Der Beschwerdeführer wurde mit Haftungsbescheid vom 6. April 1994 als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer 1986 und 1987 der M GmbH nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im September 1989 im Ausmaß von S 259.077,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In einer dagegen eingebrachten Berufung bestritt der Beschwerdeführer das Vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wann das Recht zur Festsetzung der Abgabe verjährt, wird durch die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 207 ff BAO geregelt, wobei auch Unterbrechungshandlungen - das sind nach § 209 Abs 1 BAO von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmac... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach außen in Erscheinung tretende Amtshandlungen sind (bei Zutreffen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen) hinsichtlich der Verjährung des Rechts zur Festsetzung von Abgaben durch die Abgabenbehörde unterbrechungswirksam, wenn sie in ihrer rechtlichen Gestalt - etwa als Bescheidausfer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 21. März 1986 von der N-Baugesellschaft m.b.H., einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum, die Liegenschaft EZ 302, Grundbuch H, Grundstück 240/66 Baufläche. Punkt X des Kaufvertrages lautet: "Der Käufer beabsichtigt ob der kaufgegenständlichen Liegenschaft Wohnungseigentum zu begründen und beantragt daher die besondere Ausnahme von der Besteuerung dieses Rechtsgeschäftes nach § 4 GrEST 1955 in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 3(hier: Anfrage des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen) Stammrechtssatz Auch die Anfrage des Finanzamtes an ein Gemeindeamt bezüglich der Fertigstellung der Arbeiterwohnstätte ist als eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches un... mehr lesen...
Das Finanzamt Eisenstadt hatte mit Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für die F-KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1983 gemäß § 200 Abs. 1 iVm § 190 Abs. 1 BAO vorläufig festgestellt und ausgesprochen, daß auf die Beschwerdeführerin ein Verlustanteil von 104.061 S entfalle. Das Finanzamt Vöcklabruck hatte diesen Verlustanteil in dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Einkommensteuerbescheid für 1983 berücksichtigt. In der Folge erließ das Finanzamt Eisenstadt einen w... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975;BAO §207 Abs1;BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0198 3 Stammrechtssatz Die Verjährung wird nur durch solche Amtshandlungen unterbrochen, die von der Abgabe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0198 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechnung sind nur solche Amtshandlungen geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, die von der sachlich zuständigen Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0043/74 E 30. September 1975 VwSlg 4893 F/1975 RS 3 Stammrechtssatz Abgabenbehördliche Prüfungen dienen der Geltendmachung des Abgabenanspruches ebenso wie die Erlassung von Feststel... mehr lesen...
Auf Antrag der B-GmbH (Anmelderin) fertigte das Zollamt Arnoldstein für den Beschwerdeführer (Empfänger) am 14. Februar 1981 insgesamt 81 Spielautomaten (Telespiele) aus Italien zum freien Verkehr durch Verzollung ab. Auf Grund der Angaben in der schriftlichen Anmeldung, es handle sich um Ursprungserzeugnisse im Sinne des Freihandelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, BGBl. Nr. 466/1972, und der vorgelegten, vom Zollamt Tarvis im vor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §209 Abs1;EG-Abk Art16 Prot3;EG-Abk Art17 Prot3;EG-Abk Prot3 idF 1988/616 Art17;EG-Abk Prot3 idF 1988/616 Art18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0012 94/16/0011
Rechtssatz: Die Amtshandlung muß, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei erk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab dem Jahr 1980 Geschäftsführer der P Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft). Am 14. Juli 1983 wurde die Gesellschaft über Antrag des Finanzamtes im Handelsregister des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg gemäß § 2 des Amtslöschungsgesetzes wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Mit Bescheid vom 21. Juli 1983 (zugestellt am 27. Juli 1983) nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß den §§ 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenverbindli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verjährung wird unter anderem durch an den Abgabenpflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen und Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen und Beweismitteln unterbrochen (Hinweis: E 18.3.1987, 86/13/0165; E 18.12.1989, 88/15/0119; E 10.7.1989, 88/15/0173). Auc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Einer Berufungsvorentscheidung kommt nur hinsichtlich jener Abgaben unterbrechende Wirkung zu, die von dieser Berufungsvorentscheidung erfaßt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150010.X08 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb 1983 eine (echte) stille Beteiligung und bevollmächtigte eine Treuhänderin gleichzeitig unwiderruflich, seine Gesellschaftereinlage zum 31. Oktober 1986 um 70 % des Nominales abzutreten. Bereits im Prospekt befand sich für diesen Fall ein Übernahmeangebot einer näher bezeichneten GmbH. Der Anteil wurde vom Beschwerdeführer auch diesem Angebot gemäß zum 31. Oktober 1986 veräußert. Der Prospekt enthielt keine Berechnungen, denen ein längeres Bestehen der Bete... