RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0066

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217;
BAO §218;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/15/0033 E 15. September 1986 RS 1(hier: keine Verrechungsmöglichkeit bei Einkommensteuervorauszahlungen, Säumniszuschlag daher zu Recht auferlegt).

Stammrechtssatz

Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde erster Instanz hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zugrundeliegenden Abgabenbescheides zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140066.X01

Im RIS seit

16.12.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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