Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die Zusendung einer Abgabenerklärung durch das Finanzamt stellt eine Unterbrechungshandlung dar (Hinweis E 1.12.1987 86/16/0008). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995150171.X01 Im RIS seit 21.03.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung wird auch durch eine abgabenrechtliche Prüfung unterbrochen (Hinweis E 3.7.1996 93/13/0040). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995150171.X02 Im RIS seit 21.03.2001 Zuletzt aktualisiert am 17.1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;BAO §303;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, wonach Unterbrechungshandlungen erst nach Erlassung des Bescheides betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gesetzt werden könnten, findet im Gesetz keine Deckung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995150171.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war neben acht weiteren Personen Gesellschafter der L GmbH und Kommanditist der T Kommanditgesellschaft. Mit Notariatsakt vom 8. November 1991 traten alle Gesellschafter ihre jeweiligen Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteile an den beiden Gesellschaften an einen Erwerber ab. Mit Bescheiden vom 22. März 1993 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (im Folgenden kurz: Finanzamt) für die Übertragung der Geschäfts- und Kommanditanteile die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207;BAO §209 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs1;BAO §6 Abs2;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hielt mit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037, VwSlg 7038 F/1995, für den Bereich der Einhebungsverjährung den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. April 1999 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde dem Beschwerdeführer nach durchgeführter abgabenrechtlicher Nachschau für die Bemessungszeiträume 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 1996 die Getränkesteuer sowie den Säumniszuschlag vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer - die im Beschwerdeverfahren relevanten Umstände - vor, die Getränkesteuer für das Jahr 1992 sei verjährt, die Bedienungsprozente seien z... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Die Unterbrechungswirkung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (Hinweis E 19.2.1998, 97/16/0353). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999160379.X03 Im RIS seit 23.11.2001 ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung wird durch abgabenbehördliche Prüfungen unterbrochen (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0198). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999160379.X05 Im RIS seit 23.11.2001 ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Die Ankündigung einer Buchprüfung und Betriebsprüfung unterbricht die Verjährungsfrist auch dann, wenn die Prüfung (auf Wunsch des Abgabepflichtigen) sodann verschoben wird (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Rz 17 zu § 209) European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung wird auch unterbrochen, wenn das Verwaltungsziel einer nach außen gerichteten Amtshandlung in der Feststellung des Abgabepflichtigen und in der Geltendmachung eines Anspruches besteht und der Weg zu diesem Ziel mit Hilfe von zur Zweckerreichung dienenden V... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Ankündigung einer konkreten Prüfung über einen bestimmten Prüfungszeitraum zu einem bestimmten Prüfungstermin hat die Beh den Weg zur Geltendmachung eines konkreten Abgabenanspruches beschritten. Eine solche über eine bloße Ankündigung hinausgehende Amtshandlung ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/16/0217 E 12. November 1997 RS 1 Stammrechtssatz Durch schriftliche Erledigungen gesetzte Amtshandlungen können nur dann als nach außen erkennbar angesehen werden, wenn die Erledigungen ihren Empfänger erreicht haben... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Die Amtshandlung muss, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999160379.X01 Im RIS seit 23.11.2001 ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0111 E 1. Dezember 1987 RS 4 Stammrechtssatz Die bloße ANKÜNDIGUNG, eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen dienende Handlung in Hinkunft erst unternehmen zu wollen, unterbricht die Verjährung nicht. ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 12. Dezember 1995 (zugestellt am 14. Dezember 1995), teilte der Vorstand des GB III der AMA der B reg. Genossenschaft m.b.H. (in der Folge: "aufnehmende Genossenschaft") mit, dass sich auf Grund der Neuerstellung der Endabrechnung für das Jahr 1990 wegen eines Gewerbesteuerguthabens eine Nachbuchung von insgesamt S 347.200,00 ergebe. Dieser Betrag sei vom Betrieb bereits für das Jahr 1989 einbezahlt worden. Für das Jahr 1989 werde dieser Betrag storniert und auf das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/17/0273 E 28. Februar 2000
98/17/0274 E 28. Februar 2000
98/17/0275 E 28. Februar 2000
98/17/0276 E 28. Februar 2000
98/17/0278 E 28. Februar 2000
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH zu § 209 BAO (Hinweis E 9.3.1993, 91/15/0093, 0094) unterbricht jede nach außen hin erkennbare Ha... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdeinhalt und den vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer veräußerten mit Kaufvertrag vom 7. Juli 1984 verschiedene landwirtschaftliche Grundstücke an die Eheleute Wendelin und Sylvia Pfurtscheller, wobei für diesen Vorgang die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. a GrEStG 1955 in Anspruch genommen wurde. Der begünstigte Zweck wurde in der Folge durch eine am 27. September ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0379 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0137 E 31. Jänner 1985 VwSlg 5956 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Jede, zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen vo... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wurde ein ursprünglich gemäß § 200 BAO vorläufig gegenüber dem Beschwerdeführer ergangener Einkommensteuerbescheid für 1988 im Jahr 1991 für endgültig erklärt. Nach Durchführung einer im Jahr 1996 begonnenen abgabenbehördlichen Prüfung bei einer Kommanditgesellschaft, an welcher der Beschwerdeführer als Kommanditist beteiligt war, und Erlassung eines den Prüfungsergebnissen entsprechenden Feststellungsbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Für Gewinnfeststellungsbescheide hat der VwGH in stRsp ausgesprochen, dass sie hinsichtlich der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) der Beteiligten Unterbrechungshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO darstellen (Hinweis E 28.2.1995, 95/14/0021). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §188 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Da nicht nur Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften, sondern bereits entsprechende Prüfungsaufträge und Prüfungshandlungen auf die Geltendmachung von bestimmten Einkommensteueransprüchen (Körperschaftsteueransprüchen) gerichtet sind, bilden auch diese Handlungen Unterbrechungshandlungen iSd § 209... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, nunmehr Wirtschaftstreuhänder, war im Streitjahr Betriebsprüfer. In dieser Funktion prüfte er vom 13. Dezember 1983 bis 2. Februar 1984 das Einzelunternehmen Franz G Internationale Transporte (idF: G-Transporte). Am 5. September 1984 verkaufte die TS-GmbH, deren Geschäftsführer Franz G neben seiner Stellung als Einzelunternehmer der G-Transporte im Streitjahr gewesen ist, um 85.000 S einen BMW 318i Bj 1983 (idF: BMW) an den Gebrauchtwagenhändler Manfred K. D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Zu einer nach außen erkennbaren Amtshandlung gehört auch die Zustellung von Abgabenbescheiden (Hinweis E 11.9.1997, 95/15/0132). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994140001.X01 Im RIS seit 21.02.2002 mehr lesen...
Gegenüber der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mbH, wurde nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung bei einer KG, an welcher die Beschwerdeführerin ab dem 1. Jänner 1984 beteiligt war, am 20. Jänner 1991 ein gemäß § 295 BAO geänderter Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens, die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner 1984 erlassen. In einer gegen den Vermögensteuer- und Erbschaftssteueräquivalentbescheid erhobenen Berufung wandt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs1;BAO §207 Abs2;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Als Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO kann ein Telefongespräch zwischen der AbgBeh und dem AbgPfl allenfalls nur hinsichtlich des Gesprächsteiles beurteilt werden, welcher die von der AbgBeh unternommene Amtshandlung, somit die behördliche Fragestellung, bildet. Ebensowenig wie eine schriftli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden u.a. gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Einkommensteuerbescheide für 1987 bis 1989 erlassen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe in den Jahren ab 1975 neben positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt Verluste aus Land- und Forstwirtschaft erklärt. Diese Verluste hätten aus einer Haflinger-Pferdezucht resultiert, mit d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Durch Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften wird die Verjährung nach § 209 Abs 1 BAO unterbrochen (Hinweis E 22.1.1986, 84/13/0013). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140069.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wies diese die Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung einer Kanalanschlußgebühr für ein näher bezeichnetes Wohn- und Geschäftshaus im Bereich der mitbeteiligten Partei ab. Die beschwerdeführende Partei bekämpft diesen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. Sie erachtet sich durch den angef... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Inhaltlich fehlerhafte Verwaltungsakte (sofern sie von der zuständigen Behörde stammen und nach außen in Erscheinung treten) verlieren die ihnen zukommende Unterbrechungswirkung auch dann nicht, wenn sie nachträglich beseitigt werden (Hinweis: E 22.10.1997, 93/13/0036). Es kommt ... mehr lesen...
Der steuerliche Vertreter der beschwerdeführenden GmbH richtete am 29. Dezember 1989 an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien einen Schriftsatz mit folgendem auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "Als steuerlicher Vertreter zeigen wir hiermit die als Anlage in 3-facher Ausfertigung beiliegenden Gewinnscheine ... - (Bfin) an AM GmbH - (Bfin) an E. GmbH - (Bfin) an AL GmbH vorsorglich an. Unseres Erachtens erfüllen diese kaufmännischen Verpflichtungsscheine keine... mehr lesen...