Der Beschwerdeführer, ein Gastwirt, war im Streitzeitraum 1994 bis 1997 Kunde der B-AG, einem Brauereiunternehmen, bei welcher im Jahr 1999 eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Anschließend wurden vom Finanzamt die dabei sichergestellten EDV-Bestände ausgewertet. Diese Auswertungen wurden als Kontrollmitteilung den für die jeweiligen Kunden der B-AG zuständigen Finanzämtern übermittelt. Im Gefolge einer beim Beschwerdeführer gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten Buch- und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1862/53 E 3. Juni 1955 VwSlg 1176 F/1955; RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen einer Schätzung. Eine Schätzung ist aber nicht ein Akt des Ermessens, sondern das Ergebnis von Überlegungen, die sich an einen bestimmten Tatbestand knüpfen. Ob un... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte vor dem 9. März 2000 die Rückzahlung der von ihr für Zeiträume seit dem 1. Jänner 1995 entrichteten Getränkesteuer für alkoholische Getränke. Dieser Antrag wurde unter Hinweis auf die in der Landesabgabenordnung enthaltene Rückzahlungssperre abgewiesen. Gegen den angefochtenen Bescheid, der vom Vorliegen einer Rückzahlungssperre ausgeht, richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes begehrt wurde... mehr lesen...
Index: E6JL34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 62001CJ0147 Weber's Wine World VORAB;AbgVG Vlbg 1984 §106a idF 2000/009;AbgVG Vlbg 1984 §80;BAO §184;LAO Bgld 1963 §149;L... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Annamaria A., welche im Streitzeitraum ein Taxiunternehmen mit bis zu 15 Fahrzeugen betrieben hat. Anlässlich einer bei diesem Taxiunternehmen durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde neben Differenzen bei der kalkulatorischen Umsatzverprobung im Wesentlichen festgestellt, dass mehr Fahrer beschäftigt als Fahrzeuge betrieben worden seien, nicht alle für das Unternehmen tätigen Fahrer angemeldet gewes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde steht im Fall einer gegebenen Schätzungsberechtigung die Wahl der Schätzungsmethode frei. Dabei ist jene Methode zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, den tatsächlichen Gegebenheiten (den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen) möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (Hinweis E 22. Febru... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2001, Zl. 99/17/0425, betreffend einen Antrag der Beschwerdeführer vom 7. Dezember 1998 auf Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge verwiesen werden. 1.2.1. Dem vorliegenden Beschwerdeverfahren liegt ein Antrag der Beschwerdeführer vom 15. Oktober 2001 zu Grunde. Mit diesem strebten sie gleichfalls die Anpassung (Umwandlung) einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anliefe... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;31999R1256 Nov-31992R3950;BAO;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/19... mehr lesen...
Im Zuge weitreichender Ermittlungen der Bundesabgabenbehörden bei inländischen Brauunternehmen wurden umfangreiche "Schwarzverkäufe" festgestellt. Grundsätzlich wurde dabei durch Zeugenaussagen festgestellt, dass an Gastwirte jeweils sowohl "offizielle Lieferungen" als auch "Letztverbraucherlieferungen" ausgeführt wurden. Während einer am 1. Dezember 1998 vorgenommenen Hausdurchsuchung bei der Beschwerdeführerin, die im 20. Wiener Gemeindebezirk eine Gastwirtschaft betreibt, wurde von... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;LAO Wr 1962 §145;
Rechtssatz: Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden (Hinweis Ritz, BAO2, § 184 BAO Rz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt und ermittelt den Gewinn aus selbständiger Arbeit nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Bericht vom 21. September 1993 über eine abgabenbehördliche Prüfung (Zeitraum 1988 bis 1990) wird unter Tz 13 zu den vom Beschwerdeführer geführten Aufzeichnungen festgestellt, unter Mithilfe des "Systemprüfers" sei von der in der Ordination befindlichen elektronischen Datenverarbeitungsanlage eine Liste über gespeicherte "offene Forderungen" ausgedruckt worden. Diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1984 bis 1989 Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Versicherungsvertreter von insgesamt rund S 0,8 Mio. (sowie entsprechende Umsätze im Gesamtausmaß von rund S 1,4 Mio.) und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Prokurist einer Wohnbaugenossenschaft im Gesamtausmaß von rund S 3,7 Mio. Anlässlich einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. im Detail begründete ungeklärte Vermögenszuwächse fes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131;BAO §163;BAO §184;
Rechtssatz: Bücher oder Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, haben nach § 163 BAO die Vermutung ordnungsgemäßer Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Solche sachlichen Unrich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. März 2002 schrieb der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien der Beschwerdeführerin die Getränkesteuer für das Jahr 1995 mit EUR 15.587,95 (S 214.494,86), für das Jahr 1996 mit EUR 12.787,43 (S 175.958,87), für das Jahr 1997 mit EUR 10.164,38 (S 139.864,91), für das Jahr 1998 mit EUR 7.788,49 (S 107.171,95), für das Jahr 1999 mit EUR 10.678,18 (S 146.934,96) und für das Jahr 2000 mit EUR 3.766,85 (S 51.832,98) vor. Dies mit der Begründung: , auf Grund des Prüfberichtes... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Juni 1996 schrieb das Hauptzollamt Linz (HZA Linz) dem Beschwerdeführer für insgesamt 122 unfallbeschädigte, im Zeitraum 28. Dezember 1987 bis 8. Mai 1992 bei verschiedenen Zollämtern zum freien Verkehr abgefertigte Personenkraftwagen gemäß § 174 Abs. 3 lit. c und Abs. 4 Zollgesetz 1988 (ZollG) iVm § 3 Abs. 2 ZollG die Eingangsabgabenschuld an Zoll von S 2,114.853 und Einfuhrumsatzsteuer von S 3,118.616 vor. Gleichzeitig wurde der Säumniszuschlag von S 104.669 fes... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;LAO Wr 1962 §145;
Rechtssatz: Die sachliche Richtigkeit ordnungsgemäß geführter Bücher und Aufzeichnungen wird im Allgemeinen nur dann in Zweifel zu ziehen sein, wenn beim Umsatz das Ergebnis der Aufschreibungen nicht nur geringfügig abweicht (Hinweis E 21.9.1993, 88/14/0110). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/03 Taragesetz Wertzollgesetz
Norm: BAO §184;WertZG 1980 §3;WertZG 1980 §4;WertZG 1980 §5;WertZG 1980 §6;WertZG 1980 §7;WertZG 1980 §8;
Rechtssatz: Bei der Zollwertermittlung sind die in den §§ 3 bis 7 WertZG angeführten Ermittlungsmethoden vorrangig gegenüber der Schätzung nach § 8 WertZG iVm § 184 BAO. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;LAO Wr 1962 §145;
Rechtssatz: Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen. Formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen berechtigen nur dann zu einer Schätzung, wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebn... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer war bis 28. Februar 1991 an der erstbeschwerdeführenden KG mit 95 % beteiligt. Anlässlich zweier bei der Erstbeschwerdeführerin durchgeführter abgabenbehördlicher Prüfungen (einerseits betreffend die Jahre 1987 und 1988, andererseits betreffend 1989 bis 1991) sah sich die Prüferin in Folge zahlreicher formeller und materieller Mängel der Buchführung zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO veranlasst. Für die in den Jahren 1987 bis 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rechtskraft von Steuerbescheiden steht einer Berichtigung von Bilanzansätzen nicht entgegen. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von
Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Versicherungsvertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Einkommenssteuererklärung 1997 machte er als Werbungskosten u. a. Aufwendungen für ein Tennisabonnement (S 13.200,--) sowie Kilometergeld in Höhe von S 138.262,50 geltend. Gegen den Einkommenssteuerbescheid 1997, mit welchem das Finanzamt die Aufwendungen für das Tennisabonnement nicht und die geltend gemachten Kilometergelder nur im Ausmaß von S 66.342,-- berücksichtigte, brachte d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:FJ 9/2005, S 283;
Rechtssatz: Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG als Werbungskosten anzusetzen. Eine Schätzung in Höhe des amtlichen Kilometerg... mehr lesen...
Der Beschwerde, welche im Sinn des § 24 Abs 2 VwGG eine Unterschrift eines Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers nicht aufwies, dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid und einer nach antragsgemäßer Bewilligung der Verfahrenshilfe übermittelten Beschwerdeergänzung zufolge wurde mit dem angefochtenen Bescheid ua eine Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1994 bis 1997 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Verspätungszuschlagsbescheide abgewiesen. In den E... mehr lesen...
Der Steuerberater PM war an der beschwerdeführenden Steuerberatungs-GmbH zu 25 % beteiligt. Bis zum Jahre 1992 war er auch ihr Geschäftsführer. Im Jänner 1994 fand bei der Beschwerdeführerin eine Buch- und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1990 bis 1992 statt. Diese Prüfung führte zu keinen Feststellungen, welche zu Änderungen gegenüber den von der Beschwerdeführerin erklärten und den Abgabenbescheiden zu Grunde liegenden Besteuerungsgrundlagen geführt hätten. Auf Grund eines Prüfungsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;
Rechtssatz: Wenn es auch das Ziel jeder Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, so ist doch jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent (Hinweis E 23.4.1998, 97/15/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140021.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen ehemaligen Universitätsassistenten. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse verwiesen, deren Gegenstand u.a. die Festsetzung von Umsatz- und Einkommensteuer des Beschwerdeführers war und zwar für die Jahre 1984 bis 1989 (vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117), für die Jahre 1991 und 1992 (vom 27. Februar 2002, 99/13/0062), für das Jahr 1993 (27. Februar 2002, 99/13/0055) und für die Jahre 1994 und 1995 (27. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0196
Rechtssatz: Berechtigen formelle Mängel zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, steht der Abgabenbehörde die Wahl der Schätzungsmethode grundsätzlich frei. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0196 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0015 B 20. Jänner 2000 RS 2
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach § 184 BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine tschechische Staatsbürgerin mit je einem Wohnsitz in Tschechien und Österreich, erklärte aus der von ihr in Österreich betriebenen Partnervermittlung in den Streitjahren Umsätze von rund 6.000 S, und "-5.000 S" (gemeint wohl: Forderungsausfälle) sowie Verluste von rund 335.000 S und 362.000 S. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1991 bis 1993 sowie einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum Jänner 1994 bis April 1995 st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;
Rechtssatz: Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung (Hinweis E 26.11.1996, 92/14/0212), weil davon auszugehen ist, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur nachgewiesenermaßen nicht aufgezeichnete, sondern auch weitere Einnahmen nicht aufgezeichnet worden sind. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...