RS Vwgh 2003/10/30 99/15/0098

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Veröffentlicht am 30.10.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Rechtssatz

Unterbrechungshandlungen müssen aus dem Bereich der Behörde heraustreten, nach außen erkennbar werden und aus den Akten nachweisbar sein; auf die Kenntnisnahme durch den Abgabepflichtigen kommt es nicht an (Hinweis E 23. Juni 1992, 92/14/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150098.X04

Im RIS seit

09.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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