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §210 Abs1;BAO §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 89/16/0218 3 Stammrechtssatz Innerhalb offener Verjährungsfrist steht der Abgabenbehörde die Wahl des Zeitpunktes der Abgabenfestsetzung grundsätzlich frei; eine Rechtswidrigkeit derselben kann nicht schon darin erblickt werden, daß sie allenfalls früher möglich ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0148 2 Stammrechtssatz Selbst ein gesetzwidriger Verwaltungsakt (örtliche Unzuständigkeit) einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde unterbricht die Verjährung (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0131). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0093 E 23. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Daß einer der im § 209 Abs 1 BAO genannten Amtshandlungen eine zutreffende Rechtsansicht zugrundeliegen müsse, wird vom Gesetz nicht gefordert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140055... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0202 E 10. Februar 1989 RS 4 Stammrechtssatz An der die Bemessungsverjährung unterbrechenden Wirkung eines Abgabenbescheides ändert auch die Aufhebung dieses Bescheides in der Folge nichts (Hinweis E 25.2.1983, 81/17/0084). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §208 Abs1 litd;BAO §209 Abs1;BAO §276;
Rechtssatz: Beginnt die Verjährung gemäß § 208 Abs 1 lit a BAO und nicht erst gemäß § 208 Abs 1 lit d BAO, so wird die Verjährung gemäß § 209 BAO durch die vorläufige Abgabenfestsetzung und die die vorläufige Abgabenfestsetzung bestätigende Berufungsvorentscheidung unterb... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die wegen des persönlichen Zusammenhangs zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen Beschwerden wie folgt erwogen: 1. Zum Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1974 bis 1984 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer samt Bundesgewerbesteuer mit Zuschlägen 1974 bis 1980 (angefochten mit der zu hg. 91/13/0222 protokollierten Beschwerde): 1.1. Zur Gemeinnützigkeit: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Das Schreiben des Finanzamtes an einen Abgabepflichtigen, eine Aufgliederung der Einnahmenrechnung und Ausgabenrechnung für den Bemessungszeitraum nachzureichen, ist eine nach § 209 Abs 1 BAO wirkende Unterbrechungshandlun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den für die Jahre 1985 - 1990 abgegebenen Einkommensteuererklärungen unter Hinweis auf seine Tätigkeit als bildender Künstler Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer im Jahr 1991 über die genannten Jahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die erklärten Einkünfte Honorare für das Entwerfen von Brillenfassungen sowie Tantiemen aus Brillenverkäufen (S 0,50 pro verkaufter Brille) einer Brillenherstellerin enth... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §259;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides, in welchem überdies ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfaßt werden, stellt aber zweifellos nur eine Geltendmachung des Abgabeanspruches hinsichtlich der Einkommensteuer, nicht aber hinsichtlich der Gewerbesteuer dar. Daran vermag der Umstand, daß der Einkom... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war geschäftsführender Gesellschafter und später Liquidator der Grundverwaltungsgesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz: GmbH). Diese hatte am 14. Juli 1980 von den Eltern des Beschwerdeführers die Liegenschaft EZ 2033, KG F um S 8 Millionen erworben und für den Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Der Vater des Beschwerdeführers verstarb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs2;BAO §80;BAO §9; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 1;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/15/0154 2 Stammrechtssatz Eine nur gegen einen von mehreren Gesamtschuldnern gerichtet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Hochschulprofessor und Rechtsanwalt. Neben den aus diesen Tätigkeiten erzielten Einkünften erklärte der Beschwerdeführer im Streitjahr auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Wissenschafter, Gutachter und Schriftsteller. Seine diesbezüglichen Einnahmen schlüsselte er auf Ersuchen des Finanzamtes vom 8. August 1985 wie folgt auf: 1) Verlag S 2.598,80 Servicebetriebe a) Abrechnung 24. Jänner 1980 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Das Ersuchen der Abgabenbehörde um Ergänzung einer bestimmten Abgabenerklärung (hier: Aufforderung zur Vorlage einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung betreffend die wissenschaftliche Tätigkeit des Abgabepflichtigen und die Aufgliederung seiner Einnahmen) stellt eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO dar. ... mehr lesen...
Der streitgegenständliche Betrag an Schenkungssteuer wurde dem Beschwerdeführer aus Anlaß der Übertragung von Anteilen an der E. GmbH mit einem "Schenkungs- zugleich Abtretungsvertrag" vom 17. Dezember 1983 vorgeschrieben. Der an den Beschwerdeführer gerichtete Schenkungssteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg erging am 6. November 1990. Zum Sachverhalt wird auf die Darstellung im Vorerkenntnis vom 14. Mai 1992, Zl. 92/16/0013, hingewiesen. Im nunmeh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §185;BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0043/74 E 30. September 1975 VwSlg 4893 F/1975 RS 3 Stammrechtssatz Abgabenbehördliche Prüfungen dienen der Geltendmachung des Abgabenanspruches ebenso wie die Erlassung von Feststellungsbescheiden, die die Grundlage für eine Abgabenfestsetzung bilden, und unterbrechen daher die Verjährung.... mehr lesen...