Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §1;Rechtssatz
Der Behörde ist eine Bedachtnahme auf "allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen" verwehrt, soweit sich diese nicht in den gesetzlich festgelegten Regulierungszielen widerspiegeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030059.X12Im RIS seit
26.07.2012Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019