Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechnung sind nur solche Amtshandlungen geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, die von der sachlich zuständigen Abgabenbehörde (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worden sind (Hinweis E 17.10.1985, 84/16/0006, 0007; E 27.4.1987, 85/15/0323; ... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975;BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung wird nur durch solche Amtshandlungen unterbrochen, die von der Abgabenbehörde gesetzt worden sind, die zur Festsetzung der in Rede stehenden Abgabe sachlich und örtlich zuständig ist. Hingegen können Handlungen, die von einer anderen Abgabenbehörde untern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte als "Überprüfer von Gemeindeabgaben". In den Steuererklärungen behandelte der Beschwerdeführer diese Einkünfte zum Teil als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, zum anderen Teil als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die letztgenannten Einkünfte wurden jeweils durch Lohnzettel verschiedener Gemeinden und Gemeindeverbände der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland sowie - ab 1982 - einer GmbH mit dem Unternehmensgeg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0702/67 E 2. Oktober 1968 VwSlg 3785 F/1968 RS 1 Stammrechtssatz Das Erlassen von Steuerbescheiden ist eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung und unterbricht daher die Verjährung. Europe... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Juni 1990, Zlen. 88/15/0060, 0061 (im folgenden: Vorerkenntnis) verwiesen. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist noch folgender Sachverhalt von Bedeutung: Die Beschwerdeführerin war seit 1977 an der "D-Mineral-Explorationsgesellschaft m.b.H. & Co. KG" (im folgenden: "D KG") beteiligt. Im Jahre 1981 war das Unternehmen der "D KG" gemäß Art. III, §§ 8 bis 10 StruktVG zum 31. Dez... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0094
Besprechung in:
AnwBl 1993/9, S 690-691; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 4
(hier: nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Handlungen, die der Ermittlung des Anspruches oder des Verpflichtenden dienen,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0094
Besprechung in:
AnwBl 1993/9, S 690-691; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0148 2 Stammrechtssatz Selbst ein gesetzwidriger Verwaltungsakt (örtliche Unzuständigkeit) einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0094
Besprechung in:
AnwBl 1993/9, S 690-691; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0154 E 14. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die z... mehr lesen...
Mit den jeweils trennbaren - für die vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren allein wesentlichen - Teilen der angefochtenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten - gesondert ausgefertigten - Berufungsentscheidungen gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) der jeweiligen Berufung der nunmehrigen drei Beschwerdeführerinnen gegen den jeweils sie betreffenden - gesondert ausgefertigten - Bescheid des Finanzamtes für Gebühren un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0093 E 23. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Daß einer der im § 209 Abs 1 BAO genannten Amtshandlungen eine zutreffende Rechtsansicht zugrundeliegen müsse, wird vom Gesetz nicht gefor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 4 Stammrechtssatz Handlungen, die der Ermittlung des Anspruches oder des Verpflichtenden dienen, unterbrechen die Verjährung gegenüber ALLEN in Betracht k... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0154 E 14. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die zur Geltendmachung des Abgabena... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0137 E 31. Jänner 1985 VwSlg 5956 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Jede, zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepfl... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist primär die Frage strittig, ob gegenüber dem Beschwerdeführer als ehemaligem Geschäftsführer des Komplementärs der Ing. H Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, der vom Finanzamt mit Haftungsbescheid vom 27. Mai 1991 (gemäß §§ 9 und 80 BAO im Ausmaß von S 272.564,50 für Umsatzsteuer der KG betreffend Februar 1983) in Anspruch genommen wurde, Verjährung eingetreten ist oder nicht. Die Uneinbringlichkeit der in Rede stehenden A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs2;BAO §80;BAO §9; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 1;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Eine nur gegen einen von mehreren Gesamtschuldnern gerichtete Unterbrechungshandlung vermag dem davon nicht betroffenen anderen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt und hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Für Architektenleistungen betreffend drei von der österreichischen X-GmbH in Oberösterreich errichtete Bauobjekte erhielt er von dieser GmbH Honoraranzahlungen von S 1,335.600,-- (1975), S 284.000,-- (1976), S 413.000,-- (1977), S 500.000,-- (1979), S 150.000,-- (1981), S 1,267.800,-- (1983) und S 1,549.000,-- (1985). Der Beschwerdeführer erklärte diese Anzahlungen in Österreich nicht. Die Tatsache, da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0134 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung, unterbricht die Verjährung. Es ist dazu weder erforderlich, daß diese behördlichen Schritte der schließlich als Abgabensc... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 18. Jänner 1983 wurde die Beschwerdeführerin, eine GmbH, zur Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1981 veranlagt. Die Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Im Jahre 1988 fand im Unternehmen der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung statt, welche zunächst die Jahre 1985 bis 1987 umfaßte und laut Prüfungsauftrag vom 10. November 1988 auf die Jahre 1981 bis 1984 ausgedehnt wurde. Der Prüfungsauftrag trägt diesbezüglich den undatierten Akten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;BAO §209 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0010 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0134 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach ... mehr lesen...
Laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8. Jänner 1987 ist die Beschwerdeführerin Alleinerbin nach ihrem am 4. September 1985 verstorbenen Ehegatten Dr. KP. Am 12./13. August 1980 hatten die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte mit der XY-GesmbH. einen Kaufvertrag geschlossen, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: "A. VERTRAGSGEGENSTAND 1) Die XY-GesmbH., im folgenden kurz Verkäuferin ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0093 E 23. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Daß einer der im § 209 Abs 1 BAO genannten Amtshandlungen eine zutreffende Rechtsansicht zugrundeliegen müsse, wird vom Gesetz nicht gefordert. ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist allein strittig, ob die amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Einkommensteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 1977 bis 1981 zulässig ist. Der Beschwerdeführer stellt dies deshalb in Abrede, weil eine solche Wiederaufnahme gemäß § 304 BAO nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen und im Beschwerdefall das Recht, die Einkommensteuer für die Jahre 1977 bis 1981 festzusetzen, im Zeitpunkt der Wiederaufnahme wegen Ablaufes der Fünfjahresfrist de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §303;FinStrG §33;
Rechtssatz: Ursprüngliche, später mit Wiederaufnahme aus dem Rechtsbestand beseitigte Einkommensteuerbescheide unterbrechen, obwohl sie im konkreten Fall nicht auf Festsetzung hinterzogener Abgaben gerichtet sind, die Verjährung wie jede Amtshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO, zu denen auch die Erlassung von Abgabenbescheiden... mehr lesen...
Am 19. Dezember 1979 wurde zwischen der Verlassenschaft nach dem am 18. Oktober 1979 verstorbenen AN, BN, CN und mj. DN als Verkäufer einerseits und der Y-Gesellschaft m.b.H. sowie der X-Gesellschaft m.b.H. als Käufer andererseits eine als "Abtretungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung hat auszugsweise u.a. folgenden Wortlaut: "Die Verkäufer sind Gesellschafter der A und CN Chemische Fabrik, einer offenen Handelsgesellschaft, und sind an Substanz ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0154 E 14. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterbricht jede nach außen hin erkennbare Handlung der Behörde, die zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen wird, die Verjährung auch dann, wenn sie sich nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1985 veräußerte die Beschwerdeführerin an die X Gesellschaft m.b.H. je 17/25 Anteile der Liegenschaften EZ 82, 83 und 84, sämtliche des Grundbuches über die Kat. Gem. Z. In der hierüber erstatteten Abgabenerklärung wurde Grunderwerbsteuerbefreiung "wegen § 4 Abs. 2 lit. a, und § 4 Abs. 3 GrEStGes." geltend gemacht. Der Erwerbsvorgang blieb zunächst unversteuert. Gleichfalls am 25. Jänner 1985 hatte die X Gesellschaft m. b.H. an R ein Anbot zum Abschluß e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §210 Abs1;BAO §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 89/16/0218 3 Stammrechtssatz Innerhalb offener Verjährungsfrist steht der Abgabenbehörde die Wahl des Zeitpunktes der Abgabenfestsetzung grundsätzlich frei; eine Rechtswidrigkeit derselben kann nicht schon darin erblickt werden, daß sie allenfalls früher möglich ge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß den "§§ 1 und 3 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der geltenden Fassung und der Beschlüsse des Wiener Gemeinderates vom 19. Dezember 1973 und vom 22. März 1985, Pr. Z. 4131 und 921, über die Ausschreibung einer Abgabe auf den Verbrauch von Bier, verlautbart im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 52 vom 27. Dezember 1973 und Nr. 17 vom 25. April 1985, sowie des § 149 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der einer von der Abgabenbehörde unternommenen, nach außen erkennbaren Amtshandlung die verjährungsunterbrechende Wirkung vermittelnden Qualifikation der Verfolgung eines bestimmten Abgabenanspruches ist bei zeitraumbezogenen Abgaben durch die Individualisierung der Person des Abgabenschuldners allein nicht genüge getan. Die Abgabenbehörde muß sich diesfalls, um auf einen konkreten Abgabenanspruch abzuzielen, auch auf einen bestimmten Abgabenzeitraum beziehen. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Wr 1962 §156 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 112;
Rechtssatz: Unterbrechungswirkung kommt einer von der Abgabenbehörde unternommenen, nach außen erkennbaren Amtshandlung nur dann und insoweit zu, als die (zuständige) Abgabenbehörde einen bestimmten Abgabenanspruch verfolgt. ... mehr lesen...