RS Vwgh 1993/11/18 92/16/0198

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147;
BAO §185;
BAO §209 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0043/74 E 30. September 1975 VwSlg 4893 F/1975 RS 3

Stammrechtssatz

Abgabenbehördliche Prüfungen dienen der Geltendmachung des Abgabenanspruches ebenso wie die Erlassung von Feststellungsbescheiden, die die Grundlage für eine Abgabenfestsetzung bilden, und unterbrechen daher die Verjährung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160198.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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