1 Die Revisionswerberin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich die Bergstation der von ihr betriebenen Seilbahn befindet. Am und im Gebäude dieser Bergstation sind seit vielen Jahren Kommunikationsanlagen der Mitbeteiligten angebracht. Dabei handelt es sich um Antennenträger/Parabolantennen an der Außenwand, Antennenträger neben der Einfahrt der Seilbahn und einen Schaltschrank im zentralen Verteilerraum. 2 Als Betreiberin einer Seilbahninfrastruktur ist die Revisionswe... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2 Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2 Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach Paragraph 15, TKG 2003, betreibt ein... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56 EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 g... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg; TKG 2003 §1; TKG 2003 §34 Abs1; TKG 2003 §36; TKG 2003 §37;VwRallg; TKG 2003 § 1 gültig von 01.12.2018 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 1 gültig von 27.11.2015 bis 30.11.2... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, der Revisionswerberin am 20. Dezember 2013 zugestellten Bescheid, hat die belangte Behörde unter Spruchpunkt A. ("Marktdefinition") gemäß § 36 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass der Vorleistungsmarkt "Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen" ein der sektorspezifischen Regulierung unterliegender Markt ist (A.1.), der folgende Produkte/Dienstleistungen umfasst (A.2.): 1 Mit dem angefochtenen, der Revisionswerberin am 20. Dezember 2013 zugestellten Bes... mehr lesen...
Index: E6J91/01 Fernmeldewesen
Norm: 62009CJ0052 TeliaSonera VORAB; TKG 2003 §1; TKG 2003 §37; TKG 2003 § 1 gültig von 01.12.2018 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 1 gültig von 27.11.2015 bis 30.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2015 TKG 2003 § 1 gülti... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg; TKG 2003 §1; TKG 2003 §34 Abs1; TKG 2003 §36; TKG 2003 §37;VwRallg; TKG 2003 § 1 gültig von 01.12.2018 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 1 gültig von 27.11.2015 bis 30.11.2... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 36 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass der Vorleistungsmarkt "Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen" ein der sektorspezifischen Regulierung unterliegender relevanter Markt ist (A.1), der folgende Produkte bzw Dienstleistungen umfasst (A.2.): 1 Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß Paragraph 36, Absatz 2, TKG 2003 festgestellt, dass der Vorleistungsmarkt "Physischer Zugang zu Netzinfra... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg; TKG 2003 §1; TKG 2003 §34 Abs1; TKG 2003 §36; TKG 2003 §37;VwRallg; TKG 2003 § 1 gültig von 01.12.2018 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 1 gültig von 27.11.2015 bis 30.11.2... mehr lesen...
Index: E1EE6J59/04 EU - EWR91/01 Fernmeldewesen
Norm: 12010E102 AEUV Art102;62008CJ0280 Deutsche Telekom VORAB;62009CJ0052 TeliaSonera VORAB; TKG 2003 §1; TKG 2003 § 1 gültig von 01.12.2018 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 1 gültig von 27.11.2015 bis 30.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2015 ... mehr lesen...
Index: E5XC E0840000091/01 Fernmeldewesen
Norm: 52013XC0803(01) Hutchison 3G Austria / Orange Austria;TKG 2003 §1;TKG 2003 §55;
Rechtssatz: Ein Auktionsdesign für die Vergabe von Frequenzen in einem wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren hat sich nicht an der Zielsetzung zu orientieren, bestehenden Mobilnetzbetreibern in jedem Fall ausreichende Frequenzzuteilungen für den Fortbestand des jeweiligen Unternehmens ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die erstmitbeteiligte Partei, A1 Telekom Austria AG (im Folgenden: A1), auf dem Markt "Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen (Vorleistungsmarkt)" iSd § 1 Z 3 TKMV 2008 über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt 1.). Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß Paragraph 37, Absatz 2, TKG 2003 festgestellt, dass die erstmitbeteiligte Partei, A1 Telekom Austr... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §1;TKG 2003 §37;
Rechtssatz: Die Feststellung, ein Unternehmen verfüge auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht, erfordert zwingend die Auferlegung geeigneter spezifischer Verpflichtungen, wobei der Regulierungsbehörde - unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik und des Normzwecks, nach Prüfung der wechselseitigen Interessen der Beteiligten und Wahrung d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Zweitbeschwerdeführer in seiner Funktion als Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin einer Übertretung des Telekommuniktionsgesetzes 2003 für schuldig erkannt, es wurde über ihn eine Geldstrafe von EUR 11.600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden) verhängt und er wurde zum Kostenersatz verpflichtet. Gemäß § 9 Abs 7 VStG wurde überdies festgestellt, dass die Erstbeschwerdeführerin für die über den Zweitbeschwerdef... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die erstmitbeteiligte Partei, A1 Telekom Austria AG (iF: A1), auf dem Endkundenmarkt "Zugangsleistungen für Privatkunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten" iSd § 1 Z 1 TKMV 2008 über beträchtliche Marktmacht verfügt (Spruchpunkt A). Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß Paragraph 37, Absatz 2, TKG 2003 festgestellt, dass die erstmitbeteiligte Pa... mehr lesen...
Index: E3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze ;TKG 2003 §1;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §37;TKG 2003 §41;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2010/03/0176 E 23. Oktober 2013
Rechtssatz: Ausgehend von der Feststellung, dass ein Marktteilnehmer auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht ... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §1; TKG 2003 §34; TKG 2003 §48; TKG 2003 §50; TKG 2003 § 1 gültig von 01.12.2018 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 1 gültig von 27.11.2015 bis 30.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2015 TKG 2003 § 1 gültig von ... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §1; TKG 2003 §34; TKG 2003 §48; TKG 2003 §50; TKG 2003 § 1 gültig von 01.12.2018 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 1 gültig von 27.11.2015 bis 30.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2015 TKG 2003 § 1 gültig von ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Die zur Zl 2005/03/0202 mitbeteiligte Partei (in der Folge: mitbeteiligte Partei) stellte am 27. September 2002 einen Antrag auf Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gemäß § 41 Abs 3 TKG (1997) zwischen der mitbeteiligten Partei und der beschwerdeführenden Partei. 1. Die zur Zl 2005/03/0202 mitbeteiligte Partei (in der Folge: mitbeteiligte Partei) stellte am 27. September 2002 einen Antrag auf Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gemäß Pa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §42;AVG §59 Abs1;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/03/0202
Rechtssatz: Bei dem auf Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gerichteten Verwaltungsverfahren nach § 41 Abs 3 TKG (1997) hat die Telekom-Control-Kommission i... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg Erkenntnis vom 11. Dezember 2002, Zl 2000/03/0190, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde vom 9. Mai 2000, mit dem - in Ergänzung früherer Zusammenschaltungsanordnungen - für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin weitere Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Regelungen betreffend die... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §33;TKG 1997 §37 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Regulierungsbehörde hat die Terminierungsentgelte der mitbeteiligten Partei in der gl... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §33;TKG 1997 §41 Abs3;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Kostenorientiertheit findet nur bei der Festlegung der Höhe der Entgelte von marktbeherrs... mehr lesen...