Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde als Konsequenz der Feststellungen einer Betriebsprüfung festgestellt, daß Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt rund S 2,8 Mio. nachzufordern sei. Bei der Betriebsprüfung war festgestellt worden, daß die im Prüfungszeitraum von einer W-GmbH (Stempelabdruck W-GmbH & Co KG), in der Folge W bezeichnet, ausgestellten Rechnungen nicht anzuerkennen seien, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §184;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994130195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Kommanditist der H-KG und Gesellschafter-Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH. Die H-KG betreibt eine Diskothek. Am 21. Februar 1993 wurde bei ihr eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG wurde für den Zeitraum 1987 bis 1992 vorgenommen. Im Zuge dieser Prüfung stellten die Prüfer fest, die Erlöse und Wareneinkäufe für die Jahre 1988 bis 1992 seien nur zum Teil aufgezeichnet worden; auch die Lohnzahlungen hätten zum Großt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;
Rechtssatz: Die Behörde hat jene Schätzungsmethode zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 184 Tz 12). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150218.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;
Rechtssatz: Ziel einer Schätzung ist die möglichst genaue Feststellung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen. Im Falle einer Schätzung hat die
Begründung: ua die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Berechnung darzulegen (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0132). European Case Law I... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Da die Beschwerdeführerin in den Steuererklärungen für die Jahre 1989 und 1990 keinerlei Angaben über die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer gemacht hatte, setzte das Finanzamt diese im Schätzungswege fest. Im Berufungsverfahren gegen die Abgabenbescheide vom 10. Oktober 1991 gab die Beschwerdeführerin (in dem der zweiten Berufungsvorentscheidung vorangehenden Vorhaltsverfahren) lediglich die "Gesamtumsätze" und die Vorsteuerbeträg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/14/0049 1 Stammrechtssatz Besteht ein begründeter Anlaß zur Schätzung, dann muß die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hingenommen werden. Es liegt geradezu im Wesen der Schätzung, daß die auf diese Weise zu ermittelnden Größen die tatsächlich erzielten Ergebnisse nur bis zu einem me... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184;
Rechtssatz: Zwischen der amtswegigen Ermittlungspflicht und der Mitwirkungspflicht besteht eine Wechselwirkung. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht dabei innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes (vgl Ritz, BAO-Kommentar, 226)... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1976 bis 1986 jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter der Firma H., die ihren Sitz in Liechtenstein hatte. Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers teilte dem Finanzamt mit Schreiben vom 10. Oktober 1976 mit, der Beschwerdeführer sei seit 1. August 1976 Dienstnehmer eines ausländischen Unternehmens, das in Österreich keine Betriebsstätte unterhalte, weshalb er mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184;BAO §207 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §303 Abs1 litb;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140099.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §2 Abs5;EStG 1988 §24;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine am Umsatz der auf eine Betriebsveräußerung (Teilbetriebsveräußerung) folgenden drei Jahre orientierte Gegenleistung ist angesich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: § 184 BAO enthält keine Ermessensbestimmung. Schlagworte Ermessen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997150058.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Im Zuge einer im Unternehmen der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stieß der Prüfer auf dem Konto "Fremdarbeit" auf Rechnungen einer Firma J. in Höhe von S 236.600,-- für das Wirtschaftsjahr 1987 und von S 504.075,-- für das Wirtschaftsjahr 1988. Aus diesen Rechnungen waren auch Vorsteuerbeträge von der Beschwerdeführerin geltend gemacht worden. Erhebungen des Prüfers ergaben, daß die Firma J. nicht auffindbar war. Ein Unternehmen mit der vom Rechnungsausst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §162;BAO §184;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 91/14/0144 5 Stammrechtssatz Ist die Anwendung von § 162 BAO zulässig, so bleibt für eine Glaubhaftmachung von Aufwendungen iSd § 138 BAO bzw für eine Schätzung der Aufwendungen gemäß § 184 BAO kein Raum, weil sonst d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Bühnenbildner und Architekt in Wien tätig. Bei einer die Jahre 1988 bis 1990 umfassenden Betriebsprüfung wurden verschiedene Aufwendungen für Fremdhonorare des Mag. B., ansässig in Monaco, sowie der Ann D., Zürich, nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Im einzelnen handelte es sich um folgende Beträge: Honorarnote des Mag. B vom 11. Dezember 1987 betreffend "Entwürfe, Pläne und Ansichten bezgl. Hotel Imperial, Wien", über S 120.000,--. Ein Teilbetr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994130274.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die im Spruch: genannten Abgaben nach "Schätzung des Umsatzes auf Basis der erklärten Entgelte und unter Berücksichtigung von Umsatzkürzungen" festgesetzt. Während die Berechtigung der belangten Behörde zur schätzungsweisen Ermittlung der Bemessungsgrundlagen der oben genannten Abgaben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht strittig ist, sieht die Beschwerde die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für diese Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150138.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (in der Folge Mitbeteiligte) betrieb ua in den Jahren 1983 bis 1985 einen Einzelhandel mit Lebensmitteln, insbesondere Wurst- und Fleischwaren in gekochtem und ungekochtem Zustand (im Verwaltungsverfahren teilweise auch als "Markt- oder Würstelstand" bezeichnet), für welche sie im Jahresdurchschnitt steuerpflichtige Umsätze von rd S 1,8 Mill und Einkünfte aus Gewerbebetrieb von rd S 65.000,-- erklärte. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde fest... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140140.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...