RS VwGH Erkenntnis 1988/12/14 87/13/0038

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Besprechung in: ÖStZB 1989, 178; Rechtssatz

Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Gewerbesteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlung eine Masseforderung.

Im RIS seit
14.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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