RS Vwgh 1989/1/25 88/13/0181

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Veröffentlicht am 25.01.1989
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217;
BAO §4 Abs1;
KO §46 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989/18, 315;

Rechtssatz

Da der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlungen an Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer zu entrichten waren, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners liegt, wurde der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Konkursverfahrens verwirklicht; die Vorauszahlungen - auch der Abgabepflichtige bestreitet nicht erkennbar, daß es dafür Vorauszahlungsbescheide gibt, die allerdings nur die im Gesetz vorgesehene Höhe der Vorauszahlung konkretisieren - sind demnach Masseforderungen (Hinweis E 13.11.1985, 85/13/0058, VwSlg 6045 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130181.X01

Im RIS seit

25.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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