RS Vwgh 1994/8/12 94/14/0055

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200;
BAO §207 Abs2;
BAO §208 Abs1 lita;
BAO §208 Abs1 litd;
BAO §209 Abs1;
BAO §276;

Rechtssatz

Beginnt die Verjährung gemäß § 208 Abs 1 lit a BAO und nicht erst gemäß § 208 Abs 1 lit d BAO, so wird die Verjährung gemäß § 209 BAO durch die vorläufige Abgabenfestsetzung und die die vorläufige Abgabenfestsetzung bestätigende Berufungsvorentscheidung unterbrochen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140055.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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