Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Für einen Abgabenrückstand (Umsatzsteuer 1986) von 52,158.971 S schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin Säumniszuschläge vor, und zwar "EDV-bedingt" einerseits mit Bescheid vom 9. Jänner 1995 213.833 S (2% von 10,691.661 S) und andererseits mit Bescheid vom 9. Februar 1995 829.346 S (2% von 41,467.310 S). Gegen die Vorschreibung der Säumniszuschläge brachte die Beschwerdeführerin Berufung ein. Die belangte Behörde stellte fest, daß die Bescheidausfertigung vom 9. Jänner 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §278;BAO §97 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995140127.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid vom 30. September 1992 wies die belangte Behörde die Berufung der N & Co. Ges.m.b.H in W gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 1. April 1992 ab. Mit dem Bescheid vom 1. April 1992 war der genannten Unternehmerin gemäß § 6 Abs. 4 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 (VGSG) für das Halten eines Spielapparates der Type Admiral Megafruit im eigenen näher bezeichneten Betrieb mit der Möglichkeit der Erzielung eines Gewi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §217;LAO Wr 1962 §149 Abs2;LAO Wr 1962 §164 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1 idF 1988/040;VergnügungssteuerG Wr 1987 §14 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs3;
Rechtssatz: Für die Frage des Bestehens der Steuerpflicht nac... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 9. März 1995 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 46.507,-- S fest, weil Einkommen- und Gewerbesteuer 1987 bis 1992 nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist des § 218 Abs. 5 BAO sowie die Einkommensteuer Jänner bis März 1995 nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet worden seien. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung gegen die Bescheide betreffend Festsetzung der Säumniszuschläg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §218;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und
Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der
Anfechtung Anfechtungserklärung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Mai 1992 setzte der Magistrat der Stadt Wien im Spruch: I die Anzeigenabgabe für die anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte für die im Bescheid genannten Zeiträume in der Höhe von insgesamt S 123.219,-- fest und schrieb einen Verspätungszuschlag in der Höhe von S 12.322,-- sowie einen Säumniszuschlag in der Höhe von S 2.464,-- vor. Im
Spruch: II wurde der am 21. Jänner 1992 für das Medienwerk "YX" gestellte Antrag auf Br... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO §217;BAO §220;LAO Wr 1962 §164 Abs1;LAO Wr 1962 §167 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 7 Wr AnzeigenabgabeG iVm § 164 Abs 1 Wr LAO und § 167 Abs 1 Wr LAO ist der Säumniszuschlag schon mit der nichterfüllten Zahlungspflicht und nicht erst mit der bescheidmäßigen Festsetzung entstand... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Oktober 1993 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer einen Säumniszuschlag von 109 S mit der Begründung: fest, er habe die ihm zur Entrichtung vorgeschriebene Vermögensteuer für den Zeitraum Juli bis September 1993 von 5.447 S nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer bloß aus, die Vorschreibung der Vermögensteuer sei "falsch". In einer abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Dezember 1993 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer Säumniszuschläge von (insgesamt) 85.494 S mit der Begründung: fest, er habe die ihm zur Entrichtung vorgeschriebene Einkommensteuer für die Jahre 1989 bis 1991 von (insgesamt) 4,274.700 S nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet. Gleichzeitig mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung beantragte der Beschwerdeführer, ihm hinsichtlich der festgesetzten Säumniszuschläge insofern Zahlungserleich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §218;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und
Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der
Anfechtung Anfechtungserklärung ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 20. Februar 1991 ein Säumniszuschlag in Höhe von S 442,-- mit der Begründung: vorgeschrieben, daß Einkommensteuer 1988 mit einem Teilbetrag von S 22.083,-- nicht bis zum Fälligkeitstag (= 10. Dezember 1990) entrichtet worden sei. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Bei dem Rückstand handle es sich nicht um eine bescheidmäßig festgestellte, fällige Abgabenschuld, sondern um "für mich nicht nachvollziehbare Sollbuchungen in verschiedener Höhe,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0181 E 19. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei festgesetzten Abgaben besteht die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung der Abgabe. Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlichen Abgabenschuld voraus, sondern nur... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und den ihnen angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerinnen hatten mit der B. AG einen Rahmenvertrag betreffend die Kompensation von Steuerguthaben geschlossen. Auf Grund dieses Rahmenvertrages wurden von der B. AG am 11. März 1994 Umbuchungsanträge gestellt, mit denen die Umsatzsteuervorauszahlungen der Beschwerdeführerinnen für den Voranmeldungszeitraum Jänner 1994 abgedeckt we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217;BAO §236 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265
Rechtssatz: Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen sind auf die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung eines festgesetzten Säumniszuschlages ohne Einfluß (Hinweis E 29.11.1994, 94/1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §217;BAO §236 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265
Rechtssatz: Die verspätete (weil erst am Fälligkeitstag der Umsatzsteuervorauszahlungsschulden erfolgte) Überreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §217;BAO §236 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265
Rechtssatz: Angesichts des § 211 Abs 1 lit g BAO ist es Sache des Abgabenschuldners, sich durch Rückfrage über den Bestand eines der Umbuchung zugänglichen Guthabens, das eine Tilgung seiner Umsatzsteuervo... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im Rubrum richtet sich die Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten, der Beschwerde beigelegten, am 10. November 1994 zugestellten Bescheid. Der Beschwerdeführer erachtet sich in seinem Recht auf Nichteinhebung eines SÄUMNISZUSCHLAGES von 85.603 S verletzt und beantragt, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. Der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §217;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994150225.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 29. September 1993 wurde über das Vermögen der im Spruch: dieses Beschlusses genannten KG der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit Bescheid vom 8. Oktober 1993 setzte das Finanzamt einen Säumniszuschlag von 33.484 S fest, weil der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1991 vom 28. September 1993 eine Nachforderung von 1,674.194 S ergab, welche bereits am 10. Februar 1992 fällig gewesen ist. Mit Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §217;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140061.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Da der Beschwerdeführer Einkommensteuervorschreibungen für die Jahre 1986 bis 1988 nicht termingerecht entrichtete, wurden ihm mit Bescheid vom 9. September 1991 Säumniszuschläge im Ausmaß von insgesamt S 4.955,-- vorgeschrieben. Mit Bescheid vom 10. September 1991 wurde einem Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Einhebung betreffend die genannten Einkommensteuervorschreibungen stattgegeben. In den Verwaltungsakten findet sich die Kopie eines Bescheides vom 10. Sept... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1 idF 1982/201;BAO §217;RAO 1868 §8;VwGG §27; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 642-643;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist gemäß § 103 Abs 1 BAO idF des Zustellrechtsanpassungsgesetzes, BGBl Nr 1982/201 berechtigt, eine Berufungserledigung betreffend die Vorschreibung von Säu... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...