Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §1;Rechtssatz
Der Schutz der Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze und - dienste gegen Umsatzeinbußen zählt ebensowenig zu den Regulierungszielen des TKG 2003 wie die Berücksichtigung der "allgemeinen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030059.X11Im RIS seit
26.07.2012Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019