RS Vwgh 2000/11/9 2000/16/0336

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Veröffentlicht am 09.11.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207;
BAO §209 Abs1;
BAO §238 Abs1;
BAO §238 Abs2;
BAO §6 Abs1;
BAO §6 Abs2;
BAO §7 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der VwGH hielt mit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037, VwSlg 7038 F/1995, für den Bereich der Einhebungsverjährung den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen nicht mehr aufrecht und bekannte sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen; dies hat auch für den Bereich der Bemessungsverjährung zu gelten.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160336.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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