RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0112

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Veröffentlicht am 11.09.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §214;
BAO §216;
BAO §217;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 74;

Rechtssatz

Mit einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO ist nicht über die Reihenfolge der Verbuchung der Abgabenbescheide sowie der Verrechnung der Zahlungen und allfälliger Gutschriften im allg., sondern auf Grund der iSd genannten Bestimmung bestehenden Meinungsverschiedenheit darüber abzusprechen, ob hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten der Tilgungstatbestand erfüllt ist oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150112.X01

Im RIS seit

27.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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