlag (hier: von Sparbüchern) zugunsten des Abgabengläubigers hat hinsichtlich der offenen Abgabenschuldigkeiten jedenfalls dann keine schuldbefreiende Wirkung, wenn die Beifügu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214;BAO §216;BAO §217; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 74;
Rechtssatz: Mit einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO ist nicht über die Reihenfolge der Verbuchung der Abgabenbescheide sowie der Verrechnung der Zahlungen und allfälliger Gutschriften im allg., sondern auf Grund der iSd genannten Bestimmung bestehenden Meinungsverschi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §4 Abs1;KO §46 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/18, 315;
Rechtssatz: Da der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlungen an Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer zu entrichten waren, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners liegt, wurde der die Abgabep... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;KO §47 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/18, 315;
Rechtssatz: Entgegen der Auffassung des Abgabepflichtigen werden durch die Rangordnung des § 47 Abs 2 KO die Fälligkeit der Masseforderungen und das Gebot, sie zu begleichen, nicht berührt (Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0009). Eur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer zahlte am 9. März 1987 beim Finanzamt den Betrag von S 50.250,-- ein. Dieser Betrag entsprach der am 10. März 1987 fälligen Einkommensteuervorauszahlung für das 1. Kalendervierteljahr 1987. Das Finanzamt verrechnete jedoch die Zahlung von S 50.250,-- auf dem Fälligkeitstag nach ältere Abgabenschuldigkeiten. Die Einkommensteuervorauszahlung für das 1. Kalendervierteljahr 1987 galt daher als mit Ablauf des Fälligkeitstages unberichtigt, mit der Folge, daß das Finanz... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs1BAO §214 Abs4BAO §214 Abs6BAO §214 Abs7BAO §217 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 335;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, bei welchen Zahlungen einem Abgabepflichtigen ein Weisungsrecht zusteht und bei welchen Zahlungen nicht, sowie über die sachliche Rechtfertigung dafür. European Case L... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 178; Rechtssatz: Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Körperschaftsteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlung eine Masseforderung. Im RIS seit 14.12.1988 mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §4 Abs2 lita;KO §46 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0109 E 14. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Körperschaftsteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlu... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 178; Rechtssatz: Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Gewerbesteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlung eine Masseforderung. Im RIS seit 14.12.1988 mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §4 Abs2 lita;KO §46 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0109 E 14. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Körperschaftsteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlu... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §4 Abs2 litb;KO §46 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/12/14 87/13/0038 1 Stammrechtssatz Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Gewerbesteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §218; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 327;
Rechtssatz: Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes. Der Säumniszuschlag stellt sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages von Gesetzes wegen - unter Ausschal... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat mit einer von ihr erhobenen Beschwerde (Zl. 85/15/0325) einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Zl. AW 85/15/0029) verbunden. Dem Antrag wurde mit Beschluß vom 12. Dezember 1985 nicht stattgegeben, die Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom 27. April 1987 abgewiesen. Für die Abgabenschuld, um die es in diesem Verwaltungsgerichtshof-Verfahren ging (S 476.000,-- an Gesellschaftsteuer), wurde der Beschwerdeführerin vom Finanzamt Stundung bis Ende ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217UStG 1972 §12UStG 1972 §21 Abs1UStG 1972 §21 Abs5 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 78;
Rechtssatz: Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Vorsteuerbeträgen für sich allein bildet nicht die Grundlage für die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Eu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1979 eine Frühstückspension. In den von ihm in Ansehung dieser Frühstückspension für die Jahre 1979 und 1980 abgegebenen Umsatzsteuererklärungen machte er jeweils Vorsteuerabzüge geltend, was dazu führte, daß bei erklärungsgemäßer Veranlagung des Beschwerdeführers zur Umsatzsteuer die Umsatzsteuer 1979 mit einer Gutschrift von S 568.954,-- und die Umsatzsteuer 1980 mit einer Gutschrift von S 55.001,-- festgesetzt wurde. Auf Grund der Ergebnisse eine... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;KO §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0058 E 13. November 1985 VwSlg 6045 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Wird eine Abgabenschuld als Konkursforderung erst nach Konkurseröffnung fällig, so tritt bei Nichtentrichtung keine Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlges ein (Hinweis E 9.10.1978, 1168/78; E 22.4.1985, 84/15/... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;KO §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0058 E 13. November 1985 VwSlg 6045 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Wird eine Abgabenschuld als Konkursforderung erst nach Konkurseröffnung fällig, so tritt bei Nichtentrichtung keine Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlges ein (Hinweis E 9.10.1978, 1168/78; E 22.4.1985, 84/15/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;
Rechtssatz: Einem Abgabepflichtigen kommt das Recht, die Gesetzesmäßigkeit der Verrechnung auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen anzuzweifeln, nicht zu (Hinweis E 19.11.1981, 3002/79). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986130110.X02 Im RIS seit 11.11.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §218; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0033 E 15. September 1986 RS 1(hier: keine Verrechungsmöglichkeit bei Einkommensteuervorauszahlungen, Säumniszuschlag daher zu Recht auferlegt). Stammrechtssatz Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde erster Instanz hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigk... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 impl;LAO Wr 1962 §164;
Rechtssatz: Bei festgesetzten Abgaben besteht die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung der Abgabe. Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlichen Abgabenschuld voraus, sondern nur den einer formellen Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §218;
Rechtssatz: Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde erster Instanz hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zugrundeliegenden Abgabenbescheides zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150033.X01 Im RIS... mehr lesen...
Über das Vermögen des PW, der ein Elektroanlagenunternehmen geführt hat, wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 26. Juli 1984 der Konkurs eröffnet. Der Betrieb wurde nach Konkurseröffnung nicht mehr fortgeführt, sondern zur Gänze stillgelegt. Mit Nebengebührenbescheid vom 21. September 1984 setzte das Finanzamt Säumniszuschläge in Höhe von a) S 24.973,-- und b) S 610,-- fest, wegen a) Nichtentrichtung einer Umsatzsteuerrestschuld für die Monate Jänner bis Dezember 1982 in Hö... mehr lesen...