Der Beschwerdeführer machte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995 u.a. Aufwendungen für Fahrten im Zusammenhang mit dem Besuch einer Werkmeisterschule für Berufstätige mit einem Betrag von S 8.850,40 als Werbungskosten geltend. Laut angeschlossener Aufstellung handelte es sich dabei um 74 Fahrten Wohnung - Fortbildungsstätte - Wohnung zu jeweils 26 km a S 4,60 amtliches Kilometergeld. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid anerkannte d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gem § 16 Abs 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis f... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Kürzung der auf den Beschwerdeführer entfallenden Sonderbetriebsausgaben wegen des Ausscheidens einer so genannten "Luxustangente" im Rahmen des geltend gemachten Kfz-Aufwandes strittig. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1992 bis 1994 wurde wegen des Überschreitens der als angemessen angesehenen Anschaffungskosten eines Kfz in Höhe von 467.000 S ein Teil der AfA-Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. b EStG 1988 nicht anerkannt (vg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §184;B-VG Art18;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;EStG 1988 §7;NoVAG 1991;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die Ansicht, der im § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 verwendete Begriff "unangemessen hoch" verstoße allein deshalb, w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 2000/01/20 95/15/0015 2
(hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach § 184 BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schätzung Anlass gibt, hat das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen (Hinweis E 22.2.1996, 93... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0019
Rechtssatz: Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach § 184 BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schätzung Anlass gibt, hat das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §162;BAO §184;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 91/14/0144 5 Stammrechtssatz Ist die Anwendung von § 162 BAO zulässig, so bleibt für eine Glaubhaftmachung von Aufwendungen iSd § 138 BAO bzw für eine Schätzung der Aufwendungen gemäß § 184 BAO kein ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren 1980 bis 1986 in mehreren Filialen einen Handel mit Blumen; seinen Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer für diesen Zeitraum durchgeführten Betriebsprüfung traf die Prüferin unter anderem folgende Feststellungen: Vor Prüfungsbeginn und während der Prüfung habe die Prüferin "als Kunde" im Hauptgeschäft des Beschwerdeführers am Verkaufspult aufliegende Zettel gesehen, die die einzelnen Umsätze ausgewiesen hätten u... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131;BAO §184;HGB §189;
Rechtssatz: Eine kalkulatorische Ermittlung durchschnittlicher Rohaufschläge ist nicht erst dann zulässig, wenn (aus anderen Gründen) eine Schätzungsberechtigung gegeben ist, sondern dient gleichermaßen der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung vor Feststellung einer Schätzungsberechtigung. ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131;BAO §184;HGB §189;
Rechtssatz: Es ist weder Aufgabe der Abgabenbehörde, die Abgabepflichtigen über die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu belehren, noch trifft es zu, dass gem § 184 BAO nur ein vorsätzliches Fehlverhalten zur Schätzung berechtigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Unstrittig ist, dass der Sohn des Beschwerdeführers in den Jahren 1984 bis 1989 im Wege zahlreicher telegraphischer Postanweisungen insgesamt S 2,016.920,-- erhalten hat, welchen Betrag er für Lebensunterhalt und Pferdehaltung verwendete. Am 3. Jänner 1989 vom Finanzamt Tulln vernommen gab der Sohn des Beschwerdeführers u.a. folgendes an: "Der Pacht und die Ausgaben für die Pferde werden von meinem Vater der in der BRD wohnhaft ist bezahlt. Diese Beträge kann ich mittels Pos... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung besteht allein dann, wenn objektiv die Besteuerungsgrundlagen nicht zu ermitteln (zu berechnen) sind. Auch Schätzungsergebnisse unterliegen nach Maßgabe des § 93 Abs 3 lit a BAO bzw des § 288 Abs 1 lit d BAO der Begründungspflicht. Die
Begründung: hat die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verpachtete seit dem Jahr 1983 seinen industriellen Betrieb zur Erzeugung von Brot und Feinbackwaren an die G-GmbH. In den Jahren 1988 bis 1993 erzielte er auch noch Einkünfte aus der Vermietung einer Liegenschaft und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die ihm vom Finanzamt zugesandten Umsatz- und Einkommensteuererklärungen reichte der Beschwerdeführer für die Jahre 1988 bis 1992 unausgefüllt ein, für 1993 unterließ er deren Einreichung überhaupt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §18 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999150077.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. Jänner 1991 wurde der beschwerdeführenden Partei aufgrund des Getränkeabgabegesetzes, LGBl. für das Land Steiermark Nr. 23/1950, in der geltenden Fassung, und des Speiseeisabgabegesetzes, LGBl. Nr. 44/1952, in Verbindung mit § 153 Abs. 2 der Steiermärkischen Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 158/1963, in der geltenden Fassung (im folgenden: Stmk LAO), für den Zeitraum vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1989 ein Get... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 12. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer für die Jahre 1985 bis 1989 eine Abgabennachforderung für Getränkeabgabe in der Höhe von S 194.505,-- vorgeschrieben. Die Abgabenschuld betraf Getränkeumsätze in den Betrieben M und V, die beide vom Beschwerdeführer betrieben werden. Die Nachforderung ergab sich aus der Annahme der Behörde, dass der für die Verabreichung eines Frühstücks verbuchte Entge... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;GetränkeabgabeG Stmk 1950 §2 Abs1 idF 1988/085;LAO Stmk 1963 §149;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde den vom Abgabenpflichtigen vorgelegten, an sich unzureichenden Aufzeichnungen über Außerortverkäufe von Getränken im Schätzungsverfahren insofern eine gewisse, besch... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs2;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs5;LAO Krnt 1991 §147;
Rechtssatz: Bei der Schätzung des Getränkeanteiles von Frühstücken in einem Hotel ist der Überlegung Rechnung zu tragen, dass im Falle der Abgabe steuerpflichtiger und steuerfreier Leist... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs2;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs5;LAO Krnt 1991 §147;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schätzung des Getränkeanteils von Frühstücken, die einerseits von den Hotelgästen, die für Übernachtung und Frühstück einen einheitlichen Preis zahlen, konsu... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;BAO §184;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs2;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs5;LAO Krnt 1991 §147;LAO Krnt 1991 §90;LAO Krnt 1991 §91 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass in anderen Verwaltungsverfahren (etwa auf Grund anderer örtlicher Zuständigkeit) für den Abg... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;GetränkeabgabeG Stmk 1950 §2 Abs1 idF 1988/085;LAO Stmk 1963 §149;
Rechtssatz: Steht fest, dass nicht alle Abgabengegenstände im Gebiet der erhebenden Gemeinde verbraucht worden sind, so muss bzw darf unter den Voraussetzungen des § 149 Stmk LAO auch lediglich die Höh... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;LAO Krnt 1991 §147;LAO Krnt 1991 §214 litd;LAO Krnt 1991 §73 Abs3 lita;LAO Krnt 1991 §91 Abs1;LAO Krnt 1991 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat auch im Falle einer Schätzung die Grundlagen für die Schätzung in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/22 95/13/0191 3 Stammrechtssatz Zwischen der amtswegigen Ermittlungspflicht und der Mitwirkungspflicht besteht eine Wechselwirkung. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht dabei innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck h... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184;SchwStG §5;
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Abgabenverfahren nimmt in dem Maß zu, in dem die amtswegigen Ermittlungsmöglichkeiten aus Gründen eingeschränkt sind, die der Sphäre des Steuerpflichtigen zugehören (Hinweis E 19.2.1992, 91/14/0216). Die Heranzie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Dienstnehmer im Außendienst tätig und verwendet hiefür sein eigenes Kraftfahrzeug. Für die beruflich gefahrenen Strecken erhielt er von seinem Arbeitgeber Ersatzzahlungen in Höhe von 3 S pro Kilometer, die als nicht steuerbare Bezüge iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Im Streitjahr 1994 legte er im beruflichen Einsatz 55.723 Kilometer (und privat 6.830 Kilometer) zurück und erhielt hiefür Aufwandsersätze in Höhe von 167.169 S. Die Differenz zwischen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt, daß Fahrtaufwendungen stets in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten, etc) als Werbungskosten anzusetzen sind. Bei di... mehr lesen...