Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2010 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207; BAO §209 Abs1; BAO §224 Abs3; BAO §238 Abs1; BAO §238 Abs2; BAO §6 Abs1; BAO §6 Abs2; BAO §7 Abs1; BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; EStG 1988 §95 Abs2; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147; BAO §151; BAO §209 Abs1; BAO §323 Abs18; BAO § 147 heute BAO § 147 gültig ab 20.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 BAO § 147 gültig von 19.04.1980 bis 19.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §207; BAO §209 Abs1;KBGG 2001 §49 Abs17; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.02.201... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §207; BAO §209 Abs1;KBGG 2001 §49 Abs17; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.02.201... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §207; BAO §209 Abs1;KBGG 2001 §49 Abs17; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.02.201... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2010 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Stmk 1963 §158 Abs1; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geänd... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit (rechtskräftigen) Bescheid vom 9. Februar 1995 wurde Ing. W. O. die Bewilligung für die Errichtung eines Zubaues auf einer näher bezeichneten Liegenschaft erteilt. In der Folge schrieb die Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 2. Juni 1999 Ing. W. O. einen Kanalisationsbeitrag in der Höhe von EUR 6.617,68 (brutto) zur Zahlung vor. Ing. W. O. war jedoch... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Stmk 1963 §158 Abs1; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geänd... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Stmk 1963 §158 Abs1;VwRallg; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Stmk 1963 §158 Abs1; BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von 15.12.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geänd... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte wurde mit Bescheid vom 7. November 1996 zur Einkommensteuer 1995 und mit Bescheid vom 11. September 1997 zur Einkommensteuer 1996 veranlagt. Am 19. Oktober 2004 erging an den Mitbeteiligten ein Vorhalt des Finanzamtes Innsbruck "als Finanzstrafbehörde I. Instanz" zur "Prüfung von Verdachtsgründen gemäß § 82 Abs. 1 Finanzstrafgesetz; Verdacht des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG". Am 19. Oktober 2004 erging an den Mitbeteiligten ein V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0079 E 18. November 1982 VwSlg 5722 F/1982 RS 1 Stammrechtssatz Eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO setzt voraus, daß die Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Feststellung eines Steueranspruches unternimmt (Hinweis E 3.12.1962, 1189/61). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0198 E 18. November 1993 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechnung sind nur solche Amtshandlungen geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, die von der sachlich zuständigen Abgabenbehörde (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worde... mehr lesen...
Der Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde nahm mit den Berufungsvorentscheidungen vom 28. Dezember 2005 die mit den Bescheiden vom 28. August 2000 abgeschlossenen Verfahren über die Festsetzung der Getränke- und Speiseeissteuer für die mitbeteiligte Partei gemäß § 226 Abs. 1 lit. c iVm § 230 TLAO wieder auf und wies die Berufungen der mitbeteiligten Partei gegen die Bescheide vom 9. Juli 1998, 31. Juli 1999 sowie 10. Februar 2000 und 17. Februar 2000 als unbegründet ab. De... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0379 E 25. Mai 2000 VwSlg 7511 F/2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Amtshandlung muss, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/16/0217 E 12. November 1997 RS 1 Stammrechtssatz Durch schriftliche Erledigungen gesetzte Amtshandlungen können nur dann als nach außen erkennbar angesehen werden, wenn die Erledigungen ihren Empfänger erreicht haben, diesem also zugestellt wurden (Hinweis... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Eine wirksame Unterbrechung der Verjährung konnte nur innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2007160022.X03 Im RIS seit 24.10.2007 mehr lesen...
Auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Oktober und 3. November 1997 verkaufte und übergab der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Liegenschaft um einen Kaufpreis von S 369.260,-- je zur Hälfe an die Ehegatten Bernhard und Karin M. Auf der Grundlage einer Abgabenerklärung, die als Gegenleistung den genannten Kaufpreis und die von den Käufern übernommenen Kosten der Vertragserrichtung auswies, setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz mit Bescheid vom 17. Februar 199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0015 E 21. Mai 2007
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist wird beispielsweise durch erstinstanzliche Bescheide, Berufungsvorentscheidungen, Berufungsentscheidungen und Wiederaufnahmebescheide verlängert (vgl. die in Ritz, BAO-Kommentar, unter RZ 10 zu § 209 wiedergegebene Judikatu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0015 E 21. Mai 2007
Rechtssatz: Bei Gesamtschuldverhältnissen wirken Amtshandlungen fristverlängernd gegen alle Gesamtschuldner (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, RZ 32 zu § 209 BAO mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2007160014.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1987 §9 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0015 E 21. Mai 2007
Rechtssatz: § 209 Abs. 1 BAO regelt die Verlängerung der in § 207 BAO normierten Verjährung des Rechtes, eine Abgabe festzusetzen. Aus diesem systematischen Zusammenhang heraus sind die Tatbestandsmerkmale "nach außen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0015 E 21. Mai 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/16/0041 E 7. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 209 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem AbgÄG 2004 ist nach außen erkennbare Amtshandlung eine nach auß... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beantragte mit einem als "Rückforderung" bezeichneten Schreiben vom 26. Juni 2000 die Rückerstattung der Lohnsummensteuer bzw. Kommunalsteuer u.a. für die Jahre 1992 bis 1994. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einer im Jahr 1996 stattgefundenen Betriebsprüfung vom Prüfer die Ansicht vertreten worden sei, das Gehalt des Geschäftsführers habe zum Teil nicht die Leistungen für die Beschwerdeführerin betroffen, sondern sei dem Einzelunternehmen des Geschäf... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §209 Abs1;KommStG 1993;LAO NÖ 1977 §158 Abs1;
Rechtssatz: Unterbrechungswirkung kommt nur Amtshandlungen einer für die Geltendmachung des Abgabenanspruches sachlich zuständigen Behörde zu (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 2003, 2002/16/0027). Dass Feststellungen des... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 5. Dezember 2005 teilte die Landeshauptstadt Innsbruck der Beschwerdeführerin Folgendes mit: "Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 19.05.2000, Zl. ..., wurde die Baubewilligung für den Abbruch von Bestandsgebäuden und die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Studentenheim im Anwesen A-Straße 44 erteilt. Nach Baubeginn sind hiefür gem. den Bestimmungen des Tiroler Verkehrsaufschließungs-Abgabengesetzes LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. ein... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/17/0031 2007/17/0030
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung einer Unterbrechungshandlung von der bloßen Ankündigung einer Unterbrechungshandlung kommt es entscheidend darauf an, ob dem Schritt der A... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/17/0031 2007/17/0030
Rechtssatz: Das Schreiben der Landeshauptstadt Innsbruck aus dem Jahre 2005 enthält im Wesentlichen die Ankündigung, dass die Abgaben voraussichtlich im Jahre 2006 zur V... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/17/0031 2007/17/0030
Rechtssatz: Eine Unterbrechungshandlung setzt voraus, dass die Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Feststellung des Steueranspruches un... mehr lesen